Fachwirt -> Allgemeine Hochschulreife / Voraussetzungen

  • Hallo zusammen!


    Seit einigen Jahren ist es ja so, dass man mit Bestehen einer Meister- oder Fachwirtprüfung automatisch die allgemeine Hochschulreife erlangt und somit grundsätzlich an Universitäten und FH's alles studieren darf.


    Der Passus aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz dazu lautet wie folgt:
    Inhaber folgender Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung:
    (...)
    1.2 Inhaber von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG), §§ 42, 42a HwO bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.



    Da für das Ablegen der Prüfung zum Fachwirt kein Lehrgang vorgeschrieben ist, stellt sich mir nun die Frage, wie sich die Lage für diejenigen Fachwirte darstellt, die sich die Inhalte im Selbststudium beigebracht haben. Die haben ja exakt denselben Abschluss, haben aber keine 400 Stunden, die sie nachweisen können.


    Gibt es hier eventuell jemanden, der sich nach einem Fachwirt im Selbststudium erfolgreich an einer Uni oder FH eingeschrieben hat oder jemand der die Frage beantworten kann?


    Viele Grüße,
    Tom


  • Nicht die "allgemeine Hochschulreife" sondern eine "allgemeine Hochschulzulassung".


    Was das angeht ist auch das Prüfungszeugnis das einzige was entscheidet, wir sind nicht in der Fahrschule wo du "Pflichtstunden" nachweisen musst. Die Prüfungen für die es nach dem Berufsbildungsgesetz die Zulassung gibt sind so umfangreich das die aber eh keiner besteht ohne was dafür zu tun, und bei dem Aufwand den treiben musst kann da eigentlich auch keiner mehr sagen das nicht fähig bist an ner Hochschule zu studieren. :P Darum gehts.


    (Fach)Hochschulreife und Abitur sind Schulabschlüsse die Schüler "reif genug" für ein Studium machen sollen.




    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Ah verstehe!


    Das Problem ist, dass sich da nirgendswo eine klare Aussage drüber findet. Die Fernuni Hagen benötigt z.B. - mit denen habe ich eben telefoniert - neben dem Abschlusszeugnis zum Fachwirt einen Nachweis, dass dieser Abschluss auf einem Lehrgang mit 400 Std beruht. Standardmäßig steht das natürlich gar nicht auf einem IHK-Zeugnis drauf.


    Es wäre ja ziemlich schade, wenn man jetzt deswegen nicht die allg. Hochschulzulassung bekäme, weil man sich den Stoff selbst beigebracht hat.


    Bei der zuständigen Kultusministerkonferenz hab ich noch keinen erreicht, bleib aber dran.

  • Hallo Hawkeye,


    entscheidend ist nicht, wie viel Stunden Du persönlich benötigt hast, sondern die offizielle Stundenempfehlung, die Du dem Rahmenplan der DIHK entnehmen kannst (und eine Kopie davon wird auch die Fernuni Hagen zufrieden stellen). Beim Handelsfachwirt sind das 540 Unterrichtsstunden und beim Wirtschaftsfachwirt 650 Stunden.


    Mit den besten Grüßen


    Martin

  • Hallo Martin,


    danke für deinen Beitrag. Das beruhigt mich jetzt schon ziemlich; an den Rahmenplan hab ich noch gar nicht gedacht. Beim Fachwirt für Versicherungen und Finanzen sind es bei mir 560 UE womit das Thema dann auch passen dürfte ;)


    Also ist der Passus im Gesetz wohl eher so zu verstehen, dass Fortbildungen min. über 400 UE gehen mussten, damit jetzt z.B. keiner mit einer Fortbildung zum Fachberater oder so sich zum Studium anmelden kann.