Warenrücknahme mit Kindern

  • Hallo ihr lieben,
    eine Frage meiner Kollegin ist bei uns auf große Fragezeichen gestoßen. Ich arbeite bei einem Discounter und ein ca. 10 jähriger wollte etwas zurück geben.
    Die Frage ist jetzt: Dürfen wir das? Kommt dabei ein Vertrag zustande, weil er ja unterschreiben muss? Gibt es vielleicht Gesetze dafür? Wo muss ich suchen? Jugendschutz? Oder völlig legitim?
    Vielleicht hat jemand eine Idee :)

  • Hallo Juiia_juiia,


    ich unterstelle der Kaufvertrag war zustande gekommen, und es handelt sich um ein im Rahmen einer Kulanz eingeräumtes Rücktrittsrecht.


    Die Rücktrittserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, kein Vertrag. Somit greift § 111 BGB ein: "Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Minderjährige die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vertreter den anderen von der Einwilligung in Kenntnis gesetzt hatte."


    Der Rücktritt ist also nichtig, wenn keine Einwilligung seitens des Erziehungsberechtigten vorliegt und der Verkäufer den Rücktritt nicht gewähren will und ihn daher unverzüglich zurückweist. Er kann daher auch nicht nachträglich genehmigt werden.


    Der § 111 soll den Verkäufer schützen.


    Ist der Verkäufer jedoch mit dem Rücktritt einverstanden, dann wäre das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam und könnte durch Genehmigung seitens des Erziehungsberechtigten wirksam werden.


    Fazit: Ohne die Zustimmung der Eltern wird der Rücktritt nicht wirksam.


    LG
    -Tim