Allgemeine Information der Kammern, die auf Basis des Rahmenstoffplanes Kurse anbieten:
Grundlegende Qualifikationen
1. Rechtsbewusstes Handeln ca. 64 U.-Std.
1.1. Arbeitsrecht
1.2. Betriebsverfassungsrecht
1.3. Sozialversicherungsrecht
1.4. Arbeitsschutzrecht
1.5. Umweltrecht
1.6. Produkthaftungsrecht/ Datenschutzrecht
2. Betriebswirtschaftliches Handeln ca. 97 U.-Std.
2.1. Volkswirtschaft
2.2. Aufbauorganisation
Ablauforganisation
2.3. Organisationsentwicklung
2.4. Entgeltfindung
2.5. Kostenrechnung
3. Anwendung von Methoden der Information, ca. 90 U.-Std.
Kommunikation und Planung
3.1. Prozess- und Produktionsdaten, EDV-Systeme
3.2. Planungstechniken/Analysemethoden
3.3. Präsentationstechniken
3.4. Technische Unterlagen, Entwürfe, Statistiken,
Tabellen und Diagramme
3.5. Projektmanagementmethoden
3.6. Informations- und Kommunikationsmittel
3.6.1. Informationsverarbeitung
3.6.2. Betriebliche Kommunikation
4. Zusammenarbeit im Betrieb ca. 63 U.-Std.
4.1. Arbeitsmethodik
4.1. Berufliche Entwicklung/persönliche und
soziale Gegebenheiten
4.2. Sozialverhalten/Betriebsklima
4.3. Gruppenverhalten
4.4. Führungsverhalten/Führungsgrundsätze
4.5. Führungsmethoden/Führungstechniken
4.6. Kommunikation/Kooperation
Gesamtstunden ca. 314 U.-Std.
Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich Produktionsprozesse
1. Medientechnische Basisqualifikation ca. 40 U.-Std.
1.1. Produkt- und Zielgruppen
1.2. Produktionsverfahren und Prozesse
1.3. Einsetzen von Produktionsmitteln
1.4. Nutzen von Datenverarbeitungsprozessen
1.5. Einsetzen von technischen Übertragungsverfahren
2. Mediengestaltung im Handlungsfeld Printmedien ca. 40 U.-Std.
2.1. Analysieren kundenbezogener Informations- und Kommunikationsprozesse
2.2. Berücksichtigung der Zielgruppenorientierung
2.3. Entwicklung von Gestaltungskonzeptionen
2.4. Anwenden von Grundsätzen der Text-, Grafik- und Bildgestaltung
2.5. Entwicklung von Printmedien im Rahmen von Crossmedia-Konzepten
2.6. Prüfen und Optimieren von Gestaltungsergebnissen
3. Medienorientierte Datenverarbeitung im Handlungsfeld Printmedien
ca. 60 U.-Std.
3.1. Entwickeln von digitalen Workflowkonzepten
3.2. Beurteilen von Daten
3.3. Anwenden von Methoden des Datenmanagements
3.4. Beurteilen von Datenausgabeprozessen durch Soll-Ist-Vergleiche
3.5. Entwickeln von Konzepten zur medienneutralen Datenhaltung
3.6. Be- und Verarbeiten von Daten für die Printproduktion
3.7. Anwenden von Methoden des Qualitätsmanagements
4. Medienproduktion im Handlungsfeld Printmedien ca. 60 U.-Std.
4.1. Beurteilen analoger und digitaler Ausgabeprozesse
4.2. Entwickeln von Workflowkonzepten
4.3. Auswählen und Einsetzen von Geräten und Maschinen des Druckprozesses
sowie von Werk- und Hilfsstoffen
4.4. Beurteilen von Druckweiterverarbeitungstechniken
4.5. Auswählen und Einsetzen von Druckweiterverarbeitungsmaschinen sowie
von Werk- und Hilfsstoffen
4.6. Organisieren maschinenbezogener Prozessdatenverarbeitung
4.7. Anwenden von Methoden des Qualitätsmanagements
4.8. Anwenden medienspezifischer arbeitsschutz- und gesundheitsrechtlicher
Vorschriften/Bestimmungen des Umweltschutzes
Handlungsbereich Projekt- und Produktplanung
5. Projektmanagement ca. 70 U.-Std.
5.1. Anwenden von Instrumenten zur Projektplanung und Projektdurchführung
5.2. Anwenden von Regeln der Zusammenarbeit in Projekten
5.3. Anwenden von medienrechtlichen Vorschriften
5.4. Ableiten von Marketingzielen aus Unternehmenszielen der Kunden
5.5. Einsetzen von Marketinginstrumenten
5.6. Einsetzen von Kundengewinnungsmaßnahmen und Kundenbindungsmaßnahmen
5.7. Analysieren und Strukturieren von Kundendaten
5.8. Planen des Marketingcontrolling
5.9. Berücksichtigung projektbezogener Kosten- und Leistungserfassung
5.10. Erstellen von Kalkulationen
5.11. Planen des Kostencontrolling
5.12. Dokumentieren des Projektablaufs
6. Medienrecht ca. 40 U.-Std.
6.1. Heranziehen von Rechtsvorschriften des BGB, HGB und Steuerrecht
6.2. Anwenden von Grundsätzen des Presserechts, Persönlichkeitsrechts- und
Medienrechts
6.3. Berücksichtigen von Grundzügen des Urheber- und Lizenzrechts zur Beurteilung
bestehender Verwertungs- und Nutzungsrechte
6.4. Erfassen wettbewerbsrechtlicher Vorschriften
6.5. Berücksichtigung der Grundsätze des Datenschutzrechtes zur Kontrolle der
Datensicherheit
6.6. Anwenden von Grundsätzen des Vertragsrechts
Handlungsbereich Führung und Organisation
7. Personalführung ca. 60 U.-Std.
7.1. Ermitteln und Bestimmen des Personalbedarfs
7.2. Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer persönlichen
Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen
7.3. Berücksichtigen der rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von
Fremdpersonal und Fremdfirmen
7.4. Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanung und beschreibungen
7.5. Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung
7.6. Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft
7.7. Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher
Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten
7.8. Beteiligen der Mitarbeiter am Kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP)
7.9. Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen
8. Personalentwicklung ca. 60 U.-Std.
8.1. Ermitteln und Bestimmen des Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung
der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen
8.2. Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung,
sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg
8.3. Durchführung von Potentialschätzungen
8.4. Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung
8.5. Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung
8.6. Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern hinsichtlich ihrer beruflichen
Entwicklung
9. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme ca. 50 U.-Std.
9.1. Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen
9.2. Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und
Kapazitätsplanungen
9.3. Anwenden der Systeme für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung,
Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition
9.4. Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
9.5. Anwenden von Logistiksystemen
10. Kostenmanagement ca. 60 U.-Std.
10.1. Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten von Kosten
10.2. Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets
10.3. Beeinflussen der Kosten
10.4. Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter bei unterschiedlicher
Formen der Arbeitsorganisation
10.5. Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechung durch die Kostenarten-,
Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
10.6. Anwenden der Kalkulationsmethoden
10.7. Anwenden von Instrumenten der Zeitwirtschaft
Gesamtstundenzahl ca. 540 U.-Std.
Hinweise zur Prüfung:
Zum Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen
−erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
der der Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens
einjährige Berufspraxis
oder
−erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf
und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
−eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
Zum Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen
−der Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen muss abgelegt sein, und
−in den oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens
ein weiteres Jahr nachweisen
und
−die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Medienfachwirtes
haben.
−abweichend kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden,
wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht,
dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur
Prüfung rechtfertigen.