Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen

  • Hallo,


    ich hatte bei der IHK in meiner Stadt einen Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gestellt. Ich habe wohl gemerkt eine kaufmänische Ausbildung und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung. Die Voraussetzungen erfüllt ich. Das steht ausser Frage.


    Ich hatte jedoch keine Antwort bekommen, so das ich erst einmal mit einer Klage drohen musste um eine Antwort zu bekommen. Und was macht die IHK darauf, na sie lehnt den Antrag innerhalb von Minuten ab, mit der Begründung ich würde nicht die Voraussetzungen erfüllen. Damit nicht genug, meinte diese auch noch, ich hätte keine Berufserfahrung im kaufmänischen Bereich.


    Oder anders gesagt, die wollen mich wohl offenkundig für blöd verkaufen. Ich habe darauf wieder mit einer Klage gedroht wenn diese nicht ihre Ansichten dazu ändern. Daraufhin wollten diese mich wieder für blöd verkaufen. Ich werde jetzt aber besser nicht sagen was die von sich gegeben haben. Das ist einfach nur noch zu dumm und lächerlich. Man merkt wirklich schon extrem das die IHK in meiner Stadt nur auf Zeit spielt.


    Die IHK in der Stadt wo ich früher gewohnt habe, hat mir allerdings den Antrag bestädigt das ich die Voraussetzungen zur Prüfung habe.


    Somit kurze Frage. Muss ich gegen die Ablehnung Wiederspruch bei der IHK einlegen und muss ich direkt Klage beim Verwaltungsgericht einreichen ?

  • Ich brachte ja auch das Formblatt B wieder für meinen Antrag auf Meister-Bafög, weil ich z.Z. nur einen Minijob habe. Eigentlich sollte ich nach 7 bis 9 Tagen eine Antwort bekommen. Tatsächlich waren es 3 Wochen, und auch "nur" 3 Wochen, weil ich mit einer Klage gedroht habe.

  • Guten Morgen!


    Mit Verlaub...ohne dir zu nahe treten zu wollen...WARUM muss immer gleich jeder gegen jeden klagen etc pp...und auf Krawall gebürstet sein?Kann man sich nicht mal wie vernünftige erwachsene Leute unterhalten und die Dinge so aus der Welt schaffen?Das kann doch nicht so schwer sein!


    Ich verstehe auch nicht,WARUM du klagen willst...Du hast doch von einer anderen IHK die Zusage...damit ist doch alles gut und du kannst dein Meister-Bafög beantragen...


    Und...ganz ehrlich...wenn du Meister-Bafög beantragen willst oder musst...dann hättest du dich doch vielleicht auch eher darum kümmern können...die IHK hat bestimmt nicht nur deinen Antrag zu bearbeiten... :roll:


    Nichts für ungut!

  • Ich will Dir jetzt nicht zu Nahe treten, aber ich würde bezweifeln, dass das klappt.


    Zum einen kann man üblicherweise niemanden klageweise dazu zwingen, einen Vertrag abzuschliessen. Stell Dir mal vor, du verhandelst mit jemanden über den Preis, du schlägst Ihm einen Preis vor und er sagt erst einmal nichts; dann drohst du dem ja auch nicht damit, du verklagst Ihn, wenn er nicht zustimmt, oder ? Dies zumal ich Dir ernstlich nahelegen würde, darüber nachzudenken, ob das was du vorhast wirklich zielführend ist. Immerhin müsstest du, vorrausgesetzt ich irre mit meiner Rechtsansicht und du würdest dir tatsächlich die Zulassung erklagen, vor der von Dir verklagten Kammer deine Prüfung ablegen....da ist also von Anfang an dann "Gift" im Spiel.


    Zum einen sollte sowohl die IHK Dir und du der IHK vertrauen, um eine ordentliche Fortbildung durchführen zu können.


    Mal ausgehend davon, dass auch bei der IHK "nur" Menschen sitzen (...ich weiß zwar nicht wie du reagieren würdest, wenn man anruft und sagt entweder Sie lassen mich zur Prüfung zu und sagen mir dass innerhalb eines von mir gewählten Zeitrahmens oder ich verklage Sie, aber es ist durchaus möglich, dass die IHK dann die Zulassung gerade wegen diesem Verhalten nicht erteilt). Ich würde Dir raten, ein (möglichst freundliches...) Gespräch mit dem Sachbearbeiter oder seinem Vorgesetzten (...möglichst persönlich...) zu suchen, in dem du nochmal darlegst, warum du denkst die Zulassungsvorraussetzungen zu erfüllen und das du die Ablehnung für falsch hältst (...du sagst ja selber, dass diese vorliegen...). Vielleicht sehen das andere Sachbearbeiter oder der jeweilige Vorgesetzte der IHK in einem persönlichen Gespräch genau so. Wut im Bauch ist nie eine gute Verhandlungsgrundlage.


    Wenn das nicht klappt, müsstest du vielleicht bei der anderen Kammer die Fortbildung durchführen.


    Allerdings kann ich mich nur quadrigas Manöverkritik nur anschliessen; zum einen ist es immer hilfreicher, wenn man bei anderen Menschen freundlich und sachlich bleibt (...dann denken diese vielleicht auch darüber nach, ob Sie nicht vielleicht doch falsch liegen...) und zum anderen muß von einem angehenden Wirtschaftsfachwirt vorrausgesetzt werden, dass dieser sich auch mit seinem eigenen Verhalten und seinen eigenen Fehlern kritisch auseinandersetzt.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

  • Mal ne generelle Frage, wie lange darf sowas eigentlich dauern?


    Bei meiner IHK habe ich mich bereits im Sommer gemeldet, und meine Unterlagen per Email eingereicht, nach 2 monaten hab ich dann nochmals nachgefragt, und ich sollte die Unterlagen nochmal schicken.


    Habe ich getan, noch ein Monat vergeht, wieder keine Antwort oder Bestätigung. Also das ganze nochmal schriftlich per Post. Was nun auch wieder 3 Wochen her ist...


    Reaktion... 0... letzte Woche weitere Email geschickt aber immernoch nix. Die Anmeldefrist zur Frühjahrsprüfung läuft auch irgendwann ab...



    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Hallo,


    Ihr seit da noch alle recht optimistisch was, Eure Zulassung/ Euer Meister-BaföG betrifft.


    Leider hab ich da schlachtere Erfahrungen gemacht. Ich habe alle Unterlagen mehr als fristgerecht eingereicht und bekam einen Tag vor Antritt des Unterrichts (Bildungsanbieter IHK) einen Bescheid das für meinen Antrag auf Bafög noch Unterlagen fehlen - die Zulassungen zu beiden Prüfungen hatte ich bereits erhalten. In telefonischer Rücksprache erhielt ich dann die Auskunft, dass meine Unterlagen doch vollständig wären und der Antrag geprüft werde... Das war Anfang Sept. 2013 - im Dezember erlaubte ich mir eine Rückfrage. Erfolglos. Im Februar fragte ich nochmal nach.Kurz darauf erhielt ich ein schreiben, dass ich jeden Abschnitt meines Lebens anhand von Sozialversicherungsnachweisen und anderen Unterlagen belegen sollte. Die IHK erhielt daraufhin einen dicken großen Brief mit all meinen Unterlagen zugesendet. (Fraglich, warum sie das nicht vor der Zulassung bereits angefordert hatten) Im März 2014 habe ich die WBQ Prüfungen geschrieben und bis dahin weder einen Cent Bafög erhalten noch eine konkrete Aussage, ob und wann ich das bekommen würde.


    Kurz nach dem Brief mit den Ergebnissen (alles bestanden) kam auch ein Schreiben des Landratsamts, dass mein Bafög abgelehnt wurde, da ich die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen würde. Bemängelt wurde, dass ich meinen Mutterschutz nicht angegeben hatte. (Wohlgemerkt bei 8-jähriger Berufserfahrung mit Nachweisen der Inhalten) außerdem, dass ich zeitweise nur halbtags gearbeitet hätte, was irreführender Weise nicht im ursprünglichen Antrag erwähnt war. Dass ich auch bei einer Anrechnung des Mutterschutzes und der halbtagsarbeit mit nur der Hälfte der Zeit trotzdem auf die gewünschte Berufserfahrung kam, war irrelevant.
    Ich rief also die IhK panisch an und erkundigte mich, ob mir nun die Zulassung wohlgemerkt nach Bestehen meiner Prüfung und mehreren 1000 Euro Ausgaben noch entzogen würde. Die Aussage war wenig zufriedenstellend: Solange ich nichts schriftliches von der IHK hören würde, könnte ich weitermachen....


    Viele denen ich den Fall geschildert habe, rieten mir zu klagen, weil allgemein keiner die Begründung verstanden hatte und wenn es Zweifel gegeben hätte, wäre es wohl an der IHK gewesen, dies VOR der Zulassung zu prüfen... Aber ich hatte weder die Zeit noch die Lust meiner Ausbildung dadurch zu verzögern und eventuell ganz aufs Spiel zu setzen, nachdem ich schon so viel investiert hatte. Also hab ich ein halbes Jahr gezittert, ob von der IHK noch was kommt, bezüglich der Zulassung. Letzendlich ging es gut und ich habe gerade meine zweite Prüfung geschrieben.
    Entgegen der Erwartungen musste ich jedoch alle Ausgaben selbst tragen und ich weiß dass ich in unserem Kurs nicht die einzige war.... ein Kollege wurde mit der Begründung, er sei zu alt (schätze um die 30) vom Meister-Bafög ausgeschlossen.


    Bei mir besteht immer noch ein Restrisiko, dass man mir die angeblich nicht erreichten Zulassungsvoraussetzungen zum Strick macht.


    Also: Verlasst euch nicht auf die Aussagen, das könnte automatisch über ein Bafög finanziert werden. Ich habe andere Erfahrungen gemacht und weiß dass es auch anderen so gegangen ist......


    im Zweifelsfall sollte man erst zum Kurs antreten, wenn man einen Zusage über das Bafög hat oder sich darüber im Klaren sein, dass man evtl selbst in den Geldbeutel greifen muss (Zumindest bei der Steuer werden die Ausgaben anerkannt ;-))

  • Hallo Timeburner,


    Zitat

    Mal ne generelle Frage, wie lange darf sowas eigentlich dauern?


    da wir uns im Verwaltungsrecht befinden, ist § 75 Verwaltungsgerichtsordnung einschlägig. Daraus die relevante Passage:


    "Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, dass über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus."


    Zitat

    [...]meine Unterlagen per Email eingereicht[...]


    Zitat

    Also das ganze nochmal schriftlich per Post.


    Hier fehlt Dir allerdings der Nachweis, dass Du den Antrag tatsächlich eingereicht hast.


    Zitat

    Reaktion... 0... letzte Woche weitere Email geschickt aber immernoch nix.


    Das könnte daran liegen, dass der Prüfungsausschuss über Deinen Antrag entscheidet, und man wartet, bis der aus einem anderen Grund zusammentritt und das bei dieser Gelegenheit erledigt. Es könnte aber auch - weniger wahrscheinlich - daran liegen, dass die Beteiligten unfähig sind. Hier bewirkt die Ankündigung, sich bei höherer Stelle - beispielsweise dem Präsidenten der IHK - zu beschweren meist eine deutliche Beschleunigung des Bearbeitungsvorganges.


    LG
    -Tim

  • Hallo NadjaU,


    Zitat

    ... ein Kollege wurde mit der Begründung, er sei zu alt (schätze um die 30) vom Meister-Bafög ausgeschlossen.


    im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gibt es keine Altersgrenze.


    Und: Die Entscheidung über die Zulassung zur IHK-Prüfung und die Entscheidung über die Gewährung von "Meister-BAföG" sind zwei paar Stiefel. Deshalb bringt es nichts, zwei verschiedene Verfahren zu vermengen.


    Zitat

    Bemängelt wurde, dass ich meinen Mutterschutz nicht angegeben hatte. (Wohlgemerkt bei 8-jähriger Berufserfahrung mit Nachweisen der Inhalten) außerdem, dass ich zeitweise nur halbtags gearbeitet hätte, was irreführender Weise nicht im ursprünglichen Antrag erwähnt war.


    Der Antragende ist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Ob die Ablehnung aufgrund fehlerhafter Angaben gerechtfertigt ist, muss ein Richter entscheiden.


    Zitat

    Verlasst euch nicht auf die Aussagen, das könnte automatisch über ein Bafög finanziert werden.


    Richtig. Das ist eine klassische Aussage von Bildungsträgern zum Kundenfang.


    Zitat

    Die Aussage war wenig zufriedenstellend: Solange ich nichts schriftliches von der IHK hören würde, könnte ich weitermachen....


    Zustimmung. Eine qualifizierte Rechtsauskunft sieht anders aus.


    Zitat

    Letzendlich ging es gut und ich habe gerade meine zweite Prüfung geschrieben.


    Schön. :)


    LG
    -Tim

  • Hallo TK,


    danke für deine Stellungnahme.
    Eine kleine Anmerkung noch: MIR ist klar, dass Bafög und Antrag auf Zulassung zwei verschiedene Vorgänge sind. Wenn ich das missverständlich ausgedrückt habe, tut mir das leid.


    Fakt ist aber, dass die IHK im Zuge der Recherche des Landratsamts wegen Antrag auf Meister-BaföG die Zulassungsvoraussetzungen NACH bereits erfolgter Zulassung als nicht erfüllt angesehen hat.


    zu der wahrheitsgemäßen Übermittlung: die Bestätigung des Arbeitsnehmers war im Wortlaut: war vom.... bis.... als..... mit folgenden Aufgaben für uns tätig. Okay die Unterbrechnung durch Mutterschutz und dass es zeitweise halbtags war, war nicht explizit erwähnt. - ob man hier hätte nachfragen müssen (zumindest was die Teilzeit betrifft) oder ob das dann automatisch irreführend ist..... Fakt ist auch mit Abzug des Mutterschutzes und Teilanrechnung der Halbtagstätigkeit hätte ich die Anforderungen erfüllt.....


    Wegen der Altersgrenze: Auch das war mir bewußt: Es gab deutlich ältere in unserem Kurs, die Bafög bezogen haben. Warum der Kollege es nicht bekommen hat, weiß ich nicht. Ich denke da ist viel im Ermessen der zuständigen Ämter.... so kam es mir vor. War übrigens auch sehr unterschiedlich ab wann das Bafög bezahlt wurde.... manche bekamen es im Voraus, andere mussten auf die Erstattung der Auslagen monatelang warten. Und manche bekommen es - aus mehr oder weniger nachvollziehbaren Gründen - eben garnichts.....


    darauf muss man sich nur einstellen, deshalb hab ich hier meinen "Senf" dazu gegeben...

  • Hallo NadjaU,

    Zitat

    Wenn ich das missverständlich ausgedrückt habe, tut mir das leid.


    vielleicht habe ich es auch missverstanden. ;)

    Zitat

    Ich denke da ist viel im Ermessen der zuständigen Ämter.... so kam es mir vor.


    Die Ablehnung eines Antrags muss begründet werden. In der Ablehnung findet sich dann auch eine Rechtsmittelbelehrung. Diesem ablehnenden Bescheid kann man binnen Monatsfrist - fehlt die Rechtsmittelbelehrung, Jahresfrist - widersprechen.

    Zitat

    darauf muss man sich nur einstellen, deshalb hab ich hier meinen "Senf" dazu gegeben...


    Solche Berichte sind ja auch hilfreich.


    LG
    -Tim