vertragliche- deliktische Haftung

  • Servus zusammen,
    hab mal ne Frage zur vertraglichen bzw. deliktischen Haftung.
    Ich seh das schon richtig, wenn ich die Frage nach de beiden Gesichtspunkten erörtere, dan schau ich immer, ob ich bei vetraglicherHaftung irgendetwas aus dr Garantenstellung ziehen kann, also z.B. im Krankenhaus gibts doch so garantenstellung des Trägers und die muss der doch erfüllen (vertraglich sozusage, als Eselsbrücke) und deliktisch schau ich immer, ob ich eine Straftat nchweisen kann (wen ich streng nach Definition gehe dann schau ich ob ein Tatbestand da ist, ob der schuldhaft udn rechtswidirg war)
    Mal angenommen, bei so ner Haftungsfrage im Krankenhaus steht nix über vertagliche, deliktische Haftung, ist es schon ratsam, immer beide Haftungsseiten anzuschauen und zur Diskussion zu stellen?
    Mann oh mann, nächste Woche ist schon Prüfung und erst jetzt fangen ein paar Dinge an, mir klar zu werden...
    Allen die fleißig oder verzweifet beim Lernen sind viel Glück und gutes Durchhaltevermögen
    und schon mal Danke fürs Frage beantworten :D
    Grüße schnaffti

  • Hallöchen,


    schön, dass ich nicht alleine dastehe mit dieser Frage, weil ich die gestern hatte und nicht weiter gekommen bin.
    Seit gestern verstehe ich erst einigermaßen das Haftungsrecht.


    Grundsätzlich würde ich immer beides prüfen, da ja nicht immer die vertragliche bzw. deliktische Haftung in Frage kommt. Nimm doch nur mal einen angestellten Krankenhausarzt. Der Vertrag geht ja über den KH-Träger und nicht vom Patienten mit dem Arzt. Daher kann nur eine deliktische Haftung in Frage kommen.


    ich muss sagen, dass ich auch ganz schön Bammel habe vor nächste Woche, aber irgendwie müssen wir da jetzt durch...

  • Hallo Mitstreiter,
    hab bei den Rechtsfällen auch so meine Zweifel,ob ich die korrekt und vor allem vollständig löse. Gerade diese Haftungssachen find ich bescheiden...Hoffe in Recht auf mehr Wissensfragen, um Punkte zu schaffen!Bald ist die Lernerei erstmal vorbei- wünsch uns allen einen klaren Kopf und viel Glück!!!!
    Lg
    Clarissa

  • Es kommen meistens immer Fragen zu den Grundrechten, Haftungsrecht und Betreuungsrecht (Fallbeispiele) dran. Dann kann auch Steuerrecht (steuerbegünstigende Zwecke) dran kommen. Eigentlich bereite ich mich auf alle Themen vor und versuche, dass ich zu jeder Frage irgendetwas schreiben kann.

  • Bei mir ist es ja so: ich muss bestehen, sonst ist es vorbei!
    Hoffe, dass RECHT dieses Mal leichter wird. Beim letzten Mal war RECHT ja mit Abstand das schwerste Fach.
    Und eigentlich ist es ja immer so, dass das schwerste Fach in jedem Jahr wechselt (davor war es Ökonomie).

  • Ich glaube, "schwer" ist immer eine Ansichtssache.
    Ich fand beim 1. Teil Unternehmensführung schwer, aber andere fanden Rechnungswesen schwer. Das kann man also so pauschal gar nicht sagen. Es kommt auch immer drauf an, für was man sich interessiert und was man lernt.
    Ich beispielsweise werde Recht im mündlichen Fachgespräch nehmen, aber auch nur, weil ich mich sehr gut im Betreuungsrecht und Steuerrecht auskenne, da ich mich auch außerhalb der Fortbildung sehr dafür interessiere. Ich habe eher Bammel vor Management und Marketing, da das für mich "Laberthemen" sind und man eigentlich alles hinschreiben kann, aber dafür nichts konkretes lernen kann. Ich bin da doch eher der Paragrafenreiter :D

  • Hallo Friedel
    also das hab ich dann wohl falsch verstanden, denn ich dachte gerade bei einem angestellten Azt im Krankenhaus kommt doch eine vertragliche Haftung in Frage dann aber Patient- Träger Sichtweise, weil die doch diese Garantenstellung haben oder?
    Kann jetzt auch sein, das ich völlig danebendenke, Recht ist nicht so meins, und ich fürchte, ich beschäftige mich schon etwas zu lang damit :?


    Zu den Themen
    das ist ja ein bissel Wahrsagerein( ausser jemand hat evtl. nen guten Draht...)
    ich denke das Pflegeversicherung dabei ist(+ rumrechnerei...)
    im Prinzip SGB hoch und runter
    ich glaube so Besteuerung Körperschaften, also Gemeinnützigkeit, wer, welche Voraussetzungen usw und sowas auch
    und Änderungen, die es so gab, Pflichtversicherung usw (überschneidet sich auch mit Gesundheitsökonomie)
    Wiedereingleiderung vielleicht?
    aber alles nur Phantasien, ich hoffe Prüfungsvorbereitung mit alten Prüfungen ist der halbwegs richtige Weg um sich vorzubereiten, hat beim letzten Mal ganz gut geklappt.
    Viele Grüße schnaffti

  • Die Garantenstellung kommt aber meines Erachtens nur bei deliktischer Haftung in Betracht, da bei vertraglicher Haftung immer ein Vertrag Grundlage sein muss. Und da ein KH-Arzt kein Vertrag mit dem Patient hat (außer er ist Belegarzt oder Chefarzt), kommt dies nicht in Betracht. Bei ambulanten Ärzten ist das ja wieder was ganz anderes.


    Zuerst also immer prüfen, ob ein Vertrag zwischen den beiden Parteien vorhanden ist. Daher kann man oft die vertragliche Haftung ausschließen. Bei deliktischer Prüfung muss man schauen, ob laut Strafrecht ein Verschulden in Frage kommt. Da kommt dann die Garantenstellung, da der Arzt Garant für den Patient ist.