Hallo.
ich bin leider durch den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen gefallen. Nun sagte mir die Frau M..... von der IHK Koblenz, dass man die Prüfung mehr als dreimal wiederholen kann, jedoch zuvor bestandene Leistungen dann nicht mehr angerechnet werden können. Das Prüfungsverfahren wuerde dann erneut beginnen. Das wäre aber nicht in jedem Bundesland so. Ich bin jetzt etwas verwirrt. Kann mir jemand da weiterhelfen?
LG Yvonne