Abschreibungen auf Gebäude?

  • Das verwechselt Du mit Grundstücken, die in der Tat nicht planmäßig abgeschrieben werden können. Bei Gebäuden ist dies anders, die nutzen sich ab und können auch abgeschrieben werden. Wird ein Grundstück mit Gebäude gekauft, müssen die Anschaffungskosten verteilt werden.
    Dein zweiter Denkfehler ist, dass nicht die bilanzielle Abschreibung Grundlage der Lagerkostenermittlung ist, sondern die kalkulatorische Abschreibung. Und bei Deiner kalkulatorischen Abschreibung hast Du diese Begrenzungen nicht. Übrigens gehören bei eigenen Gebäuden auch die kalkulatorischen Zinsen (für die Anschaffung der Lagerhallen) zu den Lagerkosten.