Corporate Governance - Unternehemensverfassung

  • Hallo,


    wie in der Überschrift bereits erwähnt, geht es um die beiden Begriffe Corporate Governance und Unternehmensverfassung.


    Könntet Ihr mir hierzu vielleicht bitte eine einfache Definition nennen und worin der eigtl. Unterschied liegt?
    Googlen hat mir auch leider nicht sonderlich viel geholfen.


    Vielen Dank!
    LG

  • Also,


    die Unternehmensverfassung ist die Gesamtheit aller festgelegten und langfristig angelegten Regelungen für Unternehmen, Inhalte sind z.B. Rechte und Pflichten der Mitwirkenden am Unternehmen, der allgemeine Unternehmenszweck (die strategische Zielplanung), Organe des Unternehmens und deren Befugnisse.


    Corporate Governance, d.h. die Grundsätze der Unternehmensführung bezeichnet den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen, die Corporate Governance beschäftigt sich mit Fragen der (rechtlichen und faktischen) Einbindung des Unternehmens in sein Umfeld. Im allgemeinen kann Corporate Governance als die Gesamtheit aller internationalen und nationalen Regeln, Vorschriften, Werte und Grundsätze verstanden werden. Zeichen einer guten Corporate Governance sind z.B. zielgerichtete Zusammenarbeit der Unternehmensleitung und deren Überwachung, angemessener Umgang mit Risiken, Wahrung der Interessen von Share- oder Stakeholdern usw.


    Ich hoffe, ich konnte helfen.

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

  • Vielen Dank! Die Erklärung ist echt gut. Doch wie unterscheiden sich die beiden Begriffe eigtl.? Außer inhaltlich?


    Hab inzwischen auch noch etwas gegoogelt. Bei den von mir gefundenen Definitionen stand Begriffe drin, die ich auch durch weiteres googeln nicht klären konnte.
    Kannst du dir unter diesen evtl. etwas vorstellen?


    konstitutive Regelungen
    Verfassungskonostituierende Interessen


    Tausend Dank!
    LG

  • Vielen Dank! Die Erklärung ist echt gut. Doch wie unterscheiden sich die beiden Begriffe eigtl.? Außer inhaltlich?


    Hab inzwischen auch noch etwas gegoogelt. Bei den von mir gefundenen Definitionen stand Begriffe drin, die ich auch durch weiteres googeln nicht klären konnte.
    Kannst du dir unter diesen evtl. etwas vorstellen?


    konstitutive Regelungen
    Verfassungskonostituierende Interessen


    Tausend Dank!
    LG

  • Also,


    unter "konstitutiv" versteht man soviel wie festsetzend oder bestimmend. Eine konstitutive Wirkung ist die rechtsbegründende, rechtsaufhebende oder rechtsgestaltende Wirkung einer Handlung. Rechtsbegründend und damit konstitutiv ist z. B. die Eintragung einer GmbH in das Handelsregister, wodurch diese Rechtsfähigkeit erlangt. Also könnten konstitutive Regeln rechtsbegründete Regeln sein.


    Unter konstituierender Sitzung (...von lateinisch constituere für festsetzen, beschließen..) versteht man das erste Zusammentreffen, in dem die verschiedenen Organe gewählt werden. So war z.B. das erste Zusammentreffen der neu gewählten Abgeordneten nach der Bundestagswahl eine konstituierende Sitzung. Ich könnte mir vorstellen, da konstituierend auch als begründend genannt wird, dass Verfassungsbegründete Interessen gemeint sind.


    Alle Angaben aber ohne Gewähr :D


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

  • Ok - vielen vielen Dank!


    Unter konstitutiven Regeln könnten dann diekollektivvertraglichen Vereinbarungen, privatautonomen Regelungen und gesetzlichen Regelungen sein, welche Inhalt der Unternehmensverfassung sind.


    Verfassungskonstituierende Interessen könnten dann ja die Interessen derjenigen sein, welchen durch o. g. Regelungen (Inhalt der Unternehmensverfassung) Rechte usw. eingeräumt bekommen.


    Was meinst du?
    LG

  • Unter konstitutiven Regeln könnte man, so wie ich das sehe, die Regeln definieren, welche die Unternehmensverfassung rechtbegründend machen, also welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die Unternehmensverfassung als solche gilt; also so etwas wie vertragliche Vereinbarungen oder Rechtsnormen; damit man den Begriff der konstitutiven Regeln besser versteht, müsstest du mal den Text veröffentlichen, in welchem Zusammenhang von diesen Regeln gesprochen wird. Wenn "im vorbeigehen (...also ohne auf eine wirkliche Rechtsbegründung hinzuweisen)" von konstitutiven Regeln gesprochen wird, ist vielleicht wirklich nur der festgelegte Inhalt der Unternehmensverfassung gemeint.


    (Sorry, dass ich ein wenig eiere, aber z.B. der Inhalt des Gesellschaftervertrages einer GmbH lässt eben rein rechtlich keine GmbH entstehen; die konstitutive Handlung ist eben erst der Eintrag in das Handelsregister. Regulative Regeln stellen dar, wie man sich verhält, konstitutive Regeln setzten fest, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein bestimmtes Verhalten als etwas Bestimmtes gilt.)


    Verfassungskonstituierende Interessen könnten die Interessen derjenigen sein, welche durch o. g. Regelungen an Rechten usw. entstehen oder begründet werden.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

  • Unter Unternehmensverfassung kann die Gesamtheit der konstitutiven und langfristig angelegten Regelungen für Unternehmen verstanden werden. Die Unternehmensverfassung umfasst die interne formale Machtverteilung zwischen den involvierten Interessengruppen und die sie ergänzenden extern ansetzenden Regelungen zum Schutz von verfassungsrelevanten Interessen.


    Das andere ist eine Aufgabe:


    Welche Interessen konstituieren die Unternehmensverfassung?
    Interessen, die die Zielsetzung und die Politik des Unternehmens bestimmen sind die verfassungskonstituierenden Interessen.
    LG

  • Ich hab mal den eingestellten Text so geändert, dass die von Dir nachgefragten Fremdworte im Sinne Ihrer möglichen Bedeutung übersetzt sind :


    Unter Unternehmensverfassung kann die Gesamtheit der grundlegenden, festgelegten und langfristig angelegten Regelungen für Unternehmen verstanden werden. Die Unternehmensverfassung umfasst die unternehmensinternen Handlungsvorschriften betreffend der Machtverteilung (...siehe oben : Organe des Unternehmens und deren Befugnisse...) zwischen den involvierten Interessengruppen und die sie ergänzenden externen Regelungen zum Schutz von verfassungsrelevanten Interessen.


    Welche Interessen sollen für die Unternehmensverfassung grundlegend sein ?
    Interessen, die die Zielsetzung und die Politik des Unternehmens bestimmen sind die Interessen, die der Unternehmensverfassung zugrundeliegen.


    Wie gehabt, alles ohne Gewähr.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"