3x durchfallen? Wiederholung möglich?

  • Hallo,


    ich habe mehrere Fragen und zwar würde es mich interessieren, was genau passiert, wenn man 3x durch die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt fällt?
    Ich habe jetzt schon im Forum / Internet mehrere Dinge gelesen und zwar, dass man von vorne anfangen könnte, evtl. gibt es eine Sperrfrist usw.


    Meine Fragen sind jetzt die Folgenden:


    1) Muss man, wenn man 3x durch die Prüfung gefallen ist, den kompletten Lehrgang erneut besuchen, damit die IHK einen zur Prüfung zulässt, oder kann man an der nächsten Prüfung (6 Moante später) teilnehmen?
    2) Gibt es eine Sperrfrist, heißt man muss 1-3 Prüfungen oder Jahre aussetzen?
    3) Besteht die Möglichkeit die Prüfung bei der IHK seiner Wahl zu wiederholen, sprich bei einer anderen, als bei der, wo man durchgefallen ist?


    Vielen Dank für eure Hilfe.



    Gruß


    Dolby

  • Zitat von "Dolby"


    1) Muss man, wenn man 3x durch die Prüfung gefallen ist, den kompletten Lehrgang erneut besuchen, damit die IHK einen zur Prüfung zulässt, oder kann man an der nächsten Prüfung (6 Moante später) teilnehmen?


    Die Zulassung zur Prüfung hat NICHTS mit einer Kursteilnahme zu tun; Du kannst Dich auch zur Prüfung anmelden und alles allein aus Büchern etc. lernen. - Wenn Du eine Prüfung nicht bestanden hast, kannst Du zum nächsten Termin (ca. 6 Monate später) Dich wieder anmelden. Allerdings steht in der PO: "Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden." - danach ist Schluss.



    Zitat von "Dolby"

    2) Gibt es eine Sperrfrist, heißt man muss 1-3 Prüfungen oder Jahre aussetzen?


    NEIN


    Zitat von "Dolby"


    3) Besteht die Möglichkeit die Prüfung bei der IHK seiner Wahl zu wiederholen, sprich bei einer anderen, als bei der, wo man durchgefallen ist?


    Grundsätzlich musst DU die Prüfung bei der für Dich zuständigen IHK (also nach Deinem WOhnort) ablegen; wenn Du einen Kurs bei einem Veranstalter im Bereich einer anderen IHK besuchst, wird die Anmeldung meist für den ganzen Kurs bei dieser IHK voergenommen und da auch akzeptiert - unabhängig vom Wohgnsitz. Sonst brauchst Du eine Freistellung von Deiner IHK - z.B. weil die an dem angestrebten Termin die Prüfung nicht durchführt.

  • Hallo Martin,


    da hast Du wohl recht. So ganz hab ich imnmer noch nicht rausgekriegt, wo der Ermessensspielraum der einzelnen Kammern anfängt - aber das liegt vielleiucht nicht an mir :wink:

  • Hallo


    Das findet man in der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungen“ der jeweiligen IHK.


    Dort heißt es dann


    § XX Zulassung zur Fortbildungsprüfung
    ...
    (2) Örtlich zuständig für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist die zuständige Stelle, in deren Bezirk die Prüfungsbewerberin / der Prüfungsbewerber
    a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
    b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
    c) seinen / ihren Wohnsitz hat.


    Viele Grüße

  • aha - DANKE! Hab schon vergeblich versucht, diese „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungen“ von der IHK zu kriegen - ich werde weiter darum kämpfen; scheint sich zu lohnen...