wie detailiiert eine Antwort im Fach Recht aussehen muss

  • Ich kann das mit der "Ersten Juristischen Püfung" nicht nachvollziehen und bezweifel an dieser Stelle, dass eine IHK eine Aussage wie oben beschrieben macht.


    "Praktisch nehmen sich das die Prüfer (vorallem wenn es Juristen sind) zu Herzen"
    Die ehrenamtlichen Prüfer sind keine Juristen. Es kann mal eine Ausnahme geben, aber das dürften in ganz Deutschland keine drei Prüfer im Jahr sein - meine Vermutung.

    Die Aussage wurde so 1:1 getätigt und wird auch so kommuniziert.


    Unser Dozent war Jurist und auch Prüfer.




    Bei Aufgaben wie "Beschreiben" oder "Erklären" war bei uns auch nicht das Zitat des Paragraphen zielführend. Weil unter der Aufgabenstellung "beschreiben" oder "erklären" erwartet wurde, dass man die Inhalte des Paragraphen in eigenen Worten wiedergeben soll.


    Wie gesagt, das ist nur meine Erfahrung. Und nachdem die Durchfallquote vor der mündl. Prüfung bei über 90% war, dürft ihr mir das auch ruhig glauben. Wie schon gesagt, scheint das Vorgehen von IHK zu IHK unterschiedlich zu sein.

  • Hallo,


    hstlr: "Die Prüfung R+S soll ja lt. IHK vom Niveau kongruent zum 1. Staatsexamen sein (was theoretisch ja totaler Quatsch ist)."
    so realitätsfern ist nicht einmal die IHK. Im Rahmen des Wirtschaftsfachwirts dauert die Wissensvermittlung üblicherweise EINE WOCHE. Die Regelstudienzeit bis zum ersten Staatsexamen beträgt NEUN SEMESTER.


    hstlr: "Unser Dozent war Jurist und auch Prüfer."
    Dann sollte er es eigentlich besser wissen.


    hstlr: "Und nachdem man das ausschweifende Vorgehen im Jurastudium so vermittelt bekommt, wurde das von uns auch so erwartet."
    Dann reicht die Prüfungszeit nie und nimmer.


    Eigenstudent: "Es kann mal eine Ausnahme geben, aber das dürften in ganz Deutschland keine drei Prüfer im Jahr sein - meine Vermutung."
    Falsch vermutet. Allein bei der IHK Stuttgart liegt die Zahl schon deutlich höher.


    prinzessin: "Auch wenn der Paragraph nicht genannt werden muss, schreibt ihn hin und schreibt
    ihn ab, wenn wir schon mit den Gesetzestexten arbeiten dürfen. Dann weiß der Prüfer auch welchen Gedankengang ihr hattet."
    Das erzähle ich meinen Prüflingen auch. ;)


    hstlr: "Wie schon gesagt, scheint das Vorgehen von IHK zu IHK unterschiedlich zu sein."
    Das ist zweifellos richtig. Trotzdem sollte das Ziel nicht aus dem Auge verloren werden, insbesondere die Praxisorientierung dieser Weiterbildung. Schließlich soll ein Wifa später nicht den Syndikus ersetzen, sondern vielmehr darauf achten, dass sich durch ungeschicktes Handeln nicht die Rechtsposition verschlechtert.


    hstlr: "Und nachdem die Durchfallquote vor der mündl. Prüfung bei über 90% war, dürft ihr mir das auch ruhig glauben."
    Das glaube ich Dir gern. Wenn das der Normalzustand ist, sollten sich die Kollegen vielleicht mal Gedanken machen, was sie falsch machen.


    LG
    -Tim

  • prinzessin: "Auch wenn der Paragraph nicht genannt werden muss, schreibt ihn hin und schreibt
    ihn ab, wenn wir schon mit den Gesetzestexten arbeiten dürfen. Dann weiß der Prüfer auch welchen Gedankengang ihr hattet."
    Das erzähle ich meinen Prüflingen auch.

    Hm, hier im Forum gibt es auch die gegenteilige Meinung, getreu dem Motto: "Konzentriere dich auf die Aufgabenstellung und liefer nur das, was gefordert ist. Das spart Zeit."
    OK, wenn ich ohne ein Nachschlagen die Rechtsgrundlage RICHTIG zitieren kann, dann macht es Sinn. Aber was, wenn ich mir nicht sicher bin und nachschlagen darf? Gefühlt macht das wenig Sinn. Oder?



    hstlr: "Und nachdem die Durchfallquote vor der mündl. Prüfung bei über 90% war, dürft ihr mir das auch ruhig glauben."
    Das glaube ich Dir gern.

    Daraus entnehme ich dann, dass im Allgemeinen R+S die größte Hürde hinsichtlich des Bestehens der WBQ sein dürfte.

  • Hallo Eigenstudent,


    "Hm, hier im Forum gibt es auch die gegenteilige Meinung, getreu dem Motto: "Konzentriere dich auf die Aufgabenstellung und liefer nur das, was gefordert ist. Das spart Zeit.""
    ich schrieb ja bereits oben, dass man die Zeit nie aus dem Auge verlieren sollte. Früher waren es 75 min für F & S, da hat die Zeit nur selten gereicht. Dann gab es die Verlängerung auf 90 min, und für ein paar Prüfungen war alles gut. Bis man die Aufgabenstellung ausgeweitet hat, so dass die Zeit nun wieder knapp ist. :roll:


    Wenn man die Subsumtionstechnik auf zwei Fälle - der Rest ist ja ohnehin meist reine Abfrage - wie ein Jurastudent im Examen anzuwenden versucht, dann reicht die Zeit nie und nimmer. Ich verweise auf den Lösungsvorschlag im Fritteusen-Fall.


    ABER: Damit meine ich nicht, dass eine Antwort nicht vernünftig aufgebaut werden soll. Ich versuche, meinen TN eine Mischform beizubringen, und diese übe ich intensiv mit ihnen.


    "Daraus entnehme ich dann, dass im Allgemeinen R+S die größte Hürde hinsichtlich des Bestehens der WBQ sein dürfte."
    Ich formuliere es anders: Es ist meiner Meinung nach nirgends so schwierig eine Eins zu schreiben. Wenn nur zwei Klassiker abgefragt werden wie Insolvenz oder Sachmangel, dann sollte das Ganze schon in trockenen Tüchern sein. 8-)


    LG
    -Tim