Einladung Fachgespräch bzw. Hilfsmittel

  • Hallo,


    ich habe da mal eine Frage betreffend des Themas des Fachgespräches bzw. eher der Ableitung des Themas aus der Einladung zum Fachgespräch.


    Bei mir steht neben dem Termin und Ort etc, dass ich nur die Arbeitsgesetze mitbringen soll/darf/kann.


    Kann ich daraus jetzt ableiten das aus den Bereichen wie Rechnungswesen (Formelsammlung) Steuern (Steuergesetze)
    Recht (HGB, BGB etc) nichts dran kommt sondern Tatsächlich der Schwerpunkt im Bereich Personal oder besser Führung und Zusammenarbeit liegt?


    Wie war oder ist das bei euch?


    Vielleicht können Prüflinge sich für die Zukunft ja anhand der Hilfsmittel bereits die Schwerpunkte ableiten.


    Denn wenn man sich hier so durchliest was die möglichen Themen angeht, dann kam und kann ja anscheinende echt alles dran kommen!?


    Werde übrigens bei der Handelskammer Hamburg geprüft.


    Vielen Dank für eure Antworten.

  • Nicht ganz. Glaub mir ich habe mich hier schon ein bisschen durchgelesen und auch die Suchfunktion genutzt
    und auch schon deine beiden links durchgelesen. Aber dort gibt es keine Antwort auf meine Frage


    Mir geht es wie schon gesagt um den Zusammenhang zwischen genannten Hilfsmitteln aus der Einladung zum Fachgespräch und dem
    Thema was dann dran kommt.


    Bei mir steht wie schon gesagt nur etwas von den Arbeitsgesetzen die ich mitbringen darf. Heißt das jetzt das auch nur etwas aus dem Bereich Arbeitsrecht,
    Personal etc. dran kommt oder kann ich trotzdem noch mit bsp. Rechnungswesen überrascht werden?
    Bei letzterem wäre doch aber zu erwarten das man die Formelsammlung mitbringen darf da die ja im Teil I und Teil II auch zugelassen war.


    oder anders gesagt:
    keine Formelsammlung in der Einladung = kein Rechnungswesen im Fachgespräch?
    keine Steuergesetze in Einladung = kein Recht und Steuernim Fachgespräch?
    wenn Hilfsmittel WettbR, MarkenR = Wettbewerbsrecht im Fachgespräch?


    Vielleicht unterscheidet sich das ja in den Einladungen? Oder aber es ist deutschlandweit so, dass halt grundsätzlich nur die Arbeitsgesetze zugelassen sind!?
    Zweites kann ich aber nicht beantworten weil ich in einem Anderem IHK Bezirk noch nicht zum Fachgespräch eingeladen wurde.

  • Hallo BenSch83,

    Zitat


    Kann ich daraus jetzt ableiten das aus den Bereichen wie Rechnungswesen (Formelsammlung) Steuern (Steuergesetze)
    Recht (HGB, BGB etc) nichts dran kommt sondern Tatsächlich der Schwerpunkt im Bereich Personal oder besser Führung und Zusammenarbeit liegt?


    nein, das kannst Du nicht ableiten. Schließlich gibt es sehr viele Fragen, die ein angehender Wifa beantworten können sollte, ohne vorher eine Formelsammlung oder Gesetzestexte konsultiert zu haben.


    LG
    -Tim

  • Klar gibt es viele Dinge die ein WiFa wissen sollte nur, wenn das Wissen nach deiner Theorie abgefragt wird, dann dürften auch bei den schriftlichen
    Prüfungen keine Hilfsmittel wie Gesetzestexte und Formelsammlung zugelassen werden.
    Und ich behaupte das kaum einer ohne diese Dinge seine Prüfungen schaffen würde wenn er nicht vorher schon tagtäglich mit solchen Dingen zu tun hatte.
    Meiner Erfahrung nach ist es aber eher so, dass ein WiFa nicht alles wissen muss für die Prüfung, sondern vielmehr Wissen sollte wo es steht.
    Uns wurde zum Beispiel nicht gesagt welche Paragraphen ich auswendig kennen sollte sondern vielmehr wo ich sie finden kann und wie ich den richtigen Paragraphen finde.
    Wenn dem nicht so wäre wie du es beschreibst, dann dürfte ein Fachwirt bei der Prüfung nicht einen Großteil der Antworten aus den "Lösungsbüchern" (Gesetzestexte, Formelsammlung etc.) ableiten.


    Naja aber dann stellt sich ja immer noch die Frage warum (von meinem Fall ausgehend) dann gerade die Arbeitsgesetze und nicht das HGB oder Steuergesetze oder gar kein Gesetzestext zugelassen wird.


    Ich gehe davon aus dass das schon im Zusamenhang steht.
    Naja ich meine spätestens Freitag bin ich schlauer.


    Habe mich aber trotzdem auf alles vorbereitet. Ist mir auch gestern erst aufgefallen mit den Arbeitsgesetzen.


    Wie war es denn bei dir? Oder hast du dein Fachgespräch noch nicht gehabt?

  • Hi BenSch,


    denke auch, dass aus allem etwas dran kommen könnte, aber Schwerpunkt sollte schon FZ sein,
    zumindest hab ich mit dem Schwerpunkt gelernt - bin übrigens auch Freitag in Hamburg dran.
    Vll noch als Tipp - hab vor ein paar Tagen gehört, dass 3 WiFas jetzt in Hamburg Richtung BM geprüft wurden.
    Hab das also auch noch mal grob angeschaut.
    Hoffe es reicht...


    LG

  • achso, noch als Zusatz - bei unserer Vorbereitung (von der HK) auf die Mündliche wurde uns auch gesagt, dass der Schwerpunkt FZ sein sollte und wir haben uns auch nur damit vorbereitet.
    Vertraue nun also einfach mal ein wenig darauf, dass es im Bereich FZ/BM irgendwo liegt. Greifen ja stark ineinander.

  • Hi Bensch83,

    Zitat

    Wie war es denn bei dir? Oder hast du dein Fachgespräch noch nicht gehabt?


    ich habe jedes Jahr zahlreiche Fachgespräche, da ich auf der anderen Seite sitze. 8)


    Zitat

    Naja aber dann stellt sich ja immer noch die Frage warum (von meinem Fall ausgehend) dann gerade die Arbeitsgesetze und nicht das HGB oder Steuergesetze oder gar kein Gesetzestext zugelassen wird.


    Das könntest Du die zuständige IHK fragen. Ich halte es weiterhin für verwegen, aus der Hilfsmittellliste auf die Fragen zu schließen.


    Zitat

    Meiner Erfahrung nach ist es aber eher so, dass ein WiFa nicht alles wissen muss für die Prüfung, sondern vielmehr Wissen sollte wo es steht.


    Mag ja sein. Aber Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Du während des Gespräches, das sich an die Präsentation anschließt, in Büchern blättern kannst. :shock:


    Zitat

    Habe mich aber trotzdem auf alles vorbereitet.


    Löblich. Schwerpunkt sollte Führung und Zusammenarbeit sein, Schwerpunkt ist auch in aller Regel Führung und Zusammenarbeit. Sollten Fragen aus anderen Bereichen kommen, so ist es im Normalfall so, dass die Fragen nicht in die Tiefe gehen.


    Mach Dir nicht zu viele Gedanken, wird schon klappen.


    Viel Erfolg!
    -Tim

  • Vielen Dank für die Antworten.


    Wie schon gesagt mich hat es etwas verwirrt warum "nur" die Árbeitsgesetze benutzt werden dürfen.
    Aber anscheinend ist es wohl nur Zufall.


    Tim: Wenn du schon so viele Fachgespräche hattest dann glaube ich dir mal...;-)
    Und mir ist schon klar das man beim Fachgespräch nicht in Gesetzestexten rumblättert,
    aber man kann sich mit ihnen Vorbereiten (Präsentation) und das meine ich.
    Zu sagen das ein Fachwirt ohne Hilsmittel arbeiten können sollte halte ich etwas für überzogen.
    Nicht bei einer 400 Stunden Fortbildung/Weiterbildung.


    Wenn du auf der anderen Seite sitzt, dann kannst du ja noch mal schnell ein Paar Tipps loswerden!?
    Was sind die häufigsten Fehler deiner Meinung nach die die Prüflinge machen?


    Moni: ich kann das BM gerade irgendwie nicht zu ordnen. Welches Fach meinst du damit?

  • "BM" = Betriebliches Management.


    Hintergrund ist sehr wahrscheinlich der, dass der Prüfungsausschuss eine Reihe von Themen vorbereitet hat, aus denen Du dann eins für Deine Präsentsation ziehst. Da der Scherrpunkt im Handlungsbereich Führung und Zusammenarbeit liegt sind darunter fadst unvermeidlich Themen, in denen es zumindest auch um arbeitsrechtliche Fragen geht. Es ist ein netter Zug der IHK, darauf hinzuweisen, dass Du besser mal die Arbeitsgesetze mitbringst... Mehr ist da sicher nicht rauszulesen. Wie TK schon geschrieben hat: im Gespräch hast Du bestimmt keine Zeit für Hilfsmittel!


    Hauptfehler? Ich sag mal umgekehrt positiv die beiden wichtigsten Dinge, auf die Du achten solltest:
    - bei der Präsentation wäre es optimal, wenn Du Dir zuerst klar werden könntest, was als Zusammenfassung auf dem letzten Chart stehen soll. Danach kannst Du alles andere als "roten Faden" zu diesem Abschluss hin aufbauen;
    - beim Fachgespräch hör vor allem dann genau zu, wie die Frage formuliert wird, wenn Du was nicht gleich wusstest, denn in jeder Nachfrage steckt auch ein weiterer Hinweis auf die Antwort.