HFW Prüfungsergebnis Widerspruch - Erfahrungen

  • Guten Morgen zusammen


    Just gestern kam der Bescheid - knapp daneben ist auch vorbei und demnach steht es 1 : 0 für die IHK :)
    Ja woran lag es ? Paretoprinzip und Mut zur Lücke ^^


    Daher vorweg - mir geht es hier nicht um Aussagen a la " Hättest du mal besser / mehr gelernt" - jeder hat seine Stärken und Schwächen und bei mir lag bzw liegt sie im KLR Bereich.
    Daher habe ich bei der Prüfung bereits von beginn an - trotz Versuch - 20 Punkte liegen gelassen.


    Wer die Frühjahrsprüfung Teil 1 dieses Jahr geschrieben hat, dem ist sicherlich die Frage mit dem Lagerumschlag aufgefallen - 8 Punkte die mir locker für den Sprung über die 50 % gereicht hätten.


    Ich für meinen Teil sehe es so, dass diese Frage - analog zur Herbstprüfung 2018 - eigentlich nicht hätte zugelassen werden dürfen (!) da es sich um eine Frage aus dem Prüfungsteil 2 handelt.
    Die Argumentation könnte jetzt natürlich dahingehen erfolgen, dass dies "Basiswissen" ist - damit gehe ich sogar grundsätzlich konform.


    Jetzt kommt das berühmte ABER
    Ich - gänzlich ohne kaufmännischen Background - wurde auf Grund meiner mittlerweile über 10 jährigen Berufserfahrung (ACHTUNG KEINE Einkauf / logisk / Lagertätigkeiten - sprich NULL Berührungspunkten zu der Thematik)
    von der IHK als externer Prüfling zugelassen.


    Kann ich als externer dann nicht davon ausgehen, dass die Handlungsbereiche entsprechend der Prüfungsverordnung auch abgefragt werden ?
    Denkt ihr mit der Begründung wäre ein Widerspruch erfolgreich ?



    Also nochmal - mir geht es grundlegend um die Zulässigkeit einer Abfrage von Themen des 2. Prüfungsteils im 1. Prüfungsteil.


    Beste Grüße und Danke vorab :)

  • Hi,


    passt die Lagerumschlagshäufigkeit nicht auch zum Handlungsbereich "Unternehmensführung und -steuerung"?


    Fällt für mich in den Bereich Controllinginstrumente anwenden (Verord. §4 Abs 1 Nr 4).


    Sorry aber ich glaube da solltest Du Dir nicht allzu große Hoffnungen machen.


    Gruß
    Daniel

  • Ohne große Floskeln, ich denke ein Widerspruch unter den Gesichtspunkten bei Thematik "Lagerumschlag" im Handel halte ich für nahezu aussichtslos.
    Deine Zulassung da mit reinzubringen halte ich für haltlos, da sich die Welt, so leid es mir tut, nicht um deine individuelle Herkunft dreht.
    Das ist eine Prüfung, die ist entsprechend der Anforderung für alle gleich.
    Tut mir persönlich leid, fachlich halte ich deinen Ansatzpunkt für wirklich grundlegend verkehrt.


    Viel Erfolg im nächsten Versuch, mit weniger Mut zur Lücke.

  • Ich muss schon sagen, ziemlich mutig, dieses Vorhaben aufgrund deiner Schilderungen hier zu bringen.


    Du lernst nicht richtig, fokussierst dich nicht auf die möglichen Inhalte, lässt Dinge aus, die nicht deiner Praxis entsprechen und willst anschließend die Prüfung anfechten?


    Zunächst einmal gibt es in der Fortbildung keine "externen" Teilnehmer.


    Die Prüfungszulassung wurde dir gemäß Verordnung zuerkannt. Da gibt es kein "Mimimi" nach dem Motto, ich habe aber niemals damit etwas zu tun gehabt.


    Der Fachinhalt mit dem Lagerumschlag ist im Rahmenplan auch in Teil 1 zu finden. (siehe @Daniel Lambertz)


    Bei solchen Kandidaten, die genau wissen, dass "Mut zur Lücke" wirklich in die Hose gehen kann, habe ich absolut kein Verständnis, wenn da gedanklich auch noch mit Widerspruch und Anfechtung gespielt wird.


    Du hast eindeutig den Sinn einer Fortbildung (noch) nicht verstanden.


    Im Übrigen sind deine Anfechtungsgründe absolut unhaltbar.


    Bevor du mit dem richtigen Lernen beginnst, solltest du tief in dich gehen und das Ziel deines geplanten Weges bewerten und eruieren, ob eine Weiterbildung und damit die zukünftige Befähigung eine Führungskraft zu werden, das Richtige ist. Aus meiner Sicht fehlt es da doch noch an viel persönlicher Reife!

  • Hallo,


    ich kann mich meinem Vorredner hier nur anschließen.
    Ich sehe keine Chance mit einer Beschwerde weiter zu kommen.


    Spare Dir die Zeit und nutze sie lieber zum Lernen. Wenn Du das machst, dann musst Du auch nicht „auf Lücke“ lernen.


    Ehrlich gesagt bin ich froh, dass Prüflinge mit solch einer Einstellung nicht weiterkommen.
    Der Fachwirt über die IHK hat einen sehr guten Ruf und der darf durch solche Aussagen nicht „beschmutzt“ werden.


    Wenn es Dir also nicht nur darum geht, Dich Fachwirt nennen zu können, sondern Du auch das Wissen haben möchtest, dann setzt Dich dafür hin, wie es viele Andere auch machen.


    Grüße