Mündliche Prüfung betriebswirt

  • Hallo, ich wollte mal eure Meinung zu folgenden Thema hören:
    Ich habe die mündliche Prüfung zum Betriebswirten Bereich Personalmanagement abgelegt. Ich sage vorab, sie ist bestanden.


    Leider war in meiner Prüfung überhapt keine Frage zum Thema Personal gestellt worden, sondern eher BSC und Kennzahlen zur BSC, Kennzahlensysteme u. Ä.


    Meine Frage wäre, ob das so überhaupt geprüft hätte dürfen? Personal hätte doch Schwerpunkt sein müssen oder?

  • Hallo Mia84,


    ja, formal ist das in Ordnung. Zitat aus der Verordnung: "In der Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich "Personalmanagement" sollen dessen Qualifikationsschwerpunkte den Kern bilden. Die Situationsaufgabe soll darüber hinaus Qualifikationsinhalte aus den anderen beiden Handlungsbereichen integrativ mit berücksichtigen."


    Da steht "sollen", nicht "müssen".


    "Leider war in meiner Prüfung überhapt keine Frage zum Thema Personal gestellt worden, sondern eher BSC und Kennzahlen zur BSC, Kennzahlensysteme u. Ä."


    Das ist nicht Sinn der Sache und zeigt die Unfähigkeit des Ausschusses.


    LG
    -Tim

  • Hallo Tim,


    danke schon mal für die Rückmeldung. Ich bin ehrlich gesagt, nur etwas hin und hergerissen, ob ich da einen Widerspruch einlegen soll? Meine Befürchtung wäre, noch mal in die mündliche Prüfung zu müssen, nur um eine eventuell bessere Note zu erhalten.


    Aber ich denke, das Thema abharken und an die Projektarbeit jetzt denken

  • Hi Mia84, herzlichen Glückwunsch zur bestandenen mündlichen Prüfung.


    Das Thema Balanced Scorecard ist gar nicht so weit vom Thema Personalmanagement weg. Denn schließlich umfasst die BSC auch eine "Personalperspektive". Es ist die Lernen und Entwicklungs-Perspektive (Kaplan & Norton) bzw. Potentialperspektive (Schröder).


    Die daraus resultierenden Kennzahlen sind durchaus wichtig für die Ausrichtung eines strategischen Personalmanagements. Aber ich gebe dir insofern recht, als dass eine solche Aufgabenstellung kein "klassisches" Personalmanagement-Thema ist.

  • Sollte wirklich nichts aus dem Bereich "Personalmanagement" (bitte mal im Rahmenplan eigenständig prüfen) drangekommen sein, ist ein Widerspruch möglich und auch erfolgversprechend. Nach einer bestanden Prüfung würde ich diesen Weg allerdings nicht gehen, da man im Zweifel erneut geprüft wird und du dann das Ergebnis verschlechtern könntest.


    Zum Punkt "sollen" in der Verordnung ist zu sagen, dass dies justiziarisch mit "müssen" gleichzusetzen ist. Daher meine Antwort, dass der Widerspruch in diesem Fall erfolgversprechend wäre. Allerdings... wie oben erwähnt, birgt es auch eine gewisse Gefahr der erneuten (dann evtl. schlechtern) Prüfung.