Probleme mit Zulassung

  • Ich habe Probleme mit meiner Zulassung. Die IHK sagte mir, meine Ausbildung wäre keine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz. Somit muss ich nun 4 Jahre nachweisen. Ist das wirklich so, dass schulische Ausbildungen bei einem Berufskolleg somit nicht anerkannt werden? Es war eine 3-jährige kaufmännische Ausbildung.

  • Hallo Jersey,


    wie immer hilft auch diesmal ein Blick in die Verordnung:


    Zur Prüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:


    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen
    oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen
    Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach
    eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.


    Zur Prüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" musst Du die Prüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
    abgelegt haben und ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen.


    Anerkannte Ausbildungen werden mit einer Prüfung vor einer IHK abgeschlossen. Das scheint bei Dir
    nicht der Fall gewesen zu sein, so dass für Dich Option 4 in Betracht kommt, d.h. eine dreijährige Berufspraxis plus
    ein weiteres Jahr für die zweite Teilprüfung. Diese Berufspraxis muss jedoch erst zum Zeitpunkt der Prüfung
    vorliegen, so dass Du auch schon vor Erreichen der drei Jahre mit Deiner Prüfungsvorbereitung bei einem
    Bildungsträger beginnen kannst.


    Viele Grüße
    Tiba

  • Warum wird der Fremdsprachenkorrespondent dann zugelassen, wenn er auch nur schulisch ist? Nur wegen dem IHK Abschluss? So genau finde ich nicht, dass dies in BBIG steht. Zumal bei der IHK nur "anerkannt" steht, aber sich nicht auf ein Gesetz beruft. Da Frage ich mich, warum die Berufskollegs deutschlandweit solche Ausbildungen anbieten, wenn sie danach nicht anerkannt werden.


    Da ich kaufmännisch untypische Tätigkeiten in einem kaufmännischen Unternehmen ausübe, ist die Frage, ob ich meinem Chef nun überhaupt wegen dem Nachweis frage. Nachher werde ich wegen diesem Nachweis auch wieder abgelehnt.

  • Hallo Jersey81,


    "So genau finde ich nicht, dass dies in BBIG steht. Zumal bei der IHK nur "anerkannt" steht, aber sich nicht auf ein Gesetz beruft. "
    die Definition, was ein "anerkannter Ausbildungsberuf" ist, liefert das Berufsbildungsgesetz. Der geprüfte Fremdsprachenkorrespondent ist durch das BBiG anerkannt.


    "Da Frage ich mich, warum die Berufskollegs deutschlandweit solche Ausbildungen anbieten, wenn sie danach nicht anerkannt werden."
    Berufskollegs sind nicht bundeseinheitlich definiert. Macht man dort einen Abschluss muss man vorher prüfen, ob es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt.


    "Es war eine 3-jährige kaufmännische Ausbildung."
    Was hast Du denn für einen Abschluss?


    Und: Wie lange hast Du Berufserfahrung?


    Viele Grüße!
    -Tim