Vorraussetzungen für die Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheitswesen

  • Wertes Fachwirtforum,


    Ich bin neu hier weil ich ein Problem mit der IHK zu meinen Voraussetzungen zur Weiterbildung zum Fachwirt im Sozial und Gesundheitswesen habe.


    Ich bin gelernter Gesundheits und Krankenpfleger mit 10 jährigem OP Erfahrung, davon vier Jahre als Fachabteilungsverantwortlicher.


    Frau Lettau von der IHK sagte dass ich damit die Voraussetzungen nicht erfülle da ich keinen kaufmännischen Beruf erlernt habe. Die Prüfungsordnung sagt doch aber aus :


    • Abgeschlossene Berufsausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen und in diesem Bereich mind. 2 Jahre Berufserfahrung ODER
    • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen Bereich und mindestens 3 Jahren

    Hat jemand zu diesem Thema Erfahrungen oder ist selbst GuK OHNE kaufm. Weiterbildung und hat diese Weiterbildung erfolgreich bei der IHK beendet?


    Ich hoffe dass ich hier ein paar zusâtzliche Tips bekomme um besser argumentieren zu können, denn meine Berufserfahrung, Ausbildung zählt bei Frau Lettau nicht als Zugangsberechtigung obwohl es im Internet überall so geschrieben steht.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Marc Fechner

  • Guten Tag Herr Fechner,


    Sie sind nach §2 Abs. 1 Nr. 2 zuzulassen. Der Gesundheitspfleger oder Krankenpfleger ist ein bundeseinheitlich geregelter Beruf und somit benötigen Sie 1 Jahr einschlägige Berufspraxis, die Sie aus meiner Sicht haben.


    Die Berufspraxis haben Sie allemal.


    Frau Lettau sitzt dann wohl an der falschen Stelle in der IHK.


    Der Beruf heißt im Übrigen "Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen". Der von Ihnen erwähnte ist ein Altberuf, den es nicht mehr gibt.

  • Vielen Dank dass sie mir hierzu etwas mehr Gewissheit geben konnten. So sehe ich die Sache nämlich auch.

  • Die Aussage der IHK ist so nicht richtig.
    Falls die Kammer sich stur stellt, so lasse Sie sich die Ablehnung bescheiden, dann können Sie da ins Widerspruchsverfahren einsteigen.
    Keinesfalls die mündliche Aussage stehen lassen.
    Die sollen Ihnen was schriftliches geben.
    Die allerwenigsten angehenden Fachwirte GuS haben eine kaufmännische Vorbildung.
    Das ist die absolute Ausnahme und bewegt sich meiner Erfahrung nach im unteren einstelligen Prozentbereich.