Prüfung nicht bestanden.

  • Hallo. Ich habe heute einen Bescheid über das Nichtbestehen der Fortbildungsprüfung bekommen. :(
    Jetzt habe ich vor einen Antrag auf die Einsichtnahme zu stellen. Hatte jemand Erfahrung damit? Bringt das überhaupt etwas? Kann meine Arbeit noch mal korrigiert werden?

  • Hallo, das ist natürlich enttäuschend. Eine Einsichtnahme ist insofern auf jeden Fall anzuraten, da man dadurch sieht, woran es lag, dass es nicht gereicht hat. Dies ist vielen Teilnehmern nämlich nicht klar. Diese Erkenntnisse sind dann wichtig aber für die Vorbereitung der Widerholung.
    Fühlt man sich nicht angemessen beurteilt, kann man Widerspruch einlegen.

  • Es tut mir leid für dich...
    Ich habe bestanden. Nicht so toll wie ich dachte, hauptsache aber - bestanden. Möchte aber auch meine Antworten und Bewertungen anschauen, damit ich weiß wo meine Fehler lagen. Soll ich am besten warten bis die Antwortsvorschläge von IHK veröffentlicht werden oder kann man bei Einsichtsnahme die richtige Lösungsvorschläge sehen?

  • Hallo SanZ,


    "Mich enttäuscht am meisten, dass mir nur zwei Punkte gefehlt haben."
    das ist mehr als verständlich. Nur: Zwei Korrektoren haben so entschieden und beide haben sich die Entscheidung sicher nicht leicht gemacht.


    "Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass meine Arbeit von einem Drittprüfer korrigiert wird?"
    Die Prüfungsordnung sieht eine Drittprüfung nicht vor. Bei der Notenkonferenz wurde Deine Note vom Ausschuss beschlossen.


    LG
    -Tim

  • Hallo, tut mir sehr leid! Ich kann mit dir sehr mitfühlen, da es mir nicht anders geht. Habe die Prüfung um 3 Punkte nicht bestanden. Das zu verarbeiten ist richtig hart. Habe dann erstmal bei der IHK in München angerufen. Jetzt weiß ich an welcher der beiden Prüfungen es gelegen hat. Die Dame von der IHK hat mir auch gesagt dass ich Widerspruch einlegen kann, aber eine Drittkorrektur gibt es nicht.
    Ich habe jetzt erstmal Einsicht in meine Prüfung beantragt. Mal schauen was da rauskommt....


    Weiß eigentlich jemand die Quote?

  • Eine Beeinspruchung des Prüfungsergebnis hat regelmäßig nur dann Erfolg, wenn Formalkriterien nicht eingehalten wurden.
    Bspw. die Prüfung fand unter irregulären Bedingungen statt, Sie bekamen zu wenig Zeit, andere bekamen mehr Zeit, es wurde nur von einem Korrektor benotet, etc..
    Das Ergebnis wurde von zwei Korrektoren bestätigt, beide sind zu einem einheitlichen Ergebnis gekommen, daher wird an der Note nichts zu machen sein.