Dysklalkulie!Habe was von Nachteilausgleich gelesen,kann man sich das vom Arzt bestätigen lassen?
- Sandi
- Erledigt
-
-
Hallo Sandi,
ich denke deine IHK wird dir die notwendige Sicherheit an dieser Stelle geben können.
Frag doch dort mal nach. -
Die Sicherheit kann dir nur ein Arzt geben. Die IHK kann nur aufgrund ärtzlicher Gutachten einen Nachteilsausgleich gewähren. Diesen Nachteilsausgleich muss ebenfalls der Arzt explizit empfehlen. Du als Teilnehmer kannst dir da nichts aussuchen.
IHK hilft dir daher nicht weiter!
Du musst aber mit genügendem zeitlichen Vorlauf zur Prüfung deinen Nachteilsausgleich anmelden.
-
Sorry PSB_IHK, ich habe mich anscheinend unklar ausgedrückt.
Meine Nachfrage bei der IHK sollte klären ob die genannte Erkrankung überhaupt zum Nachteilsausgleich herangezogen werden kann.
Ein Arzt kann auch bei einem gebrochenen Finger einen Nachteilsausgleich empfehlen, ob die IHK dem folgt ist und bleibt die Anschlussfrage.
Da mir die Erkrankung nichts sagt, gibt es dort vielleicht Erfahrungen. -
Hallo Jayson,
ich habe dich schon ganz richtig verstanden. Die erste Anlaufstelle ist der Arzt.
Da ein Nachteilsausgleich seitens der IHK nur gewährt werden kann, wenn er ärztlich als notwendig erachtet wird, erklärt sich meine Antwort.
Ohne Arzt geht nichts und ausschließlich die Kommunikation mit dem Arzt ist entscheidend.
Ein Krankheit kann grundsätzlich immer zu einem Nachteilsausgleich führen, wenn der Arzt dies schlüssig darlegt. Ich hoffe, nun war meine Antwort klarer.