das ist aber deshalb eine sehr kühne und schon aggressive Auslegung, weil der in der VO zitierte Gesetzestext sich ausdrücklich auf das Verleihen eines Grades bezieht, die VO aber auf eine "Übersetzungshilfe" zielt. Letzten Endes dürfte man dann ja nicht mal erwähnen, dass der Fachwirt in der gleiche Stufe des QR eingeordnet ist, wie ein gewisser akademischer Grad,den auch nur zu erwähnen Nicht-Akademikern untersagt ist...
Der Umgang mit dem Thema durch die Kultusminister ist beschämend. Eine Ausbildung, bei der oft ein und dieselben die Prüfungen stellen, abnehmen, bewerten - und dann von den Geprüften "evauiert" werden, bei der es dann nicht überrascht wenn eine 3 die neue 5 ist wird privilegiert gegenüber der harten Währung bundeseinheitlicher Fachwirt-Prüfungen mit Bestehensquoten von nur 60 bis 80 %. Liegt vielleicht auch daran, dass solche VErordnungen ja logischerweise von #akademikern verbrochen werden.