Hallo,
noch jemand hier, der am 10./11. März die Prüfung geschrieben hat? Tja, fühlte mich eigentllich ganz gut vorbereitet, aber in USK und Makler/Vertrieb wird es bei mir wohl definitv nicht gereicht haben und auch bei Bauprojektmanagement habe ich eher ein ungutes Gefühl...
Ab wann können wir denn wohl mit Ergebnissen rechnen? Noch vor den Osterferien?
Prüfungsergebnisse Frühjahr 2014
- Summerwine
- Erledigt
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Hallo Summerwine,
ich habe zwar nur USK wiederholen müssen, aber wir können frühestens ab 28.04. mit Ergebnissen rechnen, das hat unsere HK uns mitgeteilt. Nachdem was ich im Herbst mitbekommen habe, haben wir unsere Ergebnisse im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ früh erhalten. Ich denke nicht, dass vor Ostern überhaupt irgendjemand seine Ergebnisse bekommt. Also genieße die "Ferien" und mach dich nicht verrückt, du kannst es jetzt sowieso nicht mehr ändern:)
VG
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Oh, ok danke dir! Dachte nur, da bei uns bereits am 6.5. die mündlichen Prüfungen anstehen!
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Du musst dich eben leider so oder so auf die mündliche vorbereiten. Da nehmen die keine große Rücksicht drauf, ob du eventuell nicht bestehst. Ist blöd gemacht, aber leider nicht zu ändern.
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Hey,
leider habe ich die mündl. nicht geschafft!
Was passiert jetzt?
Ich musste schon 2 mal die schriftl. Prüfung wiederholen und hatte es endlich geschafft.
Und jetzt bin ich leider durch die mündl. gefallen.Kann ich es wiederholen?
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Hallo Özzi,
eine Kommilitonin hat die mündliche Prüfung auch nicht geschafft und durfte dann zum nächsten Termin wieder anrücken.
Aber wenn du dir nicht sicher bist dann ruf doch deine zuständige IHK an. Schließlich müssen die dir ja auch einen Termin
mitteilen bzw. dir sagen wie und wo du dich anmelden musst.Liebe Grüße
Fachwirt_2013 -
Ehrlich gesagt bin ich immer wieder überrascht wie unselbständig Fachwirt sind - ey man ihr könnt damit im mittleren Management arbeiten - ist es echt zu viel verlangt einfach mal nachzudenken und sich schlau zu machen?
15 Sekunden googlen, 1 Minute lesen und schon ist klar was passiert wenn man zweimal seine Prüfung nicht gestanden hat.
Leider kann ich keine Links einfügen - Suchworte bei google: Immobilienfachwirt Prüfungsordnung
Auszug:
§7
Wiederholung der Prüfung
(1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zwei-
mal wiederholt werden.
(2) Wer auf Antrag an einer Wiederholungsprüfung
teilnimmt und sich innerhalb von zwei Jahren, gerech-
net vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen
Prüfung an, dazu anmeldet, ist von einzelnen Prüfungs-
leistungen zu befreien, wenn die dort in einer vorange-
gangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens
ausreichend sind. Der Antrag kann sich auch darauf
richten, bestandene Prüfungsleistungen einmal zu wiederholen.
Werden bestandene Prüfungsleistungen erneut geprüft, gilt in
diesem Fall das Ergebnis der letzten Prüfung