Praktische Prüfungsarbeit

  • Hallo zusammen,


    weil ich mich beruflich weiterentwickeln und auf dem neuesten fachlichen Stand sein möchte, habe ich mich zu einer Fachwirtweiterbildung (Fawi für Medien- und Informationsdienste) in NRW entschieden. Es lief im Allgemeinen mittelprächtig und meine Noten waren im guten 3er Bereich. Ich wurde zur Abschlussprüfung zugelassen/angemeldet. Im Rahmen der Abschlussprüfung war eine Praktische Prüfungsarbeit (ähnlich einer Bachelorarbeit) zu schreiben. Ich habe ein Exposé mit Inhaltsverzeichnis, vorläufigem Literaturverzeichnis und der Methodik bei der Prüfungskommission eingereicht.


    Mein Betreuer (Vertrauensdozent) sah keine wesentlichen Mängel in meiner Arbeit und die Bearbeitungsfrist war schon fast abgelaufen, so dass ich die Arbeit abgegeben habe.


    Zu meinem Erstaunen wurde die Arbeit mit 5+ bewertet. Mir von der prüfenden Stelle wurde geraten mit dem Erstgutachter Kontakt aufzunehmen. Ich teilte ihm per E-Mail mit, dass ich von dem Ergebnis sehr enttäusch war und bat ihn die Gründe für die schlechte Bewertung mitzuteilen. Er antwortete sehr kurz und sehr allgemein. Ich hätte das Thema verfehlt und einschlägige Literatur nicht berücksichtigt und meine Ausführungen im Kapitel „archivrechtlich Fragen“ seien juristisch nicht haltbar.
    Allerdings gibt es in der Fachliteratur einige Aufsätze, das meine Ausführungen juristisch so vertreten werden können. Auch kann ich nicht nachvollziehen, dass ich das Thema verfehlt haben soll, da mein Thema vom Prüfungsausschuss so genehmigt worden ist,
    Ich kann zwar noch meinen Abschluss schaffen, allerdings verschlechtert sich meine Note dadurch erheblich.
    Prüfende Stelle ist in meinem Fall nicht die IHK, sondern die Bezierksregierung. Meines Wissens kann ich die Ergebnisse erst einsehen, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. Es gilt ja grundsätzlich eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen. Gilt diese direkt nach Bekanntgabe der Teilnoten, oder erst nach Feststellung des Gesamtergebnisses. Ich denke die 2. Annahme stimmt.