Studium ohne IHK Titel möglich?

  • Hallo Zusammen,


    ich hoffe Ihr könnt mir hier bessere Info geben und sprecht aus Erfahrung:


    Ich werde nächsten Monat über Steuerfachschule Endriss den Wirtschaftsfachwirt beginnen und in 12 Monaten abschließen.


    Nun ist es so das ich Teil A der Prüfung IHK in 2017 ablegen darf, jedoch nicht Teil B, da mir das entsprechende Jahr Berufspraxis fehlt.


    Der wirtschaftsfachwirt berechtigt ja zum Studium lt. Gesetzestexte.
    Ist es nun aber so, das ich lt. Gesetz nur mit IHK Prüfung studieren darf? Und nicht durch erfolgreichen Abschluss der Fachschule?


    besten Dank
    FPStark

  • Für die Hochschulzulassung zählt nur die abgeschlossene Prüfung.


    Wo und wie du dich vorbereitest nicht.


    Zitat

    jedoch nicht Teil B, da mir das entsprechende Jahr Berufspraxis fehlt.


    Bis 2017 vergeht aber ein Jahr. Falls du keinen hast, einen Job suchen.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Wie schon der Vorredner sagte, besagt der Kultusministerkonferenzbeschluss die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung ein anerkannter Fortbildungsabschluss mit mind 400 UE lt. jeweiligen Rahmenlehrplan. Wie hier inzwischen im Forum diskutiert wurde, zählen die 400 UE nach Plan, unabhängig davon ob einer 400 UE an einer Schule o. ä. hatte, also zählt auch Selbststudium.


    Für deine Steuerfachschule spielt das erstmal keine Rolle, es sei denn du erwirbst durch deinen Fachschulbesuch auch eine Fachhochschulreife. Ansonsten hast du mit dem erfolgreichen Fachwirtabschluss die allgemeine Hochschulreife erreicht.