Übersetzung Abschlusszeugnis

  • Hallo Nosferatu,


    was bringt Dich eigentlich auf den Gedanken, dass Du entscheiden kannst, was eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf ein Zeugnis schreibt?


    Lass das Zeugnis doch privat von einem beeidigten Übersetzer übersetzen. Dem kannst Du aber auch nicht vorschreiben, wie er es übersetzt.


    Viele Grüße!
    -Tim

  • Es könnte auch "Certified Senior Business Specialist (CCI)" auf der englischen Übersetzung stehen, die Du von Deiner IHK bekommst.


    Hallo Nosferatu,


    das wird von vielen Kammern noch so übersetzt. Andere vermeiden inzwischen die Wendung "Bachelor". Die ganze Diskussion hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Bachelor_Professional


    LG
    -Tim


    Ich dachte ich komme diesen Vorschlägen einfach mal nach, und habe dies der IHK als Vorschlag unterbreitet, schließlich ist das alles noch nicht wirklich entschieden. Und die IHK`s hätten gerne diesen tollen Ausdruck und auch das Ansehen, was die von der FH nicht gerne sehen.
    Und da ich dieses Zeugnis auch noch bezahlen muss, ist es mein gutes Recht, mal um etwas zu bitten, oder? Habe schon so viel Ärger mit diesem Verein gehabt und oft recht behalten. :evil:

  • Ich versteh das Problem nicht,


    das übersetzte Zeugnis ist eigentlich nur für Bewerbung im Ausland wirklich relevant, und der "Bachelor Professional" ist da sicher einfacher einzuordnen, darum gehts ja. Wenn die dir ein "Jodeldiplom" ausstellen mit dem man noch weniger anfangen kann ist es auch nicht recht, und ob das alles so stimmt was auf Wikipedia von irgendwelchen linken Studenten eingeschrieben wird.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Ich gehe mal davon aus, dass die englische Bezeichung im englischen Sprachraum verwendet werden soll; und nicht um einen deutschen Personaler zu beeindrucken.

    Ist es nicht seltsam, dass wenn man das Problem von der anderen Seite aus betrachtet, die Antwort ganz einfach ist.

    Du hast eine Bewerbung eines Philippinen vor dir, der eine Urkunde mit der Bezeichnung “Ingenieur Maschinenbau” des SEBU Technical College (frei erfunden) vorlegt.

    Was tust du?
    A) Bewerbung landet im Papierkorb
    B) Bewerbung landet im Papierkorb und du stellst Anzeige wegen Verstoss gegen das Ingenieursgesetz
    C) Du stelllst den Bewerber wegen der hohen Qualifikation ein
    D) Du antwortest dem Bewerber mit der Bitte, sich die Qualifikation in Deutschland erstmal anerkennen zu lassen.

    Als Fazit: Anstatt einer Uebersetzung die das Papier nicht wert ist, kann man sich den Abschluss einfach im Zielland anerkennen lassen. Das geht heutzutage sogar online fuer ein paar Euro. (z.B. UK Naric)

  • Hallo Timeburner,

    Zitat

    [...]und ob das alles so stimmt was auf Wikipedia von irgendwelchen linken Studenten eingeschrieben wird.


    ich habe noch nie einen Euro für die Macher von Wikipedia gespendet, würde dies auch nie tun, aber der von mir zitierte Beitrag stellt die Lage zutreffend dar. Letztendlich steht das alles längst hier im Forum. Leider macht sich kaum jemand die Mühe, die Datenbank zu durchforsten ...


    Der DIHK hat sich letztendlich in eine Sackgasse manövriert: Der Fachwirt/Meister wurde per Lobbyarbeit im DQR auf das Niveau des Bachelors gehievt, der Geprüfte Betriebswirt/Technische Betriebswirt "noch nicht eingeordnet". Es bliebe aber nur noch die Stufe "Master". Dann würde sich die völlig aus der Zeit gefallene Zwangsmitgliedschaftsorganisation IHK/DIHK noch lächerlicher machen als sie es ohnehin ist.


    Viele Grüße!
    -Tim

  • Danke Suzu, ist mal ein guter Vorschlag und Ansichtspunkt.
    Ich bin damit jetzt auch durch...

    Zitat


    Der DIHK hat sich letztendlich in eine Sackgasse manövriert: Der Fachwirt/Meister wurde per Lobbyarbeit im DQR auf das Niveau des Bachelors gehievt, der Geprüfte Betriebswirt/Technische Betriebswirt "noch nicht eingeordnet". Es bliebe aber nur noch die Stufe "Master". Dann würde sich die völlig aus der Zeit gefallene Zwangsmitgliedschaftsorganisation IHK/DIHK noch lächerlicher machen als sie es ohnehin ist.


    Endlich mal wahre Worte :thumbup:

  • Dieser Beitrag ist schon 3 Jahre als ;) aber im grunde finde ich das schon schön wenn ich ein Englisches Zeugnis bekomme wo qalleine nur das wort Bachlor drauf steh auch wenn es im grunde unwichtig ist, aber wer weis eventuell hat man da mal glück und ein kleiner Betrieb der sich nicht so damit auskennt ....

    angehender Wirtschaftsfachwirt (IHK)
    Ok erster Anlauf, ohne Erfolg.. jetzt einmal schütteln und zum zweiten!!!
    Ausbildung der Ausbilder nach AEVO 06.2010
    Kaufmann im Einzelhandel 06.2000

  • Hallo Daniel Qu,


    "Verboten ist garnichts."


    So so ...


    Mit Schreiben vom 21. Januar 2016 Nr. 6–6002/508 nimmt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz [...] wie folgt Stellung:


    In Baden-Württemberg dürfen Übersetzungshilfen wie „Bachelor Professional“und „Master Professional“ nicht verwendet werden, da sie eine vom Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG) nicht gebilligte Verwechslungsgefahr mit akademischen Graden darstellen.Dort heißt es in § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 LHG: „Aufgrund einer Hochschulprüfung,mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Aufgrund einer Hochschulprüfung, mit der ein weiterer Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Mastergrad.“§ 36 Abs. 4 LHG besagt: „Deutsch- oder fremdsprachige Hochschulgrade sowie entsprechende staatliche Grade, Titel oder Bezeichnungen (Grade) dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule aufgrund einer mit Zustimmung der Rektorin oder des Rektors erlassenen Prüfungsordnung oder aufgrund von besonderen landesrechtlichen Bestimmungen verliehen werden. Andere Grade, die denen nach Satz 1 zum Verwechseln ähnlich sind, dürfen nicht verliehen werden.“ Nach § 75 Abs. 2 Nr. 4 LHG handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 36 deutsch oder fremdsprachige Grade oder ihnen zum Verwechseln ähnliche Grade verleiht.


    LG
    -Tim