Ich arbeite gerade alte Prüfungen im Fach Recht durch. Mir ist aufgefallen, dass die Antworten der Musterlösung recht detailliert ausfallen. So werden ganze Passagen eines § zitiert werden. Bespiel Frühjahr 2012: Jemand wird fristlos entlassen, weil er einen Diebstahl begangen hat.
"a) Das Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (vgl. § 626 | BGB). "
Nun zu meiner Frage:
Verschenkt man Punkte, wenn man kurz und bündig schreiben würde: Es liegen Tatsachen vor, dass dem Arbeitgeber aufgrund der vorliegenden Tatsachen nicht zugemutet werden kann eine Kündigungsfrist einzuhalten (im Sinne des § 626 BGB)?