Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung in Handelsmarketing

  • Hallo zusammen,


    ich habe am Montag 08.06.2015 meine mündliche Ergänzungsprüfung in Handelsmarketing.
    Brauche mindestens 60 Punkte und hoffe dass das machbar ist. :whistling:


    Dazu habe ich noch ein paar Fragen:


    - Unterscheiden sich die Fragestellungen zu den Prüfungen im schriftlichen Teil? Da natürlich
    die Fragestellungen im schriftlichen Teil sich auf komplexe Fallbeispiele und Problemstellungen beziehen
    oder wird das eher stichpunktartig abgefragt, wie z.B. "Welche Arten der Marktforschung werden unterschieden"?


    - Muss ich mich auf Rechtsfragen vorbereiten? Soll ich Gesetzestexte (WettbewerbsRecht) mithehmen?


    - Kann ich Themen wie den Marketing-Controlling-Prozess vernachlässigen?


    - Benötige ich ausser der Einladung und meinem Ausweis noch etwas?


    Vielen Dank schonmal.


    MfG


    Martin

  • Außer Ausweis und Einladung brauchst du - sofern nichts weiter in der Einladung steht - auch nichts weiter mitbringen.


    Zu den Hilfsmitteln (Gesetzestexten) solltest du dir die Einladung auch nochmal anschauen. Steht da nichts von Hilfsmitteln, wird wahrscheinlich auch nichts notwendig sein.


    Normalerweise kommt die von dir angesprochene Stichwortartige Befragung zum Tragen. Die Inhalte der schriftlichen Prüfung sollten als konkrete Aufgaben nicht mehr gestellt werden (Doppelbestrafung!). Ansonsten kann alles, was zu Handelsmarketing im Rahmenplan steht auch Teil der mündlichen Ergänzungsprüfung sein. Da können dann sicher mitunter auch Themen drankommen, die inhaltlich auch Bezug zur schriftlichen Prüfung haben. Jedoch dürfen es eben nicht die Aufgaben aus der schriftlichen Prüfung sein.


    Viele Grüße


    KaBe

  • Zitat

    Wie z.B. "welche Teilnahmebedingungen muss ein Händler bei der Durchführung eines Gewinnspiels angeben?"oder vergleichende oder irreführende Werbung?


    Da hat noch niemand drauf geantwortet, weil die Fragestellung zu global ist. Alles wesentliche steht im UWG. Um das hier zu beschreiben, müsste man alle Eventualitäten beleuchten und nach BGB und UWG bewerten.


    Dies zumal es bei jedem Gewinnspiel Teilnahmebedingungen ausgegeben werden. Hier wird dir keiner Teilnahmebedingungen formulieren können, die rechtssicher sind. Hier ist ein Fachwirt Forum und soetwas fällt eher in den Aufgabenbereich von Juristen.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"