wie detailiiert eine Antwort im Fach Recht aussehen muss

  • Ich arbeite gerade alte Prüfungen im Fach Recht durch. Mir ist aufgefallen, dass die Antworten der Musterlösung recht detailliert ausfallen. So werden ganze Passagen eines § zitiert werden. Bespiel Frühjahr 2012: Jemand wird fristlos entlassen, weil er einen Diebstahl begangen hat.


    "a) Das Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (vgl. § 626 | BGB). "


    Nun zu meiner Frage:
    Verschenkt man Punkte, wenn man kurz und bündig schreiben würde: Es liegen Tatsachen vor, dass dem Arbeitgeber aufgrund der vorliegenden Tatsachen nicht zugemutet werden kann eine Kündigungsfrist einzuhalten (im Sinne des § 626 BGB)?

  • Hallo,


    ich habe gerade mal nachgesehen, es gibt für diese Teilaufgabe 6 Points. Ich kann nur empfehlen, dass Du etwas mehr schreibst. Der Prüfer muss in Deiner Antwort 6 Punkte sehen (für die volle Punktzahl) und das erkenne ich ehr nicht bei Deiner.
    Auch die Angabe des Paragraphen ist nicht notwendig..


    Gruß
    Michael

  • Hallo Eigenstudent,


    die Lösungsvorschläge sind grundsätzlich von Prüfern für Prüfer. Zudem sind sie gerade in Recht von sehr schwankender Qualität.


    Im vorliegenden Fall soll dargestellt werden, wann im Allgemeinen fristlos gekündigt werden kann. Es ist also kein Eingehen auf den Sachverhalt notwendig. Der Lösungsvorschlag zitiert nur den relevanten Paragraphen, was z. B. bei der Fragestellung "Nennen Sie die Recht und Pflichten aus dem Kaufvertrag" ausreichen würde. Hier meiner Meinung nach auch.


    Bei Deiner Antwort fehlt der Schlüsselbegriff "wichtiger Grund". Dann schreibst Du "Arbeitgeber". Die Regelung gilt genauso für den Arbeitnehmer. Zudem gilt es auch für befristete Verträge, also ist "Kündigungsfrist" zu einschränkend.


    LG
    -Tim

  • Das Ganze ist auch von IHK zu IHK unterschiedlich.


    Schwaben ist hier erfahrungsgemäß extrem streng. Hier wird eine Lösung von A-Z verlangt inkl. aller Gedankengänge, die zur finalen Lösung führen.


    Wer hier also "nur" im Umfang der Lösungshinweise antwortet, der besteht die Prüfung auch nicht.


    Ich rate zu umfangreichen Antworten inkl. aller Paragraphen, die zur finalen Lösung führen.

  • Ich durfte die Erfahrung schon machen :D


    Und das wird auch so kommuniziert.


    Die Prüfung R+S soll ja lt. IHK vom Niveau kongruent zum 1. Staatsexamen sein (was theoretisch ja totaler Quatsch ist). Praktisch nehmen sich das die Prüfer (vorallem wenn es Juristen sind) zu Herzen und verlangen das Wissen und die Vorgehensweise auch dementsprechend. Und nachdem man das ausschweifende Vorgehen im Jurastudium so vermittelt bekommt, wurde das von uns auch so erwartet. Dass das inhaltlich dem Niveau vom 1. Staatsexamen entspricht, wage ich zu bezweifeln.


    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das jede IHK so handhabt. Sonst wären die Durchfallquoten nämlich nicht "nur" bei 50% - die war bei uns nämlich deutlich höher

  • Ich kann das mit der "Ersten Juristischen Püfung" nicht nachvollziehen und bezweifel an dieser Stelle, dass eine IHK eine Aussage wie oben beschrieben macht.


    "Praktisch nehmen sich das die Prüfer (vorallem wenn es Juristen sind) zu Herzen"
    Die ehrenamtlichen Prüfer sind keine Juristen. Es kann mal eine Ausnahme geben, aber das dürften in ganz Deutschland keine drei Prüfer im Jahr sein - meine Vermutung.

  • Guten Morgen zusammen,


    wenn ich kurz mal meine Erfahrungen mitteilen dürfte.
    Wir hatten einen Rechtsanwalt als Dozenten, ich habe auch die WBQ beim Wirtschaftsfachwirt bei ihm geschrieben und er hat
    diese auch korrigiert.
    Ich/ unser Kurs habe/hat die volle Punktzahl erhalten, unter Angabe des Paragraphen und Abschrieb des kompletten Auszuges des Paragraphen.
    Den Tipp hat er uns gegeben, weil das die perfekte Antwort war. Auch wenn der Paragraph nicht genannt werden muss, schreibt ihn hin und schreibt
    ihn ab, wenn wir schon mit den Gesetzestexten arbeiten dürfen. Dann weiß der Prüfer auch welchen Gedankengang ihr hattet.
    Macht euch das Leben nicht unnötig schwer..!
    Es wird hier kein Jurist ausgebildet! :D


    Gruß prinzessin