Frage zu §5 Arbeitszeitgesetz

  • Ihr lieben, eigentlich mache ich ein Studium zum Handelsfachwirt, glaube aber, dass meine Frage hier besser beantwortet werden kann :)
    Es gibt eine Frage, die mich seit Tagen nervt.
    Folgende (echte) Situation:


    Eine Kollegin, nennen wir sie Nina, hat Spätschicht bis 21:30 Uhr. Da uns personal für eine andere Filiale abgezogen wurde, fehlen uns zwei Personen in der Frühschicht. Wir fragen Nina also, ob sie am nächsten Tag eine Frühschicht machen kann. Die beginnt um 5:00 Uhr. Natürlich sagt sie ja, da sie uns nicht hängen lassen will.


    Meine Fragen dazu:
    Wer genau verstößt hier gegen das Gesetz? Nina, der Arbeitgeber oder sogar beide?


    Wer könnte sowas Anzeigen? Und von welcher Stelle kommt die Anzeige? Nennt man das überhaupt Anzeige?


    Welche Strafen sind möglich?


    Vielleicht hat ja jemand eine Idee oder kann mir sagen wo ich die Antworten dazu finde :)
    Diese Situation kommt nämlich leider sehr häufig vor. Unser Arbeitgeber verbietet das eigentlich, aber wenn wir wirklich unterbesetzt sind sieht er doch darüber hinweg.

  • Hallo,


    der Arbeitgeber verstößt da er sie einteilt(er hat auch die Fürsorgepflicht), normalerweise dürfte es dies gar nicht erst in Erwägung ziehen. Die Ausnahmen sind geregelt im Absatz (2) und (3) von §5. Die Aufsichtsbehörde wird von den Ländern im §17 und auch die Rechte der Arbeitnehmer sowie der Behörde geregelt. In der Regel ist dies Arbeitsschutzbehörden(je nach Bundesland). Die entsprechenden Bußgeld und Strafvorschriften sind im §22 und §23 geregelt.


    Grüße


    PS: beziehe mich auf das ArbZG

    geprüfter Industriefachwirt (IHK) 02.2019 ✅
    REFA-Produktionsplaner 10.2016 ☑
    REFA-Arbeitsorganisator 12.2015 ☑
    Ausbildung der Ausbilder nach AEVO 01.2015 ☑
    Industriekaufmann 01.2013 ☑
    Kaufmann im Einzelhandel 06.2009 ☑

  • Macht nicht wirklich einen Unterschied da er die Fürsorge trägt und die Einhaltung der Gesetze wahren und überwachen muss.


    Grüße

    geprüfter Industriefachwirt (IHK) 02.2019 ✅
    REFA-Produktionsplaner 10.2016 ☑
    REFA-Arbeitsorganisator 12.2015 ☑
    Ausbildung der Ausbilder nach AEVO 01.2015 ☑
    Industriekaufmann 01.2013 ☑
    Kaufmann im Einzelhandel 06.2009 ☑

  • Vielen Dank für eure Antworten :)
    Ich schau mir gleich die Paragraphen mal an die du erwähnt hast :)


    Nochmal wegen dem Einteilen der Schicht:
    Wenn wir versuchen den Mitarbeiter in den Arbeitsplan einzupflegen, gibt es eine Fehlermeldung mit dem Hinweis der Ruhezeit. Also wird später manuell die Zeit geändert. Die Geschäftsleitung verbietet sowas, aber der Bezirksleiter drückt da auch mal ein Auge zu. Wie die das dann unter sich Regeln weiß ich nicht