Hallo KaBe,
selbstverständlich benötigt ein Prüfling keinen Anwalt um dem Ausschuss zu sagen, dass er eines oder mehrere Mitglieder für befangen hält. Nur: Je stichhaltiger die Begründung des Prüflings, umso eher wird eine IHK über einen Austausch nachdenken.
Auch ist es richtig, dass die Kammer tätig werden MUSS. Das kann aber schlicht dazu führen, dass der Ausschuss in der ursprünglichen Zusammensetzung prüft.
LG
-Tim