Fachkraft für Lagerlogistik

  • Hi Leute,


    ich hätte da mal paar fragen.


    Ich habe mitte Februar meine Ausbildung zur "Fachkraft für Lagerlogistik", in eimen Lebensmittelgroßhandel, abgeschlossen und wollte mich nun über ein Selbststudium weiterbilden.
    Habe mir den Handelsfachwirt herausgesucht, da ich aus der Logistik raus will und mehr ins kaufmännische und in den Handel möchte.


    Die Anforderungen für die Zulassung zur Prüfung:


    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis (zum Zeitpunkt der Prüfung)


    Das der Ausbildungsberuf "Fachkraft für Lagerlogistik" kaufmännisch ist, ist mir klar. Aber was versteht die IHK unter "Handel"? Ich arbeite im Lager als Schichtleiter und trage ja einen Teil dazu bei, vom Einkauf der Ware bis zum Verkauf an den Kunden.


    Ich habe schon eine E-Mail an die IHK geschickt mit der gleichen frage, doch die lassen sich sehr viel Zeit. Ich werde verrrückt mit dieser Ungewissheit :cursing:


    Hat hier schon wer Erfahrungen gemacht und/oder weis es zu 1000% was nun Sache ist?



    MFG


    MegaMichell


  • ... da steht eigentlich alles wesentliche drin.


    Zitat

    Das der Ausbildungsberuf "Fachkraft für Lagerlogistik" kaufmännisch ist, ist mir klar. Aber was versteht die IHK unter "Handel"? Ich arbeite im Lager als Schichtleiter und trage ja einen Teil dazu bei, vom Einkauf der Ware bis zum Verkauf an den Kunden.


    Wie der Name schon sagt, ist z.B. der Einzelhandel oder der Großhandel ein Handel. Handel umfasst den Ankauf von Waren von verschiedenen Herstellern bzw. Lieferanten, die Beförderung, Bevorratung und Zusammenführung der Waren zu einem Sortiment sowie ihren Verkauf an gewerbliche Abnehmer (Großhandel) oder an nicht-gewerbliche Abnehmer (Einzelhandel), ohne dass die Waren wesentlich verändert oder verarbeitet werden.


    Die Fachkraft für Lagerlogistik ist den kaufmännischen Berufen zugeordnet. Also sofern du nicht das letzte Jahr abseits deines Lehrberufes gearbeitet hast, nicht im Handel gearbeitet hast oder die Berufserfahrung nichts mit dem Handel oder kaufmännischen Tätigkeiten zu tun hat, dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen, dass die IHK dich zulässt.


    Als mögliche Weiterbildung gibt es mehrere Möglichkeiten :


    Geprüfter Meister für Lagerwirtschaft / Geprüfte Meisterin für Lagerwirtschaft.
    Fachwirt/in Verkehr
    Technische/r Fachwirt/in
    Meister für Lagerwirtschaft
    Fachkaufmann/frau Einkauf und Logistik
    Fachkaufmann/frau Vorratswirtschaft
    Handelsfachwirt
    Industriefachwirt
    Logistik Techniker
    Diplom Logistiker
    Staatl. Gepr. Logistiker
    Betriebswirt/in (staatl. gepr.) Logistik


    usw. usw.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

    Einmal editiert, zuletzt von garfield1975 ()

  • Danke für die Blumen.


    Der einzige Haken bei den Zulassungsvoraussetzungen ist der Zeitpunkt, wann diese erfüllt sein müssen; einige Quellen meinen, dass diese zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung erfüllt sein müssen (...wäre in Deinem Fall nicht so gut, da die Prüfungsanmeldung eine gewisse Zeit vor dem Prüfungstermin vorliegen muss...) andere Quellen meinen, dass die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der mündlichen Prüfung erfüllt sein müssen.


    Aber da du die IHK bereits angefragt hast, wird Sie Dir sicher sagen, ab wann du zur Prüfung zugelassen wirst.


    Zitat

    ... und wollte mich nun über ein Selbststudium weiterbilden.


    Ein recht ehrgeiziges Ziel, die Handelsfachwirtprüfung hat auch schon erheblich erfahrenere und fest im Berufsleben stehende Kaufleute scheitern lassen.


    Wenn das Deine erste Fortbildung ist, wäre ein Fortbildungskurs anzuraten; die Kosten erscheinen zwar hoch, aber du kriegst einen nicht unerheblichen Teil durch Meister-Bafög wieder. Ich würde mich an Deiner Stelle informieren und zumindest darüber nachdenken bzw. einen Vorbereitungskurs in Erwägung ziehen.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


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  • Falls sich der Termin bisschen nach hinten verschiebt is es auch nicht so schlimm, hab mich ja nirgends angemeldet und kann selber entscheiden wie lange ich für den Hfw brauche. ^^


    Wenn das Deine erste Fortbildung ist, wäre ein Fortbildungskurs anzuraten


    ich will mich erstmal durch den 2,5kg schweren Schinken durcharbeiten. Wenn ich dann massive Probleme bekomme mit Themen werde ich wohl Nachhilfe/Kurse in Erwägung ziehen.



    MFG
    MegaMichell

  • Habe mit einer IHK-Frau gesprochen.


    1.
    Ich soll nun belegen, dass ich in meinen Beruf, handelsorientierte Tätigkeiten ausübe (Einkauf, Verkauf).
    Desweiteren hat sie meine Ausbildung auch nicht im Bereich Handel eingestuft, obwohl wir einen internen Ausbildungsrahmenplan haben, wo das Durchlaufen der Disposition(Einkauf) zu unserer Ausbildung gehört.


    Ich soll nun 2 Jahre Berufserfahrung vorweisen und handelsorientierte Tätigkeiten(Einkauf, Verkauf) in meinen jetzigen Beruf. Wo wir bei Punkt 2 wären.


    2.
    Ich habe mal bisschen gegoogelt und mal die Definition von "Handel" gesucht. Ich bin auf das hier gestoßen:


    "Unter Handel wird die wirtschaftliche Tätigkeit des Austauschs von Gütern zwischen Wirtschaftssubjekten auf dem Weg der Güter von der Produktion bis zum Konsum bzw. der Güterverwendung verstanden."
    Quelle: Google


    "Handel oder Warenhandel umfasst den Ankauf von Waren von verschiedenen Herstellern bzw. Lieferanten, die Beförderung, Bevorratung und Zusammenführung der Waren zu einem Sortiment sowie ihren Verkauf an gewerbliche Abnehmer (Großhandel) oder an nicht-gewerbliche Abnehmer (Einzelhandel), ohne dass die Waren wesentlich verändert oder verarbeitet werden."
    Quelle: Wiki + Garfield1975



    Meine frage ist nun was die IHK unter "Handel" versteht? Bin ich nur an die falsche Person geraten? Laut dieser Frau besteht der Handel aus dem direkten Einkauf + Verkauf und sonst nix! (Das ist nicht der Fall wie man oben herauslesen kann.)


    Was soll ich nun machen? Ich will den Hfw und nix anderes(Logistikmeister, Wirtschaftsfachwirt).


    Gibt es Vorschriften oder Richtlininen die klar definieren, was die DIHK unter Handel versteht? Wenn ja, kann man die irgendwie einsehen?



    MFG
    MegaMichell

  • Per Definition würde ich mir einfach vom Arbeitgeber ein Tätigkeitsnachweis ausstellen lassen, das deinen Beruf umschreibt unabdinglich von deinem erlerntem Ausbildungsberuf. Wenn man noch einen guten "Chef" hat formuliert er das wohlwollend und dem Handel zugeordnet. Einkauf etc.


    Und dann einfach zur IHK schicken mittels eines
    1. formlosen Schreibens für die Zulassung zum "Handelsfachwirt"
    2. tabellarischer Lebenslauf
    3. Ablichtung des Abschlusszeugnis im anerkannten Ausbildungsberuf (Facharbeiterbrief, IHK-Prüfungszeugnis)
    und der oben erwähnte Tätigkeitsnachweis aber keinen Arbeitsvertrag


    Dann bekommst du es schwarz auf weiß, ob die IHK dich an der Prüfung teilnehmen lässt.


    Und bitte nicht den Brief an die Person schicken, mit der du gesprochen hast ;) Wenn sie dir da schon so destruktiv gegenüberstand.

  • Zitat

    Ich habe mitte Februar meine Ausbildung zur "Fachkraft für Lagerlogistik", in einem Lebensmittelgroßhandel, abgeschlossen


    .... kann die Dame bei der IHK lesen ?? Du arbeitest und wurdest ausgebildet von einem Lebensmittelgroßhandel.


    Zitat

    Ich soll nun belegen, dass ich in meinen Beruf, handelsorientierte Tätigkeiten ausübe (Einkauf, Verkauf).


    Desweiteren hat sie meine Ausbildung auch nicht im Bereich Handel eingestuft, obwohl wir einen internen Ausbildungsrahmenplan haben, wo das Durchlaufen der Disposition(Einkauf) zu unserer Ausbildung gehört.


    Das klingt für mich so, als hättest du mit der Pförtnerin gesprochen. Die IHK ist die öffentlich-rechtliche Stelle, die diese Ausbildung mittels Abschlussprüfung prüft und dann einen anerkannten Ausbildungsberuf bescheinigt, somit muss gerade der IHK der jeweilige Aufgabenbereich, wie auch der Lehrplan bekannt sein.


    Zitat

    Laut dieser Frau besteht der Handel aus dem direkten Einkauf + Verkauf und sonst nix!


    ... wenn die Dame so den Handel definiert, ist der einzige richtige Händler der Fischhändler auf dem Wochenmarkt. Dem soll die IHK dann mal Marketing, Supply Chain Management, Warenwirtschaft usw. beibringen.


    Zitat

    Was soll ich nun machen? Ich will den Hfw und nix anderes(Logistikmeister, Wirtschaftsfachwirt).


    ...ich würde es genau so machen, wie f4ntic es beschrieben hat. Lass Dir von deinem Arbeitgeber bescheinigen, dass kaufmännische, handelsbezogene Aufgaben zu deiner Tätigkeit gehören und ab dafür.

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"