Aberkennung des Handlungsspezifischen Teils

  • Hallo ihr Lieben,


    ich bin langsam verzweifelt und benötige eurer Wissen zu meiner Situation.
    Ich habe im Herbst 2015 meine Prüfungs zum Wirtschaftsfachwirt begonnen. Nun hatte in den Wirtschaftsbezogenen Teil ganz bestanden außer Recht und Steuern. Die Handlungsspezifischen Qualifikationen habe ich auch bestanden. Nun ist mir ein Fehler bei der Anmeldung zur Nachprüfung für Recht und Steuern unterlaufen und zwar hätte ich eine schriftliche Rückmeldung geben müssen, dass ich am mündlichen Abschlussgespräch (Situationsaufgabe) teilnehme. Dies habe ich nicht getan, heißt ich bin nicht zur mündlichen angemeldet.
    Nun kommt aber das schlimme und zwar sagte man mir, dass ich jetzt auch den ganzen 2. Teil nochmals bestehen müsste bevor ich überhaupt ins mündliche darf.


    STIMMT DAS? ;(


    Viele liebe Grüße
    Eileen

  • Dann kann es ja nur um ein Fristversäumnis gehen, weil die Zulassung zur mündlichen Prüfung hast Du erfüllt, wenn Du alle schriftliche Prüfungsteile absolviert und bestanden hast. In der PO finde ich da allerdings keine direkte Frist zur Anmeldung für die mündliche Prüfung. Das bestehen der WQ darf nur nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, was bei Dir nicht der Fall ist. Also melde Dich doch jetzt einfach zur mündlichen Prüfung an und warte ab was passiert. Entweder Du bekommst einen Prüfungstermin oder die IHK muss schriftlich Stellung beziehen warum sie dich nicht zur mündlichen Prüfung zulassen wollen, dann kannst du das auf Richtigkeit prüfen und ggf. hier im Forum den Sachverhalt noch mal mit der Antwort der IHK schildern. Anders kommst Du nicht weiter, es hilft Dir nicht auch wenn Du die Frage hier noch 10mal stellen würdest.


    Ich kenne übrigens jemanden, der die HQ schriftlich vor einem Jahr bestanden hatte und auch noch ein WQ Fach nachschreiben musste, daß er ich glaube im Frühjahr bestanden hatte. Der meldet sich für das Fachgespräch im Herbst an. Also scheint das ja möglich zu sein. Man kann ja auch nicht bestandenen Teilprüfung innerhalb von 2 Jahren wiederholen. Die bestandenen Prüfungsteile bleiben dann 2 Jahre nach bestehen anerkannt.


    Lies Dir also jetzt mal die Prüfungsordnung durch (findest Du im Internet), melde Dich schriftlich zur mündliche Prüfung an und Poste hier dazu wieder, wenn Du dann eine schriftliche Antwort von der IHK erhalten hast.