OT zu Fachwirt 3x nicht bestanden - gesperrt? Frage: wie ist es bei Ausbildungsberufen?

  • Absolut. Ich kann mir gut vorstellen, dass die örtliche IHK mit entsprechenden Druck vom ausbildenden Unternehmer die Zulassung z.B. mit Verweis auf den von Dir zitierten Kommentar erteilt. So lange es hierzu kein höchstrichterliches Urteil gibt (das nicht zu erwarten ist, weil dazu erst einmal jemand durch die alle Instanzen klagen müsste) und der Gesetzestext nicht eindeutig ist, bleibt es umstritten und kann unterschiedlich gehandhabt werden.
    Ich persönlich tendiere übrigens dazu, die Wiederzulassung nicht generell auszuschließen. Es kann ja nach der erneuten Ausbildung eine vollkommen neue Situation bestehen:
    z.B. wenn die erste Ausbildung mit den durchgefallenen Prüfungen nicht ordentlich auf den Beruf und die Prüfung vorbereitet hatte oder
    wenn die Ursache für das Durchfallen eine extreme Prüfungsangst war, die inzwischen erfolgreich behandelt wurde oder
    wenn der durchgefallene Teilnehmer inzwischen seit Jahren erfolgreich im Ausbildungsberuf arbeitet.


    In solchen extremen die 3.Wiederholungsprüfung generell auszuschließen hielte ich für falsch und mit dem Ziel und Geist des BBiG nicht vereinbar.

  • "In solchen extremen Fällen die 3.Wiederholungsprüfung" muss es heißen. 2 Wiederholungsprüfungen sind ja immer gestattet, es geht hier um die Frage, ob bei einer Wiederholung der gesamten Ausbildung eine 3.Wiederholungsprüfung möglich ist. Urteil VG HH und Erfurter Kommentar sagen nein, Kommentar von Mühlhausen sagt ja.

  • "In solchen extremen Fällen die 3.Wiederholungsprüfung" muss es heißen. 2 Wiederholungsprüfungen sind ja immer gestattet, es geht hier um die Frage, ob bei einer Wiederholung der gesamten Ausbildung eine 3.Wiederholungsprüfung möglich ist. Urteil VG HH und Erfurter Kommentar sagen nein, Kommentar von Mühlhausen sagt ja.

    Im Nachsatz steht jedoch, dass das nur dann der Fall ist, wenn der Prüfungsteilnehmer unverschuldet fehlt und nicht teilnehmen konnte. Das ergibt dann schon einen ganz anderen Zusammenhang, so dass die generelle Zulässigkeit von 3. Wiederholungsprüfungen - wenn nur zwei laut Verordnung bzw. Gesetz möglich sind - also weiterhin auch dort verneint wird.

  • Ja, quasi angemeldet, aber krankheitsbedingt nicht teilgenommen und dann die nächste Prüfung ablegen.



    Und Nein, Mühlhausen sieht "in allen anderen Fällen die Möglichkeit
    eine Ausbildung nochmal komplett zu durchlaufen.


    Wobei "wir" uns eigentlich einig sind, daß man sich aufgrund des Urteils wohl je nach Kammer seine
    eigene Entscheidung bzw. bei einem Nein ein eigenes Urteil abholen müßte.


    Es ist aber wie gesagt sehr theoretisch da das doch insgesamt sehr lang dauert und es müßte erstmal jemand wollen.

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016