Wechsel der IHK während Prüfungsphase

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    ich wende mich heute hilfesuchend an Euch:


    Ich mache derzeit den Veranstaltungsfachwirt. Aber meine Frage können bestimmt
    alle Fachwirte beantworten.


    Nachdem ich den fachlichen und schriftlichen Teil mit Bravour bestanden habe,
    hatte ich am Montag bei der IHK meine mündliche Prüfung.
    Leider hat mich da die Realität wieder erwischt: ich bin durchgeflogen. :(


    Wegen der mündlichen Prüfung war ich sehr unsicher, was erwartet und gefordert
    wird. Das was ich dann abgeliefert habe, war wohl nicht "meisterwürdig" und es war
    einfach nicht mein Tag. :(


    Und da diese IHK diese Prüfung nur einmal im Jahr anbietet, muss ich nun bis Dezember 2015 warten.
    Mir wurde von der IHK mitgeteilt, dass ein Wechsel zu einer anderen IHK mitten in der Prüfungsphase nicht möglich sei.


    Stimmt das? Ist einer von euch schon einmal nach der schriftlichen zur mündlichen Prüfung an einer andere IHK gewechselt?
    Andere IHKs bieten die mündliche Prüfung zweimal im Jahr an. Sprich ich müsste nicht bis Dezember 2015 warten!!


    Ich hoffe auf Eure Ratschläge und wäre Euch sehr dankbar dafür!!


    Viele Grüße

  • Dazu steht in der Prüfungsordnungnichts = es ist Sache der Kammern bzw. des DIHK wie das gehandhabt wird. Es ist Standard, dass ein "Prüfungsfall" bei einer IHK komplett abgewickelt wird. Aber es ist zumindest nicht verboten, im Wege einer Art Amtshilfe einen Prüfungsteil an eine benachbarte Kammer abzugeben. Darüber müssen allerdings beide beteiligte Kammern einig sein. Vielleicht weiß einer der Kollegen / Dozenten hier im Forum, der bei einer IHK angestellt ist, mehr über die internene Regelungen. Ich nehem bis zum Beweis des gegenteils an, dass der einzig erfolgversprechende Weg für Dich ist, selbst bei umliegenden Kammern zu recherchoieren, wer die Prüfung vorher abnimmt und anzufragen, ob sie bereit wären, Deinen Prüfungsfall für diese eine Teilprüfung zu übernehmen. Damit könntest Du dann nochmal auf Deine Kammer zugehen mit der Bitte, die Unterlagen an die betreffende Kammer abzugeben.

  • Danke für eure Antworten :)


    Ich hab mittlerweile auch schon mit meiner Dozentin gesprochen. Sie meinte, eine IHK muss mich nicht
    "zum Wechsel freigeben", kann das aber aus Kulanz tun. Ihr Vorschlag war, einen freundlichen Brief an
    meine jetzige IHK zu verfassen und darum zu bitten bzw. betteln, mich wechseln zu lassen.


    BTW jetzt diskutiere ich auch noch mit meiner IHK vor Ort wegen der Ausbildereignung. Ich habe den
    Fachwirt noch nicht, aber die schriftliche Prüfung in "Zusammenarbeit und Führung" bestanden.
    Laut der Prüfungsverordnung:


    "§ 9 Ausbildereignung
    (1) Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder der Prüfungsteilnehmerin kann ausgehend vom Handlungsbereich
    „Führung und Zusammenarbeit“ eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden, sofern dieser Handlungsbereich
    bestanden worden ist. Diese zusätzliche Prüfung besteht aus einer Präsentation oder praktischen Durchführung
    einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation ist
    in dem Fachgespräch zu begründen. Die Dauer der zusätzlichen Prüfung beträgt höchstens 30 Minuten. Diese
    zusätzliche Prüfung ist bestanden, wenn in dem Handlungsbereich „Führung und Zusammenarbeit“ und in der
    zusätzlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
    (2) Wer die Prüfung in dem Handlungsbereich „Führung und Zusammenarbeit“ bestanden hat, ist vom
    schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung
    befreit. Wer in diesem Handlungsbereich auch die zusätzliche Prüfung nach Absatz 1 bestanden hat, hat die
    berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz
    nachgewiesen. Dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin ist ein Zeugnis auszustellen, aus dem
    hervorgeht, dass die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 30 des Berufsbildungsgesetzes
    nachgewiesen wurden."


    (Quelle: http://www.bmbf.de/intern/uplo…eranstaltungsfachwirt.pdf)


    Somit müsste ich doch eigentlich von der schriftlichen Prüfung für die Ausbildereignung bereits befreit sein, oder?


    Ich würde einfach zumindest das erste Teilziel erreichen, wenn der Fachwirt jetzt erstmal auf Eis gelegt wurde :/

  • Von den "Nachbar"-IHKs bietet keiner die Prüfungen an :/
    Von einer IHK wurde ich zumindest mal namentlich vermerkt, dass ich
    eventuell dort die mündliche Prüfung machen könnte. Sie will aber erst
    schauen, wie viele Anmeldungen eingehen. Und natürlich muss meine jetzige
    IHK auch mitspielen...


    Das spannende bei dem Telefonat mit der IHK, die mich nun namentlich ver-
    merkt hat, war, dass nicht der Aufwand, mich auf eine andere IHK umzuschreiben,
    das Problem wäre, sondern dass die IHKs wohl Probleme damit haben, die
    Ergebnisse von den anderen IHKs anzuerkennen oO Das ist für mich leider einfach
    gar nicht nachvollziehbar ...