Personal-Management

  • Hallo Mariellalein,


    sofern die Gesetzestexte vonnöten sind bei den Prüfungen, darfst du die Gesetzestexte auch mitnehmen. Aber auch besteht die Möglichkeit, dass Auszüge von Gesetzen als Anhang beigefügt werden. Je nachdem wie der Aufbau der Prüfung ist. Fakt ist.... niemand verlangt von dir, dass du Gesetze auswendig im Kopf hast. Du musst nur wissen wie du an die notwendigen Informationen kommst.


    Was die Formelsammlung angeht hat es glaube ich eine Veränderung gegeben. Eine von der IHK ausgegebene Formelsammlung sollte erlaubt sein. Aber andere Formelsammlungen aus diversen Verlagen sind wohl nicht mehr gestattet, da die Informationen zu stark variieren.


    Personalmanagement wirst du wahrscheinlich in den Situationsaufgaben finden, doch der Anteil an harten Rechenaufgaben wird schätze ich mal gering sein. Die beiden 4 Stunden Prüfungen verlangen viel Schreibarbeit ab, wo auch sicherlich Kreativität gefragt ist bei den Antworten. Fachbegriffe erklären ist dort eher nebensächlich. Problemlösungen müssen erarbeitet werden und wenn du deinen Lösungsweg anhand der Ausgangssituation schlüssig beschreibst, bekommst du auch dafür Punkte. Nicht verrückt machen lassen bei den Musterlösungen, nur weil man anderer Ansicht ist.


    Vielleicht ein kleiner Tipp für Personalmanagement...... das Buch "Betriebswirtschaftliche Formelsammlung" von Frank-Steffen Hird (9-783848-213689) bietet sehr kompakt die wichtigen Grundlagen für die Prüfung für die Situationsaufgaben. Ich habe es vor der Prüfung mehrfach gelesen, ein paar Punkte mir ins Kurzzeitgedächtnis gerammt und bin wunderbar klar gekommen.