Projektarbeit Durchfallquote

  • Hallo,


    ich werde meine Projektarbeit zum nächsten Termin in 2019 angehen.
    Ein Freund von mir hatte bereits dieses Jahr geschrieben und auch bestanden. Aber ein Drittel der Kursbesucher ist laut seiner Aussage durchgefallen.
    Ich finde die Quote recht hoch, kann sie allerdings natürlich nicht beurteilen.
    Nun frage ich mich lag es an dem Kurs und den Tipps und Anleitungen, oder ist die Quote allgemein bei rund 30 Prozent?
    Und gibt es Quellen, welche z.B. Durchschnittsnoten von Projektarbeiten veröffentlichen.
    In seinem Kurs lag der Durchschnitt bei 77 Punkten. Der beste Teilnehmer hatte 90 Punkte.
    Wenn ich nun hier im Forum erzielte Noten von knapp 100 Punkten lese, frage ich mich wie das alles in Relation zu sehen ist.
    Leider ist das Prinzip der IHK wenig transparent.
    Könnte einer von den IHK Prüfern vielleicht etwas dazu schreiben bitte?


    Ember

  • Hallo Ember,


    ich korrigiere ca. 40 Projektarbeiten pro Jahr, führe aber keine Statistik. Ich schätze die Durchfallquote bei den Kammen, bei denen ich aktiv bin, auf 25 bis 30 %.


    Es ist der Prüfungsteil, der am subjektivsten bewertet wird, auch im Vergleich von Kammer zu Kammer. Wie beim TÜV. ;)
    Der Geprüfte Betriebswirt ist laut DQR auf Masterniveau angesiedelt. Folglich ist der Kauf eines Sprinters kein Projekt, mit dem man sich in der Realität 30 Tage beschäftigt. Wobei man selbst daraus etwas machen kann.


    Und: Es gibt keine offizielle Statistik, die sich mit den Bewertungen der PA befasst.


    Viele Grüße!
    -Tim

  • Danke Tim.


    Hatte schon befürchtet, dass man da keinen Überblick bekommt.
    Wie ist es denn mit der Präsentation nach erfolgreicher Projektarbeit.
    Wie hoch ist die Gefahr durchzufallen? Wenn man die Präsi vergeigt ist doch auch die PA dahin, richtig?
    Also wie wird die Präsi zur PA gewertet. Da habe ich auch nichts gefunden.


    Ember

  • Hallo Ember,


    "Also wie wird die Präsi zur PA gewertet. Da habe ich auch nichts gefunden."


    Das steht in der Verordnung in § 7 Abs. 5: 50:50


    "Wenn man die Präsi vergeigt ist doch auch die PA dahin, richtig?"
    Ja.


    "Wie hoch ist die Gefahr durchzufallen?"
    Eher gering. Nach meinen Erfahrungen unter 5 %. Eine vernünftige Präsentation ist das Fundament, und das kann man ja üben. Wenn man sich dann noch Gedanken macht, welche Punkte in der PA den Ausschuss zu Fragen ermuntern könnten und sich darauf vorbereitet, dann ist man auf einem guten Weg.


    LG
    -Tim

  • Und die Präsentation selbst wird in welchem Verhältnis gewertet?
    Form zu Inhalt 1:2 meine ich gelesen zu haben. Aber wie ist das Verhältnis von 15 Minuten Frageblock zu 15 Minuten Vortrag?


    Und darf man eigentlich nach Ergebnismitteilung der PA und vor Präsi Einsicht in die bewertete PA nehmen, um mögliche Fehler nicht doppelt zu machen ?


    Ember

  • Hallo Ember,


    hier der Originaltext aus der Verordnung:


    "(5) Für den Prüfungsteil "Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch" ist eine Note aus demDurchschnittswert der Punktebewertungen der Prüfungsleistungen in der schriftlichen Projektarbeit und dem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch zu bilden. Das projektarbeitsbezogene Fachgespräch ist nach Inhalt undForm gesondert zu bewerten; dabei wird der Inhalt doppelt gewichtet."



    "Und darf man eigentlich nach Ergebnismitteilung der PA und vor Präsi Einsicht in die bewertete PA nehmen, um mögliche Fehler nicht doppelt zu machen ?"
    Nein.


    LG
    -Tim

  • Ich hätte auch eine Frage. Uns wurde gesagt, das wir maximal 30 Seiten schreiben dürfen. Ein Freund macht auch den BW und darf 40 Seiten schreiben. Das soll doch bundeseinheitlich gleich sein. Ich komme mit den 30 seiten nicht hin. Kann ich das notfalls in den Anhang packen? Ich schreib die PA zum zweiten Mal. Diesmal muss das klappen.

  • Hallo Paradies,


    der Textteil der PJA muss mindestens 20 und darf höchstens 30 DIN-A4-Seiten (netto - also ohne Bilder und Tabellen) umfassen.
    Der Anhang soll wie der Textteil der PJA 30 Seiten nicht überschreiten.
    In den Anhang gehören Materialien, die für das engere Verständnis des Textes nicht notwendig sind oder die Lesbarkeit beeinträchtigen wie Angebote, Bilder, Baupläne, Checklisten, Ausschnitte aus Firmenmaterial, Prospekte, Projektpläne, Stücklisten etc. Ebenso finden sich hier Rechenwege und Einzelpositionen des Zahlenmaterials wieder, die so detailliert im Textteil nicht erforderlich sind oder nur verwirren würden, aber für die Nachvollziehbarkeit unbedingt erforderlich sind wie z. B. umfangreiche Berechnungstabellen oder die Zusammensetzung einer allgemein gehaltenen Position.


    Hattet Ihr bei der Bestätigung eures Themenvorschlags nicht einen Leitfaden erhalten?
    In diesem steht eigentlich alles drinnen was es zu beachten gilt.Wichtig ist auch die formale Gestaltung (Schriftart, Seitenränder, Schriftgröße etc), sonst gibt es Punktabzüge.


    Ich hoffe das hilft dir ein wenig weiter


    VG, Peter

  • Kurze Ergänzung: Die Verordnung gibt den Umfang der Projektarbeit nicht vor. Dort findet sich in § 6 Abs. 3 nur der Satz, "Der Prüfungsausschuss soll den Umfang der Arbeit begrenzen".


    Bei der IHK, bei der ich hauptsächlich tätig bin, geben wir 30 Seiten plus/minus 10 % vor. 20 Seiten halte ich für zu kurz, aber ich weiß, dass es solche Vorgaben gibt.


    "Ich schreib die PA zum zweiten Mal."
    Woran lag das?


    "Hattet Ihr bei der Bestätigung eures Themenvorschlags nicht einen Leitfaden erhalten?"
    Gute Frage. :)


    LG
    -Tim