Mündliche Prüfung durchgefallen - Widerspruch einlegen

  • Hallo,


    ich hatte heute meine mündliche Prüfung. Vorbereitet mit 16 Folien (designt über PowerPoint) habe ich diese über den OHP vorgetragen. Mein Thema als Handelsfachwirt betraf Umsatzschwankungen im Einsatzhandel mit einer veränderten Personalstruktur entgegenzuwirken.


    Schon während der Präsentation waren zwei der drei Prüfer total grimmig, mies gelaunt und schauten mich nicht einmal richtig an. Ich habe mich davon nicht beirren lassen und trotzdem fachkundig in freier Sprache vorgetragen. Anschließend folgte das "Fachgespräch". Nachdem ich rausgeschickt wurde sollte ich anschließend wiederkommen und bekam unfassbare 31 Punkte mitgeteilt. Allein die Präsentation ohne Fachgespräch ist ja schon 1/3 der Note. Und ich bin mir sicher das sie optisch seeehr gut gelungen ist, auch vom Inhalt - da lege ich meine Hand für ins Feuer. Kann sie euch gern mal zeigen wenn Interesse besteht.


    Ich habe bereits einen Widerspruch fertig geschrieben aus denen meine Begründung des Widerspruchs hervorgeht. Diesen werde ich jetzt hier anfügen. Meine Frage an euch - wie seht ihr die Chancen auf Erfolg des Widerspruchs mit dieser Begründung? Vermutlich eher gering oder? Mich macht es einfach wütend das richtige Aussagen als falsch deklariert wurden. Fühle mich irgendwie wehrlos ausgeliefert. Die Prüfer waren alle jenseits des Rentenalters und konnten vermutlich mit meinem Thema (Videospielladen, Werbung über Social Media) wenig anfangen - aber das liegt dann ja an denen. Naja soviel erstmal dazu, ich füge jetzt mein Schreiben an.


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    Sehr geehrte Damen und Herren,


    am 02.11.2018 habe ich bei Ihnen meine mündliche Prüfung abgelegt. Gegen das Ergebnis (31 Punkte) möchte ich Widerspruch einlegen, da ich mit diesem nicht einverstanden bin.



    Begründung:


    Die von mir vorgetragene mündliche Präsentation wurde mit einem OHP vorgetragen. Zum Ende der Präsentation wurden folgende Mängel beanstandet zu denen ich einzeln Stellung nehmen möchte.


    -Es wurde bemängelt das meine Folie einen Fehler enthält auf Seite 7. Hier ist die Rede von einem USP (Unique Selling Point). Laut Prüfer würde dies „Unique selling proposition“ heißen und ich solle doch bitte in ein Wirtschaftslexikon nachschauen. Dies entspricht aber nur halb der Wahrheit. In Wirklichkeit sind beide Schreibweisen in Ordnung. Als Beleg dienen mehrere Informationsquellen sowie das von ihm benannte Wirtschaftslexikon.




    http://www.wirtschaftslexikon2…lling-proposition-usp.htm


    (Hier heißt es etwas weiter im Text: Eine andere Auflösung des Akronyms USP lautet: Unique Selling Point (deutsch: Alleinstellungsmerkmal)).




    Auch diverse andere Wirtschaftspublikationen benennen dies ebenso. Dies mir als Fehler anzulasten ist unzulässig und eine nicht nachvollziehbare Notenverschlechterung.




    -Ich wurde gefragt wie sich Kundenzufriedenheit messen lässt, bzw. wie man hier eine Erhebungsmethode schaffen kann. Ich nahm Bezug auf meine Präsentation / Seite 13, und verwies auf die Möglichkeit Kundenumfragen anhand der eingeführten Kundenkarte durchzuführen, zudem Social Media und Feedbackkasten als Kundenzufriedenheitsumfrage einzusetzen. Dies sei laut Prüfer falsch. Er nannte ein Beispiel am Ende des Fachgesprächs wonach die Kunden an der Kasse nach der Postleitzahl zu fragen wären, dies sei eine richtige von mir nicht genannte Antwort gewesen. Auch hier muss ich widersprechen. Eine Nachfrage der Postleitzahl gibt keinen Aufschluss über die Kundenzufriedenheit. Wie der Prüfer zu dieser Aussage gekommen ist, ist mir ein Rätsel. Auch hier fand eine negative Bewertung meiner mündlichen Note statt.




    -Es wurde bemängelt das meine Folie (Din A4) nicht ganz auf den OHP gepasst habe und angeblich nicht alles lesbar war, ich beim nächsten Mal auf Querformat setzen solle. Auch dies muss ich widersprechen. Meine Folien waren deutlich lesbar und es war alles zu erkennen. Als Beweis hierfür dienen die Folien welche der Prüfer am Ende der Präsentation eingesammelt hat. Ebenfalls folgte hieraus eine schlechtere Note.




    -Es wurde gefragt wie ich mit Social Media Aufmerksamkeit erzeugen möchte, da dies der Kernpunkt meiner Präsentation war (Aufmerksamkeit erzeugen). Meine Antwort hierzu war, unter anderem bei Social Media Werbung zu schalten welche zielgerecht und passend für unser Käuferklientel ist. Diese Möglichkeit bietet zum Beispiel Facebook und ist ein wirksames Werbemittel welches viele Firmen nutzen. Der Prüfer tat die Aussage damit ab das dies nicht zielführend ist. Hier widerspreche ich ganz klar seiner Meinung! Meine vorgestellte Firma befasst sich mit Videospielen und umfasst ein junges Kundenpublikum für welche Social Media heutzutage nicht wegzudenken ist. Angebote über Facebook werden unter Freunden und Bekannten verteilt und können Aufmerksamkeit erzeugen. Dies als nicht zielführend zu bezeichnen zeigt von keinem wirtschaftlichen Handeln. Meine Note wurde auch hier herabgesetzt trotz richtiger Antwort.




    -Beim Thema Guerilla Marketing wurde ich gefragt welcher Sinn dahinter steckt. Meine dementsprechende Antwort war – Aufmerksamkeit erzeugen auf ungewöhnlicher Art und Weise. Ich bezog meine Aussage auf die Tatsache das meine Präsentation daraufhin abzielte, die Kundenfrequenz zu erhöhen. Hier habe ich als Beispiel gegeben mit Guerilla Marketing für Aufmerksamkeit zu sorgen da hier mit kreativer Art Menschen auf uns und unser Produkt (je nachdem wie kreativ die Werbung ist) aufmerksam werden. Zum besseren Verständnis habe ich auf Seite 14 und 15 meiner Präsentation nochmal anschaulich anhand eines Beispielbildes auf die Wirksamkeit des Auffallens von Guerilla Marketing Maßnahmen hingewiesen. Auch hier war man nicht überzeugt von meiner Antwort obwohl fachgängige Fachliteratur genau dies so beschreibt. Als Antwort kam hier ich solle mich besser mit dem Thema befassen. Auch hier hat meine Notenfindung anschließend darunter gelitten.




    -Laut Aussage des Prüfers habe ich öfters die Floskel „man sollte“ während der Präsentation verwendet (Beispiel: Um das Firmenimage zu verbessern sollte man den Fokus auf die vier wichtigen Themen setzen.“). Dies hat ebenfalls nicht gefallen. Man würde nicht wissen was hinter „man“ steht. Da dies nur eine Floskel war und nicht den Kern der Aussage betrifft finde ich einen solchen Kritikpunkt für nicht angemessen. Die Fortbildungsprüfung eines Handelsfachwirts welcher wirtschaftlich geprägt ist anhand solcher Floskeln Notenmäßig herunterzusetzen halte ich für nicht gerechtfertigt sofern der Kern der Aussage stimmt. Mein Vortrag erfolgte frei gesprochen, seriös und fachkundig. Auch hier wurde meine Note erheblich herabgesetzt.




    Wenn man bedenkt das die Präsentation 1/3 der Gesamtnote ausmacht so halte ich die bekommenen 31 Gesamtpunkte als ungerechtfertigt und skandalös. Meine Präsentation füge ich diesem Schreiben bei. Die Folienpräsentation wurde vom Prüfer eingesammelt und ist mit dieser identisch.


    Da das 20minütige Fachgespräch nachweislich von mehreren eklatanten Fehlern seitens Prüfer bestand wie oben beschrieben, lege ich einen Widerspruch ein. Meine hier aufgeführte Beanstandung sowie die Noten meines Lehrganges zum Handelsfachwirt (Abschluss Note 1,4) sind ebenfalls ein Indiz das hier etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein muss.



    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo stephan29,


    "Meine Frage an euch - wie seht ihr die Chancen auf Erfolg des Widerspruchs mit dieser Begründung? Vermutlich eher gering oder?"


    das siehst Du richtig - auch wenn es hart klingt.
    Nach ständiger Rechtsprechung (Verweise auf Urteile kann ich Dir liefern) fallen prüfungsspezifische Wertungen in den Bewertungsspielraum der Prüfer. Gegenstand dieses Spielraums ist unter anderem die Punktvergabe und Notengebung, die Würdigung der Qualität der Darstellung sowie die Gewichtung von Mängeln.


    "Die Prüfer waren alle jenseits des Rentenalters und konnten vermutlich mit meinem Thema (Videospielladen, Werbung über Social Media) wenig anfangen - aber das liegt dann ja an denen."
    Es gilt seit mehreren Jahren eine Altersgrenze für Prüfer von 65 Jahren. ;)


    Die von Dir dargestellten Einwände der Prüfer können mich nicht überzeugen. Eine Bewertung mit 31 P bedeutet, dass Du bei einer auch nur halbwegs durchschnittlichen Präsentation im Gespräch eine 6 bekommen hättest. Die wird von Ausschüssen selten vergeben und wenn, dann nur für wirklich katastrophale Antworten. Bei Dir war das in den meisten von Dir genannten Punkten eher eine Frage unterschiedlicher Ansichten. Zudem stimme ich Dir zu, dass die Prüfer falsche Aussagen getroffen haben.


    Leider wird dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht dazu führen, dass aus 31 P mindestens 50 P werden.


    Ich denke, Du wirst in sechs Monaten vor einem anderen Ausschuss - darüber mal mit der IHK reden - eine weitaus bessere Leistung abliefern.


    Kopf hoch, und viele Grüße!
    -Tim

  • Hallo PSB_IHK,


    so lohnt sich ein Austausch. Dank Deines Hinweises kam durch Recherche ans Licht, dass dies wohl eine einsame Entscheidung einiger Regionalkammern war. "Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.", sagt § 40 Abs. 1 BBiG. Die Eignung kann ja nicht am Geburtsjahr festgemacht werden. Insbesondere auch, da das Renteneintrittsalter inzwischen über 65 liegt.


    Viele Grüße!
    -Tim