Nichtzulassung IHK Fachwirt im Sozial-und Gesundheitswesen als Physiotherapeut

  • Hallo ihr Lieben,


    erstmal ein Hallo und Danke für die nette Aufnahme in euer Forum. :thumbup: Ich habe gestern die Mitteilung von der IHK (telefonisch) bekommen, dass ich eine Nichtzulassung zum Fachwirt im Sozial-u. Gesundheitswesen in den nächsten Tagen zugesandt bekomme.
    Ich war etwas verduzt, da ich seit 7 Jahren in diesem Beruf arbeite und auch dachte, dass Physios mit eingegliedert sind, oder stimmt dieses nicht?! Die Dame erklärte mir, dass ich keine kaufmännische Erfahrung mitbringe, obwohl ich ein Jahr krankheitsbedingt im elterlichen Betrieb (Entsorgungsfachbetrieb) als Disponentin und Bürokraft arbeitete... was auch in meinem Lebenslauf stand-ich denke mal, dass der Lebenslauf nicht wirklich beachtet wird, da ja jeder etwas reinschreiben kann was vll gar nicht stimmt?!
    Ich hatte als Nachweis nur meine Zeugnisse aus den Kliniken mit eingereicht, was leider zur Nichtzulassung führte.
    Meine Frage nun: Sollte ich nochmal einen Zulassungsantrag stellen, wo auch das "kaufmännische Zeugnis" aus dem elterlichen Betrieb vorhanden ist? Besteht die Chance einer Zulassung dadurch, oder erfülle ich im allgemeinen nichts davon? Zudem habe ich meinen Realschulabschluss im Bereich Wirtschaft damals abgeschlossen, wo ja auch Rechnungswesen und BWL beeinhaltet waren-sollte ich den dann auch mit einreichen...
    Mich ärgert das aktuell so doll und bin wirklich traurig deswegen :cry:
    Hoffe auf eure Erfahrungen ?(
    Allen ein besinnliches Weihnachtsfest

  • Besteht die Chance einer Zulassung dadurch, oder erfülle ich im allgemeinen nichts davon? Zudem habe ich meinen Realschulabschluss im Bereich Wirtschaft damals abgeschlossen, wo ja auch Rechnungswesen und BWL beeinhaltet waren-sollte ich den dann auch mit einreichen...


    Mit etwas mehr gutem Willen hättest du m. E. die Zulassung auch jetzt schon bekommen können, zumal es ja auch die Öffnungsklausel gibt ("Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können").


    Die Frage ist aber, inwiefern dir damit ein Gefallen getan wäre. Der erste Prüfungsteil ist wohl deckungsgleich mit dem Wirtschaftsfachwirt, und den empfinden selbst manche Prüflinge aus kaufmännischen Berufen als ganz schönen Klimmzug, trotz Vorbereitungskurs. Wie fit du selbst in dem Stoff bist bzw. werden kannst, kann ich natürlich hier nicht einschätzen.


    Bei einem erneuten Zulassungsantrag würde ich - da stimme ich dir zu - tatsächlich die vorhandene kaufmännische Erfahrung und Qualifikation so deutlich wie möglich herausstellen, also, wie du schon sagst, entsprechende Zeugnisse mit einreichen.


    Vielleicht sah es ja beim ersten "Versuch" tatsächlich für den Außenstehenden so aus, als wäre deine bisherige Schul- und Berufslaufbahn weitestgehend fernab kaufmännischer Welten verlaufen.


    Kommt Zeit, kommt Rat - irgendwann klappt es :)

  • Zitat

    da ja jeder etwas reinschreiben kann was vll gar nicht stimmt?!


    Kann man bei Zeugnissen auch.


    Ne sowas ist ärgerlich, und das auch noch so spät und in die Feiertage hinein.


    Zitat

    Meine Frage nun: Sollte ich nochmal einen Zulassungsantrag stellen, wo auch das "kaufmännische Zeugnis" aus dem elterlichen Betrieb vorhanden ist?


    Ja, natürlich. Lass dir ein Zeugnis mit genauer Stellenbeschreibung schreiben, das der Betrieb elterlich ist das tut hier nix zur Sache sondern wird von den IHK meistens eher "wohlwollend" ausgelegt da kaufmännische Themen da nunmal zwangsläufig "mit nach Hause genommen" werden und Teil der Lebenswirklichkeit sind.


    Das Schulabschluszeugnis gehört natürlich auch "der Form halber" dazu, egal welcher Zweig.


    Ich denke das ist hier mehr einem Kommunikationsproblem geschuldet, denn wenn du als Physio für diesen Fachwirt nicht zugelasse wirst, wer denn dann? Zumal der Anteil an selbstständigen in diesem Beruf sowieso ziemlich hoch ist.


    Das quantitative Lernpensum sollte wohl nicht das Problem sein, das was ein Physio hier an Stoff büffeln muss das lernen viele Ärzte in anderen Ländern nicht.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Vielen Dank ihr Lieben für eure positive Einschätzung :)
    Ich werde die Zeugnisse erneut einreichen und hoffe dann auf eine positive Antwort der IHK.
    Mal schauen, ob das dann klappt :D
    Blöd nur mit den Feiertagen, aber durch eure Antworten bin ich etwas beruhigter und versuche mein Glück erneut-Besten Dank und wunderbare Weihnachten 8o

  • Eine Verständnisfrage dazu: Du schreibst Zulassung "Fachwirt im Sozial-und Gesundheitswesen" - meinst Du vielleicht nach neuewr PO zum "Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen"? Das würde in diesem Fall einen großen Unterschied machen! Nach dem alten FSG war Regel-Voraussetzung 3-jährige Ausbildung im kfm. Beruf, nach der neuen PO für FGS werden bei den Ausbildungsvoraussetzungen ausdrücklich "Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens" auch genannt!
    Ich nehme an, dass Du die Zulassung FGS, also neue PO meinst, aber an die IHK vielleicht auch umgekehrt FSG geschrieben hast; bei der IHK haben sie dann auch die PO zu FSG angesehen - und danach wäre es dann wirkoich eng und bestenfalls im Ermessens-SÜielrtaum möglich. Aber nach der neuen solltest Du keinerlei Problem haben, denn es werden zB auch 4 jahre Berufspraxis als Voraussetzung genannt.

  • Hallo, hallo-also habe FGS geschrieben bzw. es wird ja das passende Antragsformular dafür auf der IHK Seite gestellt, wo alles drauf steht. Hätte aber an sowas gar nicht gedacht ...gut das du das schreibst! Behalten die Damen und Herren eigentlich alle eingesandten Dokumente dort bei sich? Werde jetzt einfach mal erneut sonst Lebenslauf, das kaufm. Zeugnis mit einjähriger Erfahrung und die 2 Zeugnisse aus den Kliniken mit einsenden u hoffe, dass es klappt.

  • Ich werde das Gefühl nicht los, dass da jemand die Prüfungsordnungen verwechselt hat. Nach der neuen PO ist es für jeden, der in dem Bereich arbeitet, fast unmöglich, NICHT zugelassen zu werden - denn es war ja ausdrücklich ein Sinn der Neu-Regelung, auch Pflegepersonal etc. den Zugang zu ermöglichen. - Verweis nochmal ausdrücklich auf §2 der Prüfungsordnung:
    "Zulassungsvoraussetzungen
    (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist."

  • Hab gerade den Brief von der IHK in den Händen wo deutlich gemacht wird, dass laut Paragraph 1 der Verordnung gemeinten kaufmännischen Berufspraxis bezüglich der Tätigkeitsnachweise von mir keine Erfahrung bestehen würde und daher die Nichtzulassung erfolgte... Nun gut, ich werde dann nochmal meinen Schulabschluss im Bereich Wirtschaft erneut einsenden sowie das kaufmännische Zeugnis mit einjähriger Erfahrung! Wenn das nicht reicht, weiß ich auch nicht mehr Reinhard

  • ... laut Paragraph 1 der Verordnung gemeinten kaufmännischen Berufspraxis bezüglich der Tätigkeitsnachweise von mir keine Erfahrung bestehen würde ...


    Nochmal: das deutet sehr daraufhin, dass die bei der IHK die Verordnungen verwechselt haben. Wie Du aus den oben zitierten Zulassungsvoraussetzungen des § 2 der neuen Veordnung ersehen kannst, ist die Rede von einem " kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens". Der Zusatz "und eine mindestens einjährige Berufspraxis" bezieht sich selbstberständlich auf alle und nicht nur auf die kfm. Berufe. - Im übrigen sind diese Aufzählungen auch mit "oder" verbunden und danach genügt es auch, wenn Du "5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist" - und zwar im Gesundheits- und Sozialwesen, NICHT in kfm. Tätigkeit. Und wenn die wirklich § 1 genannt und sich nicht vertippt haben , belegt das zusätzlich einen Irrtum. Füg am besten zur Vorsicht einen Ausdruck des §2 der Verordnung bei.