Als Immobilienfachwirt in die Selbstständigkeit?

  • So, nachdem ich mich nun seit einer Woche tatsächlich Gepr. Immobilienfachwirt/in (IHK) nennen darf (Prüfung dann doch noch sehr gut verlaufen;->), überlege ich seit einiger Zeit, welche Möglichkeiten der Existenzgründung im Allgemeinen in der Immobilienwirtschaft bestehen. Die Tätigkeitsfelder als Immobilienmakler (der Klassiker!) oder Hausverwalter möchte ich dabei mal ausklammern. Vielmehr interessiert mich, inwieweit es möglich ist, beratend bei Mietrechtsfragen bzw. im Bereich Abrechnungsservice (ohne Übernahme weiterer Vermietungs-/Verwaltungsaufgaben) selbstständig tätig zu werden. Makler müssen doch z.B. relativ schnell an Rechtsanwälte/Steuerberater bei bestimmten Fragestellungen verweisen. Auch in Mietervereinen sitzen ja fast ausschließlich nur Juristen. Inwieweit darf ich also als Fachwirt mit langer Berufspraxis beratend z.B. bei Mietstreitigkeiten etc. tätig werden? Konnte jdm. auf diesem Gebiet schon Erfahrungen sammeln und mag sich mit mir austauschen? Freue mich über Anregungen...

  • Hallo Summerwine,


    ich kann die leider nicht in deinem Spezialgebiet (Immobilien) weiterhelfen. Ich selbst komme als Betriebsfachwirt hier her :)
    Aber ich bin nach meiner erfolgreichen Prüfung auch in die Selbstständigkeit gegangen.
    Der Schritt war nicht einfach, da man als Selbstständiger vieles beachten muss.
    Besonders die Absicherung und alle steuerlichen Themen sind anfangs immens. Du solltest dich und dein Gewerbe auf jeden Fall mit einer Gewerbeversicherung (http://www.gewerbeversicherung.de) absichern.
    Falls ich dich kurz mal zu den steuerlichen Dingen aufklären soll, dann schreib mir einfach.
    Dann können wir mal einen Skype Termin ausmachen.


    Grüße
    sufer

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz


    Schaut schlecht aus, in Sachen Rechtsberatung will man keine "Nichtjuristen".


    Ansonsten allgemein: Fachwirt ist an sich eine gute Grundlage zur Planung der Selbstständigkeit, zumindest lernt man da was man an Formalitäten etc. machen muss, daran scheitert es ja schon bei vielen.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Ich danke euch erstmal für die Hinweise! Ja, die eingeschränkte Rechtsberatung ist natürlich ein großes Thema: Frage ist nur, wo fängt die Beratungstätigkeit dann an? Wenn ich bei allgemeinen Problemen im Vermietungsalltag (sei es Unklarheiten zur Nebenkostenabrechnung, Fragen zum Abschluss eines Mietvertrags etc.) beratend tätig wäre, ist das dann eine Grauzone? Ich würde z.B. sehr gerne insbesondere ältere Menschen gern über ihre Rechte und natürlich auch Pflichten im Vermietungsalltag aufklären, da hier, aus meiner Erfahrung, oftmals großer Redebedarf besteht...

  • informell kannst du den Leuten natürlich erzählen was du lustig bist, aber musst natürlich die entsprechenden § im Rechtverhältnis von wegen "Kunden scheisse erzählen" beachten usw.
    Wenn dir die Rechtslage (Rechtsdienstleistungsgesetz) selber nicht klar ist, ist es vielleicht nicht unbedingt die beste Idee Leute in Rechtsfragen beraten zu wollen.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17