Die Bewerbung sollte dann nicht mit dem Notenzeugnis vorgenommen werden, wenn die Noten nicht mind. "gut" sind. Sonst hinterlässt man damit keinen "guten" Eindruck.
Ansonsten kommt es natürlich darauf an, wie hier schon gesagt wurde, mit der Bewerbung zu überzeugen. Das fängt bereits bei der "Bewerbungsmappe" an, auch wenn diese digital übermittelt wird. Hier sollte die Bewerbung auf die Stelle ausgerichtet werden. man kann hierzu in fast jeder Vita an den passenden Stellschrauben drehen; wenn welche vorhanden sind. Beim Berufsstarter geht das nicht. So lassen sich in der Regel bei den bisherigen Stationen im Lebenslauf bestimmte Aufgaben/Kompetenzen herausstellen und andere weglassen. Natürlich steht alles im Arbeitszeugnis, das mag sein, aber nicht jedes Arbeitszeugnis ist so umfassend ausgefüllt, dass nahezu jede übertargende Tätigkeit oder Projekt benannt ist. Und bei allgemeinen Bezeichnungen, lässt sich dies dann "nachher" spezialisiert darstellen.
Natürlich gilt hier immer: Der Bewerber muss das was er sich zuschreibt auch drauf haben!
Was das Nachschreiben von Prüfungsleistungen angeht, so muss man unterscheiden, ob das Prüfungsverfahren noch läuft. Solange das noch nicht abgeschlossen ist, also mit einer bestandenen Prüfung als FW, kann man nicht bestandene Prüfungsteile wiederholen und auch bestandene Prüfungsteile. Die Reihenfolge ist egal. Es gibt Prüflinge, die haben die HSQ bestanden und schreiben einen Teil von WBQ noch mal, um eine bessere Note zu erhalten.