Hey,
der Bildungsgang vermittelt einen "Berufsabschluss nach Landesrecht" und berechtigt, eine Berufsbezeichnung zu führen,
aber es ist kein "anerkannter Ausbildungsberuf" gem Liste des BIBB.
Gleichgestellt ist die staatliche Berufsabschlussprüfung der anerkannten Berufsausbildung für ein Studium bei einer FH.
(Wenn ich das richtig in der APO-BK gelesen habe.)
Mit dem Bildungsgang kann man zur Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf antreten.
Dieser letzte Schritt scheint zu fehlen?
Aber zählt nicht Datenmanagement zu Tätigkeiten im kaufmännischen Bereich (im Gegensatz zu einer Beschäftigung als Techniker)?
LG