Hallo zusammen,
Betriebswirt2016 hat recht. In meinem Zeugnis steht Professional, da die IHK Bachelor (CCI) nicht verwenden darf..!
Grüße prinzessin
Hallo zusammen,
Betriebswirt2016 hat recht. In meinem Zeugnis steht Professional, da die IHK Bachelor (CCI) nicht verwenden darf..!
Grüße prinzessin
Hallo Betriebswirt2016,
was Du so alles ausgräbst.
"Wobei bei uns in der IHK aber extra drauf hingewiesen wurde, daß die Nutzung dieser englischen Titel ( Zeugnisse ) in Deutschland nicht gestattet ist."
Wo sollen Sie dann legal genutzt werden können? Schwachsinn³.
LG
-Tim
Das Thema hatten wird schon hier Thread_Erst-Wifa-jetzt-Betriebswirt
DQR hat keinerlei Bedeutung.
Für die Nutzung von "Bachelor Professional" handelt man sich auch leicht eine Anzeige wegen Titelmissbrauch ein.
Alles anzeigenHallo Betriebswirt2016,
was Du so alles ausgräbst.
"Wobei bei uns in der IHK aber extra drauf hingewiesen wurde, daß die Nutzung dieser englischen Titel ( Zeugnisse ) in Deutschland nicht gestattet ist."
Wo sollen Sie dann legal genutzt werden können? Schwachsinn³.
LG
-Tim
Ich bin jetzt nur etwas faul, die Orginal Zeugnismappe herauszusuchen.
Ich meine da ist sogar ein extra "Infoblatt" über diesen Sachverhalt dabei gewesen.
Bei der Zeugnisübergabe wurde jedenfalls extra noch einmal drauf hingewiesen.
Die englischen Titel darf ich in Deutschland nicht nutzen. So ungefähr war die Info.
"Die englischen Titel darf ich in Deutschland nicht nutzen. So ungefähr war die Info."
Ja, richtig. Was soll(te) das Ganze also?
Egal: Breiten wir den Mantel der Geschichte drqüber.
@ Tim
Wie darf ich mich denn nun nennen? Master? Masterin? Mistress? Master CCI?
Warum wird das denn nicht mal rechtltich festgelegt?
Du darfst dich FachwirtIn oder BetriebswirtIn nennen. Gerne auch Mistress!
Rechtlich ist das schon längst festgelegt wer Master und Bachelor vergeben darf, bzw. wer sich so nennen darf. Irgendwelche berufliche Weiterbildungs-Abzocker (IHK) gehören nachvollziehbarer Weise nicht dazu.
"Rechtlich ist das schon längst festgelegt wer Master und Bachelor vergeben darf, bzw. wer sich so nennen darf."
Wo ist das konkret festgelegt?
Danke!
Hallo,
also in diesem Hinweisblatt der IHK steht:
Zitat von IHK Hinweisblatt(fun beim abtippen - wirklich)Alles anzeigen"Bachelor" und "Master" sind nach deutschem Recht Hochschulgrade. Sie darf nur führen, wer an einer deutsche Hochschule (Uni oder FH) ein Studium mit einer entsprechenden Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Missbräuchliche Verwendung, auch der Gebrauch ähnlicher, verwechselbarer Zeugnisse ist nach deutschem Strafgesetzbuch strafbar.
Der Zweck der Übersetzung Ihrer Prüfungszeugnisse ins Englische unter der Verwendung "Bachelor" bzw. "Master " geht aber in eine ganz andere Richtung: Die rasch zunehmende Internationalisierung der nationalen Arbeitsmärkte macht es dringend erforderlich, dass Dritte, vor allem Personalverantwortliche im Ausland, Ihre Fortbildungsqualifikation richtig einordnen können, damit Sie in einer Wettbewerbssituation nicht benachteiligt sind. Denn mit "Fachwirt(in)" und "Fachkaufmann(frau)", selbst mit "Industriemeister(in)" sind im Ausland oft falsche Vorstellungen verbunden.
Die Begriffe "Bachelor" und "Master" sind hinsichtlich Bildungsebene, Alter des Betreffenden und angestrebter Verantwortungsebene international bekannte Bezeichnungen. Deshalb müssen unsere Abschlüsse an ihnen gemessen werden. Nach den oben angedeuteten Kriterien sind "Fachwirte" und "Fachkaufleute" und "Industriemeister" mit dem "Bachelor", "(Technische) Betriebswirte" mit dem "Master" vergleichbar.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihnen keine missbräuchliche Verwendung unterstellt werden kann. Dies könnte auch schon bei der Möglichkeit einer Verwechslung der Fall sein.
Zu diesem Zweck enthält die beiliegende Übersetzung den Zusatz "CCI" bei der die Bezeichnung des Abschlusses und einen weiteren Hinweis auf der ersten Seite.
Dies bedeutet auch, dass Sie die Übersetzung des Abschlusses nicht außerhalb der Übersetzung, z.B. auf Briefbogen, Visitenkarten oder Internetseiten verwendet werden darf.
Für Bewerbungsschreiben empfehlen wir Ihnen, Ihren Abschluss zunächst deutsch zu nennen und dann, nach Bindestrich oder in Klammer, die englische Übersetzung anzufügen, also z.B. "Industriefachwirt - Bachelor Professional of Management for Industry (CCI)*".
Hier auch das Hochschulrahmengesetz(HRG) - §18 und §19 beachten. Ferner muss man dann natürlich noch die Länderregelungen berücksichtigen in Bayern z.B. Bayrisches Hochschulgesetz(BayHSchG) Abschnitt V.
Viel Spaß beim schmökern.
Grüße
Hochschulrahmengesetz, Hochschulgesetze der Länder, Berufsbildungsgesetz, Strafgesetzbuch