KV+PV für volljährige Kinder

  • Hallo,


    ich habe folgenden Fall:
    Eltern haben ein volljähriges Kind, für das kein Kindergeldanspruch mehr besteht.
    Kind studiert, Eltern übernehmen Kosten für Studium Wohnung usw. und auch Krankenversicherung


    Die ganzen Kosten habe ich als Unterhaltsaufwendungen angesetzt.
    Kann ich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge die für das Kind bezahlt werden auch noch in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen? Dann wären sie ja eigentlich doppelt berücksichtigt, einmal als Vorsorgeaufwand und einmal als Unterhaltszahlung. Wie ist es denn richtig?


    Und das Kind hatte einen Nebenjob und hat da Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten bekommen lt. der Lohnsteuerbescheinigung. Das Kind selber gibt keine Steuererklärung ab, da die Einkünfte nur € 2.000,- betragen haben.


    Kann ich die einbehaltene KV und PV auch bei den Eltern in der Steuererklärung absetzen? Wenn ja, wo trage ich das ein?

  • Die Versicherungen würde ich aus den Unterhaltsaufwendungen rauslassen.
    Dafür gibt es doch extra die Spalten in der Anlage Vor....
    Da trägst Du sie ein!


    Und die einbehaltenen KV Kosten des Kindes haben bei den Eltern meiner Meinung nach nichts verloren.
    Sonderausgaben, Spenden o.ä. des Kindes kannst Du bei den Eltern ja auch nicht absetzen.


    Warum tragen die Eltern überhaupt alle Kosten für das Kind?
    Normalerweise sollten die Eltern nur Unterhalt bezahlen und das Kind zahlt seine Kosten selbst.
    Sofern das Kind dann bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat kann es die Kosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen!
    Unter Berücksichtigung von doppelter Haushaltsführung etc. können da schon ganz schöne Beträge zusammen kommen.


    Viele Grüße
    Timo