Frage zur Bilanzgliederung in der Prüfung

  • Hallo,


    wenn ich in der Prüfung eine Bilanz nach gesetzlichen Vorgaben gliedern soll und die einzelnen Posten vorgegeben sind, wie gehe ich damit um, wenn auf der Seite der Aktiva eine größere Summe steht als auf der Passiva. Bei meiner Aufgabe ist das Eigenkapital nicht gegeben, kann ich dann die Differenz einfach als Eigenkapital einsetzen?


    Wie bewerte ich die größe der Kapitalgesellschaft, wenn ich weder den Umsatz und noch die Größe des Betriebes in der Aufgabe kenne? Oder kann ich bei einer Bilanzsumme von 500.000 annehmen, dass es sich in der Prüfungsaufgabe um ein kleines Unternehmen handel auch wenn ich dies nach HGB §267 (1) nicht sicher bewerten kann?
    Schließlich hat diese Frage Auswirkung auf meine Bilanzerstellung (verkürzt oder nicht).


    Kann mir dazu jemand überzeugend eine Antwort geben?

  • Zitat von "Doritos"

    Hallo,


    wenn ich in der Prüfung eine Bilanz nach gesetzlichen Vorgaben gliedern soll und die einzelnen Posten vorgegeben sind, wie gehe ich damit um, wenn auf der Seite der Aktiva eine größere Summe steht als auf der Passiva. Bei meiner Aufgabe ist das Eigenkapital nicht gegeben, kann ich dann die Differenz einfach als Eigenkapital einsetzen?


    Da eine Bilanz per Definition IMMER ausgeglichen ist, kannst Du immer auf der Passiva-Seite das Eigenkapital als "Restgröße" nehmen, also als Differenz zwischen Summe der AKtiva und der Summe der als Fremdkapital anzusehenden Positionen.


    Teil 2 weiß ich leider nicht - ReWe ist nicht gerade mein SPezialgebiet...