Mezzianines Kapital

  • Mezzanin kommt aus dem italienischem (Mezzo bedeutet soviel wie halb) und bezeichnet ein Halb- bzw. Zwischengeschoss.


    Mezzanines Kapital ist also eine Finanzierungsform, welche eine Mischung sowohl aus Eigen- als auch aus Fremdkapital darstellt. Dabei wird in der klassischen Variante einem Unternehmen wirtschaftliches oder bilanzielles Eigenkapital zugeführt, ohne den Kapitalgebern Stimm- oder Einflußnahmerechte zuzugestehen. Potenzielle, klassische Fremdkapitalgeber rechnen das Mezzanine Kapital dem wirtschaftlichem Eigenkapital zu, da es potenzielle Sicherheiten nicht belastet.


    Mezzanines Kapital kann Eigenkapitalähnlich sein (z.B. wertpapierverbriefte Genussscheine, Genussrechte oder stille Beteiligungen) aber es ist auch möglich, dass das Mezzanine Kapital auch Fremdkapitalcharakter haben kann (z.B. Partiarisches, nachrangiges Darlehen, Gesellschafterdarlehen). Typisches Mezzanines Kapital sind z.B. auch Wandel- oder Optionsanleihen.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

    Einmal editiert, zuletzt von garfield1975 ()

  • Hallo,


    eine kleine Korrektur: das Finanzinstrument nennt sich "partiarisches Darlehen". Ansonsten stimme ich garfield1975 zu.


    Was die Eselsbrücke angeht, rate ich zum Blick in die Insolvenzordnung. Beispiel vorab:


    Unternehmen A hat Bankdarlehen von 5 Mio. € bei fünf verschiedenen Banken. Nun braucht das Unternehmen weitere 5 Mio. € und könnte sich z. B. bei fünf anderen Banken verschulden. Dadurch sänke die EK-Quote, die Bonität, das Rating. Das empfänden die ursprünglichen Gläubigerbanken als weniger begeisternd und würden - auch weil sie es müssen, Stichworte: risikoadäquate EK-Unterlegung, risikoadjustierter Darlehenszins, Basel - die Zinsen erhöhen oder die Kredite kündigen.


    Nun macht das Unternehmen die Neuverschuldung jedoch nachrangig. Im Insolvenzverfahren könnten sich also die fünf ursprünglichen Gläubigerbanken vor den fünf Banken bedienen, die hinzukamen. Letztendlich vermindert sich das Risiko für die ursprünglichen Gläubigerbanken sogar, da durch die nachrangigen Darlehen dem Unternehmen finanzielle Mittel zufließen.


    Letztendlich ist der Markt seit der Finanzkrise recht tot, wobei immer wieder Dumme nachwachsen, siehe Prokon. Hier noch ein wenig Lesestoff: http://82.135.10.23/fileadmin/…/Mezzanine-Panel.2012.pdf


    LG
    -Tim

  • Zitat

    das Finanzinstrument nennt sich "partiarisches Darlehen"


    Hoppla, habe geändert. Da hab ich wohl geschlafen. :sleeping: Danke für den Tipp.


    Zitat

    Was die Eselsbrücke angeht, rate ich zum Blick in die Insolvenzordnung.


    ... als Eselsbrücke könnte man auch ein nicht ganz unbekanntes Mixgetränk/Mischgetränk mit vergleichbarem Namen nehmen...

    gepr. Betriebswirt (IHK)
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