VDI-Richtlinie 2700, Logistik

  • Hi,
    im Frühjahr 2012 gab es eine Frage bezügl. VDI Richtlinie 2700, wie viel kg beim Gut nach vorne zu Seite und nach hinten gesichert werden müssen.


    Diese Richtlinie, steht nicht im Gesetz, welches wir verwenden können?


    Woher soll ich das bitte sonst wissen, Antwort war in Reibebeiwert = kg.


    Es steht zwar in den IHK Unterlagen, aber so etwas lernt doch kein Teilnehmer.

  • VDI steht für den Verein deutscher Ingenieure; eine Richtlinie der VDI ist kein Gesetz.


    Da ein Jurist kein Techniker ist, steht im Gesetz meist nur drin, dass die zu transportierende Ware "ordnungsgemäß" oder "ausreichend" gesichert werden muß (...da ich den genauen Wortlaut des Gesetzes hierzu gerade nicht kenne, habe ich es jetzt so formuliert).


    Da sowohl das Wort "ordnungsgemäß" als auch das Wort "ausreichend" ein sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff ist (also es steht nicht drin, wie ordnungsgemäß oder ausreichend definiert werden...) nehmen viele Gerichte solche Richtlinien, um bestimmen zu können, was ordnungsgemäß oder ausreichend ist und gehen in Ihrer Würdigung davon aus, dass das was der VDI so in seine Richtlinie 2700 schreibt, die "ordnungsgemäße" bzw. "ausreichende" Ladungssicherung darstellt.


    Woher soll ich das bitte sonst wissen, Antwort war in Reibebeiwert = kg.

    Das erfährt man aus der VDI 2700 oder deinen IHK Lehrgangsunterlagen...


    Es steht zwar in den IHK Unterlagen, aber so etwas lernt doch kein Teilnehmer.

    Wenn so etwas in deinen Unterlagen stehen hast, konntest du das auch lernen. Damit du das lernst, schreiben die das da ja auch da hin. In fast jeder IHK Prüfung gibt es die "allgemeineren" Fragen und sogenannte "1er-Bremsen"; also Randthemen. Bei einer anerkannten Fortbildung auf Meisterebene muß man auch schwere Fragen erwarten.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

  • Wie ich von unserem Dozenten anschließend gehört habe, wurde die Teilfrage wohl nicht gewertet, da sie nicht "relevant" für WiFa ist.
    Jedenfalls konnten in unserem Kurs (der nach dieser Prüfung stattfand) nur die 2 Logistiker überhaupt etwas mit der Thematik anfangen.
    Und ich denke, in die Prüfung Fachwirt-Logistik etc. gehört die Frage hin, und wahrscheinlich kam sie "unbedacht" auch dort her.

  • Die Frage war damals ein ziemlicher Aufreger - gibt auch irgendwo hier einen alten thread dazu. Die gehörte wirklich nicht zu dem, was nach Rahmenplan gefordert werden kann. Ich hatte unter den Prüfungsteilnehmern einen aus einem Logistik-Unternehmen - der konnte die auch nicht beantworten. In den Lösungshinweisen stand dann was von "Reibebeiwert"...
    Aber so blöd das in der Prüfung auch war: es ging dabei um 2 Punkte in der 2. Klausur. Da beide Klausuren zusammengewertet werden letzten Endes also um 1 Punkt. Richtig Grund sich über die blöde Frage zu ärgern hatte also nur, wer am Ende "nur" 99 Punkte hatte ;)

  • Was man aber nicht verschweigen sollte, die IHK hat im Rahmenplan stehen:


    Verladung - gewährleisten - insbesondere Verladungssicherung


    Gut, sowas wie mit VDI - ausrechnen - wird kaum nochmal drankommen.



    Aber Verladungssicherung (und wer hat Verantwortung/Schuld) ist öfters mal dran. Dazu noch Falschlieferung und Transportschaden.


    z. B. (kann auch mehr geben)



    - 6 Punkte A5H14


    - 9 Punkte A7H13


    - 10 Punkte A10H12


    -----
    - 8 Punkte A9F12
    "Die" VDI Aufgabe. Aber nur 2 Punkte davon eben für das Ausrechnen.


    Ansonsten durchaus vom Rahmenplan gedeckt.


    Der Rest besteht nämlich aus "Verantwortung" und "was ist formschlüssig".


    Und das sollten angehende Wirtschaftsfachwirte leisten können.
    -----


    - 11 Punkte A7H11


    - 12 Punkte H10
    6 Punkte A9
    6 Punkte A10



    -----------------------------------
    Manchmal wird "CMR" (internationaler Frachtbrief) erwähnt.
    Ein CMR ist nicht unbedingt notwendig. Findet man eigentlich alles im normalen HGB.
    Wer doch eines haben will weil die Frage eben CMR erwähnt - besorgt sich statt dem günstigen "weißen HGB" von dtv ein "rotes HGB" als Becksche Textausgabe. Da ist CMR mit drin.




    Es gab auch schon Fragen für 5-8? Punkte
    "Definiere Incoterm"
    "Welche Incoterm wären geeignet für z. B. Kontinent / Strecke / unser Unternehmen / bestimmte Fracht..."
    "Definiere folgende X Transport Begriffe"




    Bei der Verladungsverantwortung kann auch noch ein Blick in die StVO sinnvoll sein.


    Aber da reicht ein Blick.


    Und ein Verweis im HGB auf den § der StVO (ist ja erlaubt) und man weiß wenn man so ne Frage hat "Ah da war doch was..." ;)

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

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