Bachelor & Master Professional

  • Habe eben auf der Internetseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung gesehen, dass ab 01.01.2020 das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft treten soll. Soweit ich es nachvollziehen konnte, sollen dann die Meister, Fach- und Betriebswirte offiziell die IHK-Abschlüsse als Berufsbachelor und Berufsmaster führen dürfen. Heißt also, wir sind in Zukunft alle Bachelor und Master Professional 8):D


    Gab's hier nicht jemanden der alle deswegen verklagen wollte :lol:


    Wer es mir nicht glaubt:


    https://www.bmbf.de/de/das-ber…ungsgesetz-bbig-2617.html

  • ...dass ab 01.01.2020 das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft treten soll. ....Heißt also, wir sind in Zukunft alle Bachelor und Master Professional 8):D
    ...Wer es mir nicht glaubt:https://www.bmbf.de/de/das-ber…ungsgesetz-bbig-2617.html

    Hättest du mal lieber weitergelesen:
    z.B.


    Die Ministerin kann sich viel Wünschen. Bundestag und Bundesrat spielen aber wohl nicht mit.



    Gab's hier nicht jemanden der alle deswegen verklagen wollte :lol:

    Nicht verklagen. Eine Straftat anzeigen!

  • Aha, wie es scheint juckt das aber sowohl das BMBF als auch unsere Bundeskanzlerin herzlich wenig. Siehe anbei den Gesetzesentwurf an den Bindestagspräsidenten:


    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/108/1910815.pdf


    Du Spaßvogel. Da sieht man schön die Breite der Bildung unserer "Neu-Bachelors".
    Die Veröffentlichung eines Entwurfs als Drucksache bedeutet nicht, dass das Gesetz so kommt. Oder wie viele als Bundesdrucksache veröffentlichte Gesetzentwürfe der AfD traten tatsächlich in Kraft?
    Beim Berufsbildungsgesetz handelt es sich um ein Zustimmungspflichtiges Gesetz. Ohne Bundesrat wird also genau 0 passieren. Die Ministerin wird also auf die Einwände des Bundesrats eingehen müssen um das Gesetz nicht komplett zu beerdigen.

  • Ich bin ein Spaßvogel? Wie es mir scheint du auch :)
    Das BBiG ist nämlich kein Zustimmungspflichtiges Gesetz. Heißt also, dass der Bundesrat nur ein Einspruchsrecht hat (Einspruchsgesetz). Selbst wenn der Bundesrat also den Gesetzesentwurf nicht befürwortet, kann das Gesetz mit der Mehrheit im Deutschen Bundestag trotzdem durch geboxt werden. Es bleibt also abzuwarten wie die Schlacht ausgeht!

    "Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen" (Benjamin Franklin)

    2 Mal editiert, zuletzt von A-jay ()

  • Ich bin ein Spaßvogel? Wie es mir scheint du auch :)
    Das BBiG ist nämlich kein Zustimmungspflichtiges Gesetz. Heißt also, dass der Bundesrat nur ein Einspruchsrecht hat (Einspruchsgesetz). Selbst wenn der Bundesrat also den Gesetzesentwurf nicht befürwortet, kann das Gesetz mit der Mehrheit im Deutschen Bundestag trotzdem durch geboxt werden. Es bleibt also abzuwarten wie die Schlacht ausgeht!

    Worauf beruht deine Annahme, dass das kein Zustimmungspflichtiges Gesetz ist?
    Das BBiG war zustimmungspflichtig. Die Bundesregierung ging anfänglich (hat sich das geändert?) davon aus, dass die Novelle zustimmungspflichtig ist.
    Unabhängig davon wäre dieses Theater um Fake-Akademiker das erste was im Vermittlungsausschuss geopfert würde.

  • Zum einen sind die zustimmungsbedürftigen Gesetzte abschließend im GG aufgeführt und dort ist BBiG nicht aufgeführt.


    Zum anderen hat die Bundesregierung mal konstatiert: „Die Bundesregierung hält das Gesetz nicht für zustimmungsbedürftig.
    Die Bundesregierung vertritt in ständiger Praxis die Auffassung, daß ein Gesetz nicht schon deshalb der Zustimmung des Bundesrates bedarf, weil es ein Gesetz ausdrücklich ändert, das mit Zustimmung des Bundesrates ergangen ist. Die Zustimmung ist vielmehr nur dann erforderlich, wenn das Änderungsgesetz selbst einen Tatbestand erfüllt, der die Zustimmungsbedürftigkeit auslöst. Das ist hier nicht der Fall. Insbesondere enthält Artikel 1 Nummer 1 des Entwurfs nicht eine anderweitige Bestimmung im Sinne des Artikels 84 Abs. 1 GG.“

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    Einmal editiert, zuletzt von A-jay ()

  • Habe eben noch das hier gefunden (Stellungnahme der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrats) und muss wohl zum Teil von meinem „Thread“ ein Stück weit abrücken:
    „Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Sie hat die Frage der Unterscheidbarkeit zwischen den im Gesetzentwurf vorgesehenen Abschlussbezeichnungen für die höherqualifizierende Berufsbildung und hochschuli-schen Abschlussbezeichnungen sorgfältig und rechtlich wie fachlich umfassend geprüft. Dies umfasste auch das Abwägen der verschiedenen bis dato von unterschiedlichen Akt-euren vorgetragenen Bezeichnungsoptionen. Die Bundesregierung empfiehlt dem Ge-setzgeber, die Bitte des Bundesrates, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einheitliche und eigenständige Abschlussbezeichnungen für die drei beruflichen Fortbildungsstufen zu entwickeln, die einerseits deren Wertigkeit verdeutlichen und die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse entsprechend ihrer Einstufung nach dem DQR zum Ausdruck bringen und andererseits Verwechslungen mit akademischen Abschlüssen ausschließen, gerne derart aufzunehmen, dass eventuelle Alternativvorschläge zur im Gesetzentwurf vorgesehenen Bezeichnung der Abschlüsse, die noch im Verlaufe des wei-teren Gesetzgebungsverfahrens eingebracht werden, sorgfältig geprüft werden. Ziel sollte dabei die gleiche Wirksamkeit sein, mit Blick auf die auch vom Bundesrat geteilten Ziele insbesondere die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse entspre-chend ihrer Einstufung nach dem DQR. Die Bundesregierung ist auf Basis des bisherigen Diskussionsstandes überzeugt, mit den Bezeichnungen „Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ die gemeinsamen – dabei aber teils gegenläufigen – Ziele bestmöglich zum Ausgleich gebracht zu haben.“


    Das letzte Wort über die Bezeichnung ist also noch nicht gesprochen

  • Zum einen sind die zustimmungsbedürftigen Gesetzte abschließend im GG aufgeführt und dort ist BBiG nicht aufgeführt.


    Zum anderen hat die Bundesregierung mal konstatiert: „Die Bundesregierung hält das Gesetz nicht für zustimmungsbedürftig.
    Die Bundesregierung vertritt in ständiger Praxis die Auffassung, daß ein Gesetz nicht schon deshalb der Zustimmung des Bundesrates bedarf, weil es ein Gesetz ausdrücklich ändert, das mit Zustimmung des Bundesrates ergangen ist. Die Zustimmung ist vielmehr nur dann erforderlich, wenn das Änderungsgesetz selbst einen Tatbestand erfüllt, der die Zustimmungsbedürftigkeit auslöst. Das ist hier nicht der Fall. Insbesondere enthält Artikel 1 Nummer 1 des Entwurfs nicht eine anderweitige Bestimmung im Sinne des Artikels 84 Abs. 1 GG.“


    Natürlich ist das BBiG nicht als solches direkt dort aufgeführt. Wie sollte das auch funktionierten? Nach deiner Logik wären die wenigsten Gesetze zustimmungspflichtig; wie sollte ein neues Gesetz dort auch bereit auftauchen? Die Mehrheit der Gesetze sind zustimmungspflichtig, da man den Ländern nicht eine gegenläufige eigene Regelung ermöglichen möchte oder Länderkompetenzen und Ressourcen tangiert werden.


    Danke für den Hinweis, dass die Bundesregierung bereits Stellung zu den Ausführungen des Bundesrats genommen hat. In der Tat liest man da heraus, dass man nicht am Bachelor Professional festhalten wird.


    Könntest du bitte noch einen Link zur Quelle posten, aus der du die Einschätzung der Regierung zitiert hast, dass es kein zustimmungspflichtiges Gesetz ist?
    Finde das sehr komisch, dass sie hier deiner Aussage nach ihre Rechtsauffassung geändert hat.
    Der Entwurf wurde initial als zustimmungspflichtiges Gesetz in Bundesrat und Bundestag eingebracht.



    Edit: Leider hat A-Jay seinen Post mittlerweile inhaltlich stark verändert. Ich beziehe mich auf den Originalpost, der auf eine Stellungnahme der Bundesregierung und ein vermeintlich darin enthaltenes Zitat zur nicht-Zustimmungspflicht verwies, sowie ein Ablehnen der Ausführungen des Bundesrats zum Bachelor Prof. andeutete.