Rückzahlung Landratsamt + KWF - Prüfung bestanden aber Anwesenheitspflichtstunden nicht erreicht

  • Hallo zusammen,
    ich mache gerade den BW und werde hoffentlich auf die Prüfung bestehen. Ich habe dazu den Zuschuss vom Landratsamt + KWF Darlehen aufgenommen.
    Jedoch werde ich die Sollstunden Anwesenheitspflicht am Ende nicht erreichen, die ja 70% betragen müssen.
    Ich werde lediglich ca. 60% erreichen.
    Weiß jemand wie sich das mit der Zurückzahlung verhält??
    Dass ich den Zuschuss (= 40%) vom Landrat verliege und zurückbezahlen muss ist klar, aber wie verhält es sich mit dem Darlehen der KFW (=60%)?
    Kann ich trotzdem die Beatragung auf Teilerlass von 40% bei bestandener Prüfung bestehen erhalten?
    Oder ist das hinfällig weil ich die Zuschussgeschichte vom Landrat eh schon "versaut" habe?


    Vielen Dank für Hilfe!
    Gruß

  • Hallo,


    rein inhaltlich gibt das AFBG als Gesetz deine Antwort her:


    Die Förderung wird hinsichtlich der regelmäßigen Teilnahme an der Maßnahme unter dem Vorbehalt der Einstellung und Rückforderung geleistet, heißt es in §9a Abs.1 .
    Das Darlehen muss die Bedingungen des AFBG beinhalten siehe §16 Darlehensbedingungen.
    Weiter hießt es in §17 Rückzahlungspflicht Abs.2:
    (2) Soweit Leistungen nach diesem Gesetz unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt wurden und der entsprechende Vorbehalt greift, ist der Bewilligungsbescheid insoweit aufzuheben und der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hat die erhaltenen Leistungen insoweit zu erstatten.


    Es ist folglich also wahrscheinlich, das bei Aufhebung sämtliche Leistungen zu erstatten sind.
    Das Darlehen wird also nicht rabattiert, sondern meiner Annahme folgend zu sofort fällig.
    Heißt du stehst also so da, als hätte es deinen Antrag nie gegeben.


    In wie weit hier ein Ermessensspielraum besteht kann ich nicht sagen.
    Meine Laienaussage kann eine Rechtsberatung durch einen Anwalt leider nicht ersetzen, falls du eine verbindliche Aussage brauchst, frag am Besten einen Anwalt oder das Landratsamt direkt, verheimlichen bringt glaube ich an der Stelle nichts mehr.