Gültigkeit der HQ bei nicht bestandener WQ

  • Hallo,


    leider haben meine Punkte in zwei Fächer im Wirtschaftsbezogenen Teil nicht gereicht, somit bin ich in diesem jetzt das 3 mal durchgeflogen.
    Da ich im Frühjahr 2018 den Handlungsspezifischen Teil zum ersten mal mit geschrieben habe, stellt sich mir die Frage ob mir dieser dann verfällt??


    LG Susanne

  • Hallo Susanne,


    "Oder wie stehen da meine Chancen diese 6 fehlenden Punkte zu erhalten?"


    ausgesprochen schlecht. Letztendlich hast Du nur eine Chance, wenn beide Prüfer z. B. ein Blatt übersehen haben. Letztendlich kostet es Dich ca. 60 € - Preise variieren von Kammer zu Kammer - einen Widerspruch einzulegen. Du machst das formlos, und begründest möglichst detailliert, wo Du denkst, mehr Punkte verdient zu haben.


    Viele Grüße!
    -Tim

  • Hallo,


    es muss keineswegs etwas kosten. Eine Eingabe an den Ausschuss stellt noch keinen Widerspruch dar und viele Kammern bearbeiten das eher diskret als einen rechtsmittelfähigen Bescheid rauszuhauen.


    Erstmal die Klausur ansehen und schauen, ob eine Eingabe und anschließend ggf. ein Widerspruch Sinn macht. Ansonsten musst du leider beide Teile erneut voll ablegen, als ob du niemals an dieser PRüfung teilgenommen hättest.

  • Hallo Shine,


    wenn du jetzt zum dritten Mal die Prüfung WSQ nicht bestanden hast, dann bist du raus.
    Wieso interessiert die jetzt dann noch die HSQ?
    Es steht doch in den Richlinien, dass jede Prüfung zweimal wiederholt werden kann.
    Somit ist für dich doch der Wirtschaftsfachwirt erledigt, oder..?
    Einsicht ist kostenfrei, Einspruch kostet immer, so war es zumindest bei einer Kollegin von 2014 damals.
    Theoretisch musst du komplett wieder von null anfangen.


    Liebe Grüße
    prinzessin