Arbeitsrecht - Behinderung im Vorstellungsgespräch

  • Hallo Zusammen,
    ich habe folgende Frage:
    Bei einem Vorstellungsgespräch wird eine Frage zur(Schwer)-Behinderung gestellt. Diese Frage ist nicht rechtens und kann mit einer Unwahrheit beantwortet werden. (Also in diesem Fall „Nein“)
    Was passiert jedoch wenn diese Person eingestellt wird und im Nachhinein sagt, dass sie (Schwer)-Behindert ist und somit einen höheren Urlaubsanspruch etc. in Anspruch nehmen will. Kann man dann von Seiten des AG*s sich auf die Aussage im Vorstellungsgespräch beziehen?
    Danke
    Michael

  • Eine gute Freundin stand ganz konkret vor dieser Fragestellung. Sie ist für sich zu dem Schluss gekommen, dass sie zwar rechtlich die Unwahrheit sagen darf, dass dies aber kein guter Start in eine vertrauensvolle Partnerschaft wäre. Außerdem dürfte sie während der Probezeit keiner Hinweise geben bzw. der AG Hinweise erhalten, sonst könnte die Kündigung während der Probezeit ausgesprochen werden.
    Wenn die Ursache für die Schwerbehinderung psychischer Natur ist, dann kann es unter Umständen auch rechtlich problematisch werden. Ich würde diesen Aspekt auf jeden Fall mit einem Arbeitsrechtler abklären.