Stoffplan Medienfachwirt und Voraussetzungen

  • Allgemeine Information der Kammern, die auf Basis des Rahmenstoffplanes Kurse anbieten:


    Grundlegende Qualifikationen


    1. Rechtsbewusstes Handeln ca. 64 U.-Std.
    1.1. Arbeitsrecht
    1.2. Betriebsverfassungsrecht
    1.3. Sozialversicherungsrecht
    1.4. Arbeitsschutzrecht
    1.5. Umweltrecht
    1.6. Produkthaftungsrecht/ Datenschutzrecht


    2. Betriebswirtschaftliches Handeln ca. 97 U.-Std.
    2.1. Volkswirtschaft
    2.2. Aufbauorganisation
    Ablauforganisation
    2.3. Organisationsentwicklung
    2.4. Entgeltfindung
    2.5. Kostenrechnung


    3. Anwendung von Methoden der Information, ca. 90 U.-Std.
    Kommunikation und Planung
    3.1. Prozess- und Produktionsdaten, EDV-Systeme
    3.2. Planungstechniken/Analysemethoden
    3.3. Präsentationstechniken
    3.4. Technische Unterlagen, Entwürfe, Statistiken,
    Tabellen und Diagramme
    3.5. Projektmanagementmethoden
    3.6. Informations- und Kommunikationsmittel
    3.6.1. Informationsverarbeitung
    3.6.2. Betriebliche Kommunikation


    4. Zusammenarbeit im Betrieb ca. 63 U.-Std.
    4.1. Arbeitsmethodik
    4.1. Berufliche Entwicklung/persönliche und
    soziale Gegebenheiten
    4.2. Sozialverhalten/Betriebsklima
    4.3. Gruppenverhalten
    4.4. Führungsverhalten/Führungsgrundsätze
    4.5. Führungsmethoden/Führungstechniken
    4.6. Kommunikation/Kooperation
    Gesamtstunden ca. 314 U.-Std.


    Handlungsspezifische Qualifikationen
    Handlungsbereich Produktionsprozesse


    1. Medientechnische Basisqualifikation ca. 40 U.-Std.
    1.1. Produkt- und Zielgruppen
    1.2. Produktionsverfahren und Prozesse
    1.3. Einsetzen von Produktionsmitteln
    1.4. Nutzen von Datenverarbeitungsprozessen
    1.5. Einsetzen von technischen Übertragungsverfahren


    2. Mediengestaltung im Handlungsfeld Printmedien ca. 40 U.-Std.
    2.1. Analysieren kundenbezogener Informations- und Kommunikationsprozesse
    2.2. Berücksichtigung der Zielgruppenorientierung
    2.3. Entwicklung von Gestaltungskonzeptionen
    2.4. Anwenden von Grundsätzen der Text-, Grafik- und Bildgestaltung
    2.5. Entwicklung von Printmedien im Rahmen von Crossmedia-Konzepten
    2.6. Prüfen und Optimieren von Gestaltungsergebnissen


    3. Medienorientierte Datenverarbeitung im Handlungsfeld Printmedien
    ca. 60 U.-Std.
    3.1. Entwickeln von digitalen Workflowkonzepten
    3.2. Beurteilen von Daten
    3.3. Anwenden von Methoden des Datenmanagements
    3.4. Beurteilen von Datenausgabeprozessen durch Soll-Ist-Vergleiche
    3.5. Entwickeln von Konzepten zur medienneutralen Datenhaltung
    3.6. Be- und Verarbeiten von Daten für die Printproduktion
    3.7. Anwenden von Methoden des Qualitätsmanagements


    4. Medienproduktion im Handlungsfeld Printmedien ca. 60 U.-Std.
    4.1. Beurteilen analoger und digitaler Ausgabeprozesse
    4.2. Entwickeln von Workflowkonzepten
    4.3. Auswählen und Einsetzen von Geräten und Maschinen des Druckprozesses
    sowie von Werk- und Hilfsstoffen
    4.4. Beurteilen von Druckweiterverarbeitungstechniken
    4.5. Auswählen und Einsetzen von Druckweiterverarbeitungsmaschinen sowie
    von Werk- und Hilfsstoffen
    4.6. Organisieren maschinenbezogener Prozessdatenverarbeitung
    4.7. Anwenden von Methoden des Qualitätsmanagements
    4.8. Anwenden medienspezifischer arbeitsschutz- und gesundheitsrechtlicher
    Vorschriften/Bestimmungen des Umweltschutzes
    Handlungsbereich Projekt- und Produktplanung


    5. Projektmanagement ca. 70 U.-Std.
    5.1. Anwenden von Instrumenten zur Projektplanung und Projektdurchführung
    5.2. Anwenden von Regeln der Zusammenarbeit in Projekten
    5.3. Anwenden von medienrechtlichen Vorschriften
    5.4. Ableiten von Marketingzielen aus Unternehmenszielen der Kunden
    5.5. Einsetzen von Marketinginstrumenten
    5.6. Einsetzen von Kundengewinnungsmaßnahmen und Kundenbindungsmaßnahmen
    5.7. Analysieren und Strukturieren von Kundendaten
    5.8. Planen des Marketingcontrolling
    5.9. Berücksichtigung projektbezogener Kosten- und Leistungserfassung
    5.10. Erstellen von Kalkulationen
    5.11. Planen des Kostencontrolling
    5.12. Dokumentieren des Projektablaufs


    6. Medienrecht ca. 40 U.-Std.
    6.1. Heranziehen von Rechtsvorschriften des BGB, HGB und Steuerrecht
    6.2. Anwenden von Grundsätzen des Presserechts, Persönlichkeitsrechts- und
    Medienrechts
    6.3. Berücksichtigen von Grundzügen des Urheber- und Lizenzrechts zur Beurteilung
    bestehender Verwertungs- und Nutzungsrechte
    6.4. Erfassen wettbewerbsrechtlicher Vorschriften
    6.5. Berücksichtigung der Grundsätze des Datenschutzrechtes zur Kontrolle der
    Datensicherheit
    6.6. Anwenden von Grundsätzen des Vertragsrechts
    Handlungsbereich Führung und Organisation


    7. Personalführung ca. 60 U.-Std.
    7.1. Ermitteln und Bestimmen des Personalbedarfs
    7.2. Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer persönlichen
    Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen
    7.3. Berücksichtigen der rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von
    Fremdpersonal und Fremdfirmen
    7.4. Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanung und beschreibungen
    7.5. Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung
    7.6. Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft
    7.7. Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher
    Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten
    7.8. Beteiligen der Mitarbeiter am Kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP)
    7.9. Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen


    8. Personalentwicklung ca. 60 U.-Std.
    8.1. Ermitteln und Bestimmen des Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung
    der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen
    8.2. Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung,
    sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg
    8.3. Durchführung von Potentialschätzungen
    8.4. Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung
    8.5. Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung
    8.6. Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern hinsichtlich ihrer beruflichen
    Entwicklung


    9. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme ca. 50 U.-Std.
    9.1. Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen
    9.2. Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und
    Kapazitätsplanungen
    9.3. Anwenden der Systeme für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung,
    Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition
    9.4. Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
    9.5. Anwenden von Logistiksystemen
    10. Kostenmanagement ca. 60 U.-Std.
    10.1. Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten von Kosten
    10.2. Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets
    10.3. Beeinflussen der Kosten
    10.4. Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter bei unterschiedlicher
    Formen der Arbeitsorganisation
    10.5. Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechung durch die Kostenarten-,
    Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
    10.6. Anwenden der Kalkulationsmethoden
    10.7. Anwenden von Instrumenten der Zeitwirtschaft
    Gesamtstundenzahl ca. 540 U.-Std.



    Hinweise zur Prüfung:
    Zum Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen
    −erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
    der der Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens
    einjährige Berufspraxis
    oder
    −erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf
    und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
    oder
    −eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
    Zum Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen
    −der Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen muss abgelegt sein, und
    −in den oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens
    ein weiteres Jahr nachweisen
    und
    −die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Medienfachwirtes
    haben.
    −abweichend kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden,
    wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht,
    dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur
    Prüfung rechtfertigen.

  • Ich habe eine themenaffine Ausbildung (Multimedia Design & interaktive Medien) gemacht: vielen Dank für die Aufschlüsselung des Curriculums (Stoffplan Medienfachwirt und Voraussetzungen). Damit kann ich mich ein wenig orientieren in welchen Bereichen ich mich weiterbilden sollte, bzw. wie die Positionierung des Fachwirts differenziert ist.