Logistik - Verpackung

  • Hallo zusammen,


    bzgl. der Verpackungsverordnung hätte ich eine Frage: Wie genau ist das mit der Rücknahmepflicht der Verkaufsverpackung. Es kann ja nicht sein, dass jeder einfach so seinen Müll in den Discounter zurückbringt, oder?
    Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar.


    LG

  • Zitat von "Mariellalein"

    Es kann ja nicht sein, dass jeder einfach so seinen Müll in den Discounter zurückbringt, oder?


    Nicht "zurückbringen" - das eine lässt Du gleich dort (Umverpackung - § 5) und das andere wird sogar bei Dir abgeholt:


    § 6 beschreibt das Duale System (grüner Punkt > gelber Sack/gelbe Tonne), das von den Herstellern/Vertreibern bezahlt wird. Damit wird die Verkaufsverpackung, also Dein Joghurt-Becher, einer Verwertung zugeführt. Kostet Dich nix - hast Du beim Kauf mitbezahlt!


    Übrigens ist § 4,1 die Euro-Palette.


    OK?



    MfG
    Karsten

  • Hallo Mariella,


    in der VerpackV habe ich markiert:
    § 3 - Definition der Verpackungen (auch Primär-, Sekundär-, Tertiärverpackung genannt)
    § 4 - Euro-Palette
    § 5 - Rücknahmepflicht
    § 12 - Nr. 1 und 2


    Beim Durcharbeiten der Skripte habe ich die Gesetzestexte daneben gelegt und die zitierten Paragraphen markiert. Und dann im Inhaltsverzeichnis gekuckt, ob ich sie finden würde bzw. entsprechende "Verweise" angebracht.
    Auch in den Einführungseiten der Beck-Texte (dtv) finden sich viele wertvolle "Markierstellen".


    LG
    Karsten

  • Meiner Meinung nach sind die besten Verpackungen heutzutage Gripbeutel und Beutel für Flüssigkeiten und Schachteln und Paletten aus Inka. Die Verpackung sollte natürlich auch Karton oder Pappe sein. Optimal schützen kann man die Schachteln auf den Paletten, wenn diese mit Kantschutzwinkel abgesichert sind.