Ich bin etwas unsicher in Bezug der gesetzlichen Bestimmungen für die Korrektur der schriftlichen Prüfungen. Ist die zweite Korrektur bzw. Doppelkorrektur gesetzlich gefordert oder kann die IHK diesbezüglich flexibel entscheiden?
Zweitkorrektur der schriftlichen Prüfungen?
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Meines Wissens gesetzlich und nicht flexibel
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Zitat
Ist die zweite Korrektur bzw. Doppelkorrektur gesetzlich gefordert oder kann die IHK diesbezüglich flexibel entscheiden?
Allgemeingültig sind nur die Regelungen der Prüfungsordnung; Details können die Prüfungsausschüsse selbst festlegen. Die Korrektur der Prüfung gehört, wie auch die Notenkonferenz des Prüfungsausschusses, zum normalen Prüfungsverfahren der IHK Prüfungen. Um die Qualität und Objektivität zu sichern, wird diese Erst- und Zweitkorrektur durchgeführt; dies ist für IHK Prüfungen vorgeschrieben. Es würde dem Prinzip der Chancengleichheit (GG) widersprechen, sollte bei einem Prüfling nur eine Erstkorrektur durchgeführt werden und beim anderen nicht. Auch könnte man ein fehlerhaftes Prüfungsverfahren dadurch begründen, so dass die Prüfung aus den o.a. Grund angefochten werden könnte, was auch ein Verwaltungsgericht so sehen könnte.
Da Erst- und Zweitkorrektor manchmal sehr unterschiedlich bewerten können; die Bewertung offener Fragen (also nicht bei Multiple Choice Fragen) gestaltet jede Prüfungsbewertung immer vergleichsweise subjektiv, ist eben auch die Notenkonferenz vorgeschrieben. Bei kleinen Abweichungen gab es mal die Handhabung, dass bei unterschiedlicher Punktzahl, 1. und 2. Korrektur zusammengezählt und dann geteilt werden. Es soll in der Notenkonferenz bei einer Abweichung zwischen Erst- und Zweitprüfung in der Ergebnisberatung vor Bekanntgabe der Resultate eine Einigung zu erzielt werden. Hierdurch sollen größere Unterschiede ausdiskutiert und zur Übereinstimmung gebracht werden.
Dies wird praktiziert, um sich vor Prüfungsanfechtungen aufgrund der Prüfungsbewertung zu schützen; bei einer Anfechtung müsste eine Fehlleistung des Prüfers begründet werden. Dies könnte aber, allgemein gesagt, aus stark voneinander abweichenden Erst- und Zweitbewertungen möglicherweise hergeleitet werden, weswegen in der Notenkonferenz die o.a. Einigung erzielt werden sollte.
LG
Garfield -
Hallo beisammen,
bei meiner IHK erfolgen immer Erst- und Zweitkorrektur. Ich habe noch nie erlebt, dass die Zweitkorrektur deutlich von meiner Erstkorrektur abweicht. Einmal hatte ich drei Punkte Differenz, aber auch das war schnell geklärt. -
...die zweite Korrektur bzw. Doppelkorrektur gesetzlich gefordert...kann die IHK diesbezüglich flexibel entscheiden?
Das hört sich für mich an, dass eine IHK nur einen Korrektor für die Schriftliche bestimmt hat
Stimmt das?
Wenn ja: soll man dagegen angehen? Und wenn dann das Ergebnis schlechter wird?
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Ich habe meine Prüfung eingesehen und beide Prüfungstage sind ohne Zweitkorrektur bewertet worden. Ich hatte eigentlich überhaupt nicht vor, einen Widerspruch einzulegen. Mein Kenntnisstand bzgl. der Prüfung war so, dass die Zeitkorrektur erfolgen muss. Ich bin erstaunt, wie eine Handelskammer sich über diese Bedingungen hinwegsetzt.
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Spricht doch nix dagegen, Widerspruch einzulegen, falls Du Dich ungerecht behandelst fühlst. Vielleicht haben die ja wirklich gegen die P.O. verstoßen,wobei das natürlich schon ein dicker Hund wäre...
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Okay, das ist wirklich etwas seltsam. Wenn Du mit dem Ergebnis unzufrieden bist/ Dich falsch bewertet fühlst würde ich da auf jeden Fall mal nachfragen.
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Du hast ja kein Risiko dabei. Verschlechtern wird sich Deine Note nicht, denn die Prüfer sind ja unabhängig von der IHK.