Personalfachkauffrau nach Betriebswirt

  • Hallo,


    ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen
    Ich habe im Sommer 2015 meinen Abschluss zur staatl. gepr. Betriebswirtin mit dem Schwerpunkt Personalmanagement gemacht. Auf der Suche nach Stellen als Personalreferentin taucht immer der Abschluss zur Personalfachkauffrau auf. Ist es wirklich notwendig die Fortbildung noch zu machen oder reicht der Betriebswirt eigentlich aus?
    Auf der Suche nach Anbietern bin ich momentan bei Grone in Hamburg hängen geblieben, da ich das ja neben dem Beruf machen möchte. Dort steht im Flyer "Als gepr. Personalfachkauffrau können Sie sich zur gepr. Betriebswirtin weiterqualifizieren." Das heißt ja eigentlich, dass der Betriebswirt höher gestellt ist
    Da so viele Firmen ja aber scheinbar wert auf den Titel legen, überlege ich halt, das trotzdem zu machen, hätte aber gerne Erfahrungsberichte, ob das sinnvoll ist und ob jemand das ebenfalls so rum absolviert hat?! Den AdA-Schein habe ich übrigens schon und die Berufserfahrung ebenfalls


    Liebe Grüße
    Wenke

  • Zitat

    Dort steht im Flyer "Als gepr. Personalfachkauffrau können Sie sich zur gepr. Betriebswirtin weiterqualifizieren." Das heißt ja eigentlich, dass der Betriebswirt höher gestellt ist


    Gemeint ist geprf. Betriebswirt IHK, das ist ein anderer Abschluss.



    Zitat

    Ist es wirklich notwendig die Fortbildung noch zu machen oder reicht der Betriebswirt eigentlich aus?


    Ja, der staatlich geprüfte Betriebswirt ist mindestens auf einer Ebene würde ich sagen.
    Auf die IHK Fortbildungen umgelegt entspricht der staatlich geprüfte Betriebswirt "ungefähr" dem Stoff aus dem Wirtschaftsfachwirt+gepr. Betriebswirt und zusätzlich noch etwas Schulstoff wegen der Fachhochschulreife.


    Schau dir mal den Rahmenplan und den Stoff an, es würde mich wundern wenn du das im sgB nicht alles schon irgendwie gehabt hättst. Als zwingend notwendig würd ich den weiteren Abschluss nicht erachten.


    Falls du die Prüfung trotzdem machen möchtest dann würde ich an deiner Stelle bei deiner IHK mal nachfragen wie es mit deiner Zulassung aussieht - sollte aber kein Problem sein, ggf kann man nach §5 der Prüfungsordnung dir einzelne Prüfungsteile bereits vom Betriebswirt anrechnen lassen, wenn deine Unterlagen zur Beantragung einschickt dann lege dazu am besten auch ein Modulhandbuch bzw. den Lehrplan von der Fachschule wo du warst dazu.


    Einen weiteren teuren Kurs dafür besuchen lohnt sich nicht, wenn du den Stoff nochmal wiederholst und die paar Sachen im Rahmenplan lernst die neu für dich sind sollte das bereits ausreichen.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Danke für deine Antwort. Hmm stimmt, eigentlich könnte ich ja auch direkt die Prüfung absolvieren. Werde mich mal bei der Handelskammer Hamburg informieren, ob eine Anrechnung irgendwie möglich ist.


    Danke erst mal :)