Prüfung wirtschaftsbezogene Qualifikationen - Teilbereiche schreiben

  • Nur: Die bekommen Ihr Ergebnis und können ja immer noch pünktlich zur Präsentation krank werden. Genau wie die "Aussteiger". :D
    Egal ... ich könnte mit beiden Modellen leben. Ich werde das bei der nächsten "großen" Prüferbesprechung mal thematisieren. Wäre schön gut, wenn das einheitlich gehandhabt würde.


    LG
    -Tim

  • Wird es eigentlich auch und rechtlich ist es nun einmal so, dass "Aussteigern" keine Ergebnisse zustehen, da Sie eben nicht gemäß Verordnung noch direkt fortsetzen (TBW in den Projektarbeiten), sondern den Prüfungsteil abgebrochen haben. Das ist der rechtlich relevante Unterschied. Viele Grüße an deine Justiziarin! ;)

  • Wenn Ihr Euch mal mit einem eindeutigen Fall von rechtswidriger Durchführung beschäftigen wollt, besucht die IHK Nordschwarzwald; die führen nicht nur keine Zweitkorrektur durch, osndern verkünden auch, dass das nicht erforderlich sei!


    "Ich habe versucht, durch einen Widerspruch gegen das Ergebnis eine Zweitkorrektur zu verlangen. Ergebnis: Abgelehnter Widerspruch, 120€ Gebührenbescheid wg. der Ablehnung (laut Gebührenordnung).
    Begründung: Das Misstrauen in die Korrektur ist meine persönliche, subjektive Meinung. Der Korrektor hat einen eigenen Spielraum, der nicht in Frage gestellt wird."


    Da bleibt selbst mir die Spucke weg... Seid Ihr nicht beide auch in Ba-Wü zugange? Gibt es da vielleicht mal eine Sitzung, bei der man die Kollegen beiseite nehmen kann und vorsichtig aufklären???

  • Hallo Reinhard,


    es gibt keinen Anspruch auf eine Zweitkorrektur. Wo soll da die gesetzliche Grundlage sein?
    Zur Sicherheit, ehe ich das jetzt falsch verstehe: Manche sagen ja, es gäbe einen Erstkorrektor und einen Zweitkorrektor, was ja nicht so ist. Es gibt zwei Korrektoren. Fertig.


    Ich habe von Kammern gehört, da korrigiert nur eine Person. DAS sehe ich als rechtswidrig an.


    Aber wenn zwei Personen korrigiert haben, dann gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine weitere Korrektur, sondern den Weg über das Verwaltungsgericht. Und das halte ich auch für gut.


    Liebe Grüße!
    -Tim

  • Wenn Ihr Euch mal mit einem eindeutigen Fall von rechtswidriger Durchführung beschäftigen wollt, besucht die IHK Nordschwarzwald; die führen nicht nur keine Zweitkorrektur durch, osndern verkünden auch, dass das nicht erforderlich sei!


    "Ich habe versucht, durch einen Widerspruch gegen das Ergebnis eine Zweitkorrektur zu verlangen. Ergebnis: Abgelehnter Widerspruch, 120€ Gebührenbescheid wg. der Ablehnung (laut Gebührenordnung).
    Begründung: Das Misstrauen in die Korrektur ist meine persönliche, subjektive Meinung. Der Korrektor hat einen eigenen Spielraum, der nicht in Frage gestellt wird."


    Da bleibt selbst mir die Spucke weg... Seid Ihr nicht beide auch in Ba-Wü zugange? Gibt es da vielleicht mal eine Sitzung, bei der man die Kollegen beiseite nehmen kann und vorsichtig aufklären???

    Ich bin nicht aus BaWü. Das Vorgehen ist rechtswidrig mit der alleinigen Erstkorrektur! Der Widerspruch ist im Zweifel vor dem Verwaltungsgericht weiterzuführen! Erfolgsaussicht 100%!


    PS: Gibt auch noch andere Kammern, die das nicht machen mit der Zweitkorrektur!